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Drucksache - DS/0730/IV
Sehr geehrter Herr Dr. Lenk,
zum gesamten Inhalt der o.g. Anfrage kann ich wie folgt Stellung nehmen:
1. Aus welchen Gründen kann Türkiyemspor zur Zeit keinen großen Schlüsselvertrag für den Sportplatz Blücherstraße bekommen?
2. Würde der erfolgreiche Abschluss des Insolvenzverfahrens ausreichen, um den Schlüsselvertrag unterzeichnen zu können? Oder
3. Gibt es weitere Voraussetzungen und Bedingungen, die dafür erfüllt sein müssen und welche sind dies im Einzelnen?
Der Verein Türkiyemspor ist nach dem Schulsport alleiniger Nutzer des Sportplatzes Blücherstraße.
Die Sportanlage hat 2011 einen neuen Kunstrasen bekommen und auch der Umkleidetrakt ist im gleichen Jahr umfänglich saniert worden.
Aus dem Sportanlagen-Sanierungsprogramm sind insgesamt rund 850 T? in die Sanierung dieser Sportanlage geflossen.
Da aus der gewählten Überschrift die Vermutung aufkommen könnte, dass es nicht sicher ist, dass der Verein Türkiyemspor die ihm überlassene Spielfläche weiterhin nutzen könne, wird hiermit klar gestellt, dass es derartige Überlegungen von Seiten des Bezirkes nicht gibt.
Es gab im Fachbereich Sport Überlegungen, die auferlegte Nichtbesetzung von fünf bis 2016 altersbedingt ausscheidenden Sportplatz- und HallenwartInnen durch drei Umsetzungen aus dem Amtsbereich und den Abschluss von großen Schlüsselverträgen zu kompensieren. Dafür kommen ausschließlich Sportanlagen in Frage, die nur von einem Sportverein genutzt werden.
Das sind aktuell neben dem genannten Sportplatz Blücherstraße auch die Sportplätze Lilli-Henoch am Anhalter Bhf. und Waldeckpark.
Für die großen Schlüsselverträge nach Nr. 9 der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften erhalten die Vereine eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ergibt sich im Wesentlichen aus der Anzahl der Mannschaften, die der Verein im Spielbetrieb des Berliner Fußball-Verbandes hat.
Im Haushaltsplan 2012/13 des Kapitel 4060 sind dafür im Titel 54010 - Dienstleistungen - 54.700 ? eingestellt.
Diese Summe ist wie haushaltsrechtlich vorgeschrieben auf die vorhandenen Schlüsselverträge abgestimmt.
Für den Abschluss weiterer Schlüsselverträge im Haushaltsjahr 2013 sind daher keine Mittel vorhanden.
Mittel für zusätzliche große Schlüsselverträge sind in die Beratungen für den Haushalt 2014/15 einzubringen. Sofern die finanziellen Voraussetzungen für den Abschluss eines großen Schlüsselvertrages mit dem Verein Türkiyemspor gegeben sind, wird durch das Rechtsamt zu prüfen sein, ob der Stand des Insolvenzverfahrens dem entgegensteht.
Die Voraussetzungen, die ein Sportverein erfüllen muss, um einen Schlüsselvertrag zu bekommen, sind in Nr. 8 der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften aufgeführt.
Bei der Entscheidung, einem Verein die Schlüsselverantwortung zu übertragen, ist neben der Mitgliederzahl und -struktur noch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Vereins zu berücksichtigen.
Ein schwebendes Insolvenzverfahren ist dabei ein Negativpunkt, den man nicht einfach außer Acht lassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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