Drucksache - DS/0813/IV  

 
 
Betreff: YAAM-Gelände: Reduzierung der Baumasse im Zuge der Umplanung von Bürogewerbe auf Wohnungsbau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENVorsteherin
Verfasser:Gerlich, RalfJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
25.09.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten vertagt   
16.10.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.10.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Verhandlungen mit dem Erwerber des Grundstücks Stralauer Platz 35, auf dem sich das Projekt "Young African Arts Market (YAAM)" befindet, bei einer Umplanung von Bürogewerbe auf Wohnnutzung die Baumasse auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Statt der genehmigten Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,5, die sogar eine Kerngebietsnutzung mit einer GFZ von 3,0 überschreitet, soll eine Wohnungsplanung die nach § 17 der Baunutzungsverordnung für Wohngebiete vorgeschriebene Baudichte von 1,2 bis 1,6 nicht wesentlich überschreiten. Eine wesentliche Überschreitung der Baudichte aus städtebaulichen Gründen oder öffentlicher Belange erscheint hier ausgeschlossen, weil es ein großes öffentliches Interesse gibt, den Bürgerentscheid "Spreeufer für alle!" umzusetzen, der den Beschluss einer Baugrenze von mindestens 50 Metern von der Uferkante entfernt darstellt.

Begründung:

Laut Expose des Eigentümers Urnova aus 2010 ist auf dem 8.903 m² großen Grundstück eine Geschossfläche von 31.160 m² genehmigt. Dies entspricht einer Geschossflächenzahl GFZ von 3,5 für (vorrangig) Büronutzung. Will man nun Wohnungen bauen, dann muss die Baudichte laut Baunutzungsverordnung wesentlich verringert werden. Diese begrenzt die Baudichte (GFZ) für Wohngebiete auf 1,2 für allgemeine Wohngebiete (WA) oder 1,6 für besondere Wohngebiete (WB). Mit einer Baudichte von GFZ 1,6 ließe sich eine strenbegleitende Wohnbebauung mit einer aus der Baudichte resultierenden Geschossfläche von 14.240 m² herstellen, die einen Abstand zum Spreeufer von 50 Metern einhält. Möchte der Eigentümer Wohnungen statt Bürogewerbe planen, dann erscheint die Anwendung der Baunutzungsverordnung und die daraus resultierende Reduzierung der Geschossfläche trotz der Baugenehmigung für das Bürogewerbe als entschädigungsfrei möglich. Wohnen in einer Baudichte von GFZ von 3,5 ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, was in diesem Fall nicht sinnvoll erscheint.

 

BVV 28.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten.

 

StadtQM 16.10.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

BVV 23.10.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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