Drucksache - DS/0616/IV  

 
 
Betreff: Folgen der Optionspflicht im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Lenk, Dr. WolfgangLenk, Wolfgang
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

Angesichts der gesetzlichen Regelung, wonach die zwischen 1990 und 2000 geborenen DoppelstaatlerInnen mit Erreichen des 23. Lebensjahres automatisch ihren deutschen Pass verlieren, wenn sie ihrer Optionspflicht nicht nachgekommen sind, frage ich das Bezirksamt:
 

1.      Wie viele von der Optionspflicht betroffene DoppelstaatlerInnen haben sich bisher für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden, wie viele für eine andere?
 

2.      Wie viele DoppelstaatlerInnen, die das 23. Lebensjahr erreicht haben, haben sich bisher noch nicht entschieden?
 

3.      Erfolgt der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei der unter Frage 2 genannten Personengruppe automatisch oder stellt das BA hier zunächst eine schriftliche Erinnerung mit der Gewährung einer (ggf. wie langen?) zusätzlichen Bedenkzeit zu?

 

Nachfrage:
 

1.      Wie hoch ist der bürokratische und personelle Aufwand genau, der die Umsetzung der Optionsregelung verursacht?
 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin              06.03.13

Abt. Soziale, Beschäftigung und Bürgerdienste              -2644

SozBeschBüDDez

 

 

 

 

1. Wie viele von der Optionspflicht betroffene DoppelstaatlerInnen haben sich bisher für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden, wie viele für eine andere?

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gab es bisher 257 Optionspflichtige. Von diesen haben sich bisher 128 für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden.

Die anderen Personen haben sich noch nicht entschieden. Die Optionspflicht beginnt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Eine Entscheidung ist bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres notwendig. Bisher hat sich noch keine betroffene Person für eine andere Staatsangehörigkeit entschieden.
 

2. Wie viele DoppelstaatlerInnen, die das 23. Lebensjahr erreicht haben, haben sich bisher noch nicht entschieden?

Vergleiche Antwort zu 1.) Es gab noch keine Person, die das 23. Lebensjahr erreicht hat und sich nicht für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden hat. Es gab bisher kein Verfahren, dass durch Versäumnis der Frist mit einem Feststellungsbescheid beendet wurde vgl. 3.).
 


3. Erfolgt der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei der unter Frage 2 genannten Personengruppe automatisch oder stellt das BA hier zunächst eine schriftliche Erinnerung mit der Gewährung einer (ggf. wie langen?) zusätzlichen Bedenkzeit zu?

Die deutsche Staatsangehörigkeit geht gem. § 29 Abs. 2 und 3 des Staats-angehörigkeitsgesetzes verloren, wenn die optionspflichtige Person bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung abgegeben hat und der Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen wurde.

 

Hat sich die betreffende Person bis zum 23. Lebensjahr nicht geäußert, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport fertigt in diesem Fall einen Feststellungsbescheid.

 

Von der Optionspflicht Betroffene erhalten vom Bezirksamt vor Vollendung des 18. Lebensjahres sowie vor Vollendung des 21. Lebensjahres durch Anschreiben mit Postzustellungsurkunde eine Information über ihre Optionspflicht informiert.

Das Bezirksamt wird zukünftig die Optionspflichtigen im Verlauf des 19. Lebensjahres ein weiteres Mal durch Anschreiben an ihre Optionspflicht erinnern.

 


Nachfrage:

1. Wie hoch ist der bürokratische und personelle Aufwand genau, der die Umsetzung der Optionsregelung

verursacht?

 

Das Bezirksamt erhält vom Landesamt für Ordnungsangelegenheiten eine Meldung des im Bezirk lebenden betroffenen Personenkreises. Diese Daten werden mit den im Bezirk vorliegenden eingebürgerten Personen abgeglichen. Die Einbürgerungs-akten werden eingesehen oder ggf. aus anderen Bundesländern oder Berliner Bezirken angefordert. Erst dann wird das Optionsverfahren eröffnet. Neben Meldeanfragen sind Informationsschreiben und Erinnerungsschreiben an die Optionspflichtigen zu fertigen und die Termine zu überwachen.

 

Der Aufwand für die Verwaltung des Optionsverfahrens wird zukünftig steigen, da jährlich weitere Geburtsjahrgänge hinzukommen und sich regelmäßig nicht alle Optionspflichtigen im Verlauf des 19. Lebensjahres entscheiden, so dass ein Aufwuchs Optionspflichtiger erfolgt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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