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Drucksache - DS/0827/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Herr Dr. Beckers
Zu Frage 1: Durch das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg werden nur Informationsstände nicht gewerblicher Nutzung zu gemeinnützigen Zwecken genehmigt. Für die politischen Parteien werden ebenfalls Informationsstände genehmigt.
Zu Frage 2: Ja, die Initiative muss aber organisiert werden und es muss eine Gemeinnützigkeit der Initiative durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes nachgewiesen werden.
Zu Frage 3: Straßenland dient primär dem Verkehr bzw. dem Transport. Jede andere Nutzung, insbesondere mit Mobiliar zur Aufstellung ist unter Berücksichtigung möglicher Behinderungen von Verkehrsteilnehmern, vor allem Fußgängern und auch unter Beachtung möglicher Sicherheitsgefährdungen zu bewerten. Das Straßenland kann nicht mehr mit jedem Mobiliar zur Ermöglichung des Vorbringens jeglicher Interessen, zum Beispiel von Einzelpersonen zur Verfügung gestellt werden, bei Einzelpersonen. Dadurch könnte sich in der Konsequenz eine weit verbreitete Bestückung der Gehwege mit Mobiliar ergeben. Aufgrund der Vorgabe, eine Gemeinnützigkeit nachzuweisen, wird eine Willkür bei den Genehmigungsvorgang verhindert. Protagonisten der Zivilgesellschaft können auch von dem Versammlungsrecht Gebrauch machen. Das Bezirksamt ist bei einer entsprechenden Genehmigung der Versammlung durch die Senatsinnenverwaltung auch großzügig bei den begleitenden Genehmigungen von Infotischen und ähnliches, wie sich mittlerweile denke ich auch rumgesprochen haben sollte.
Herr Schwarze: Das heißt, wenn ich das Bezirksamt richtig verstehe, dürfen zum Beispiel Kiez-Initiativen wie Kotti & Co. oder das mietpolitische Bündnis "Kiez wert sich" keine Organisationsstände beantragen, da sie keinen gemeinnützigen Zweck nachweisen können, da sie nicht zum Beispiel als gemeinnütziger eingetragener Verein organisiert sind, wenn ich das richtig verstanden habe. Auf welcher gesetzlichen Grundlage entscheidet das Bezirksamt bzw. das Ordnungsamt so zu handeln?
Herr Dr. Beckers: Die gesetzliche Grundlage des Berliner Straßengesetz, nach der verhandelt wird, das hatte ich versucht, mit dem Mobiliar zu erweitern und da ist es so, dass es von hier dann andere Kriterien annehmen müssten, um zum Beispiel Einzelpersonen, die dann eine Sondernutzung beantragen, zum Beispiel für Infostände, was ja durchaus denkbar ist oder für Initiativen, die sich finden, so etwas hinzubekommen. Das geht im Augenblick am besten über das Versammlungsrecht. Und da kann man natürlich beim Versammlungsrecht sagen Halt, wir machen jetzt bloß eine Info-Veranstaltung zu dem und dem Zeitpunkt und die Versammlung würde entscheiden dann, ob dazu jetzt beispielsweise ein Info-Tisch oder ein Zelt oder irgendein anderes Mobiliar mitgenehmigt werden soll. In der Regel würde die Versammlungsbehörde das sparen und alleine die Versammlung mit dem politischen Zweck in den Vordergrund stellen, d. h. also, für die Initiativen, die Sie genannt haben, wäre das eine Möglichkeit, so etwas zu tun. Und dann könnten sie parallel dazu einen Info-Tisch oder das, was sie gerne möchte, quasi beim Bezirksamt beantragen. Und in der Kombination sind wir dann zuständig und würden das dann genehmigen, wenn das Straßenrechtlich geht und davon gehe ich jetzt mal aus.
Herr Schwarze: Die eine Frage, die sich dann da noch anschließt: Hat das Bezirksamt schon immer so gehandelt oder handelt es sich an dieser Stelle jetzt um eine Neuauslegung, da sich erst in letzter Zeit auch noch mal eine Häufung von Berichten über solch negativ belastete Bescheide ergeben hat?
Herr Dr. Beckers: Also Herr Schwarze, da erwischen Sie mich auf den falschen Fuß. Ich kann mich gar nicht daran erinnern, dass wir anders gehandelt hätten, zumindest auch in der letzten Legislaturperiode nicht. Es mag aber sein, dass die Anzahl solcher Anträge gestiegen ist, das würde mich nicht wundern.
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