Drucksache - DS/0718/IV  

 
 
Betreff: Revaler Spitze
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENVorsteherin
Verfasser:Gerlich, RalfJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.05.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Bildung Vorberatung
20.08.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
21.08.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.11.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
11.12.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten      
05.03.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.03.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0718/IV  
Antrag zur DS/0718/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Grundstücke "Revaler Spitze" der Straßenblocks zwischen der Revaler Straße und Simplonstraße zwischen Döringstraße und Niemannstraße einen Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitverfahren zu beschließen. Dieser soll so gestaltet sein, dass er ausreichend konkretisierte erste Planungsziele enthält, und die Erteilung von Baugenehmigungen bzw. Bauvorbescheiden nach §34BauBG vor einer umfassenden bezirklichen Meinungsbildung über die konkrete zukünftige Nutzung des Grundstückes ausschließt.

 

 

Begründung

Ein Aufstellungsbeschluss soll zunächst den baulichen Bestand sichern, der zum Teil auch wertvolle Alternativkultur sowie gewerbliche Arbeitsstätten beinhaltet. Ein unverträgliches Heranrücken der Wohnbebauung an die vorhandene gewerbliche Nutzung ist zu vermeiden.

In einer Antwort auf die Anfrage der Piraten im Abgeordnetenhaus erklärt Björn Böhning Chef der Senatskanzlei stellvertretend für den Regierenden rgermeister Klaus Wowereit:

"Im konkreten Fall des Projekts "Revaler Spitze" hat das für die Bauplanung zu ständige Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin mitgeteilt, dass sich die genannten Clubs auf privaten Grundstücken befinden, für die aktuell Planungsrecht nach § 34 Baugesetzbuch gelte. Für das geplante Wohnungsbauvorhaben ist ein Bebauungsplanverfahren erst noch durchzuführen. Ein Aufstellungsbeschluss wurde noch nicht gefasst. Insofern kann zu diesem Zeitpunkt noch keine belastbare Aussage über eine mögliche Gefährdung der genannten Clubs getroffen werden"

 

 

BVV15.05.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ff.

 

StadtQM 21.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Grundstücke "Revaler Spitze" der Straßenblocks zwischen der Revaler Straße und Simplonstraße zwischen Döringstraße und Niemannstraße einen Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitverfahren zu beschließen. Dieser soll so gestaltet sein, dass er ausreichend konkretisierte erste Planungsziele enthält, und die Erteilung von Baugenehmigungen bzw. Bauvorbescheiden nach §34BauBG vor einer umfassenden bezirklichen Meinungsbildung über die konkrete zukünftige Nutzung des Grundstückes ausschließt.

 

 

BVV 28.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Grundstücke "Revaler Spitze" der Straßenblocks zwischen der Revaler Straße und Simplonstraße zwischen Döringstraße und Niemannstraße einen Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitverfahren zu beschließen. Dieser soll so gestaltet sein, dass er ausreichend konkretisierte erste Planungsziele enthält, und die Erteilung von Baugenehmigungen bzw. Bauvorbescheiden nach §34BauBG vor einer umfassenden bezirklichen Meinungsbildung über die konkrete zukünftige Nutzung des Grundstückes ausschließt.

 

 

BVV 27.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten.

 

 

StadtQM 05.03.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.03.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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