Drucksache - DS/0604/IV  

 
 
Betreff: Pferdefleischskandal auch in Friedrichshain-Kreuzberg?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Hat das Bezirksamt aufgrund der jüngsten Vorkommnisse besondere Überprüfungen von Betrieben vorgenommen?

 

2.      Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis (bitte getrennt nach produzierenden Betrieben und Verkaufseinrichtungen)?

 

3.      Wie beurteilt das Bezirksamt die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht?

 

Nachfragen:

 

1.      Gibt es landes-, bundes- bzw. europarechtliche Vorgaben oder Richtlinien für die Ausstattung des Bereiches VetLeb bzw. für die Anzahl von durchzuführenden Kontrollen?

 

2.      Wenn ja, wie viel Personal müsste zur Verfügung stehen, um diese Vorgaben einhalten zu können?

 

 

3.      Sieht die für dieses Aufgabengebiet zuständige Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Möglichkeiten, an der personellen Ausstattung des Bereiches VetLeb in den Bezirken etwas zum Positiven zu verändern?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                                     01.03.2013

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.      Hat das Bezirksamt aufgrund der jüngsten Vorkommnisse besondere

      Überprüfungen von Betrieben vorgenommen?

 

Überprüfungen von Betrieben auf der Grundlage von Hinweisen über Schadstoffe in Lebensmitteln oder wie beim Pferdefleisch-Skandal über Falschetikettierungen müssen stets koordiniert und organisiert ablaufen, damit nicht etwa alle Ämter in Betrieben derselben Lebensmittelketten kontrollieren. Daher hat eine Abstimmung aller Bezirksämter mit der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz stattgefunden. Auf dieser Grundlage hat auch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Kontrollaufträge für bestimmte Betriebe erhalten und diese kurzfristig ausgeführt.

 

2.      Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis (bitte getrennt nach

produzierenden Betrieben und Verkaufseinrichtungen)?

 

Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Friedrichshain-Kreuzberg hat in sieben Betrieben besondere Überprüfungen vorgenommen. Insgesamt wurden 14 Lebensmittelproben entnommen. Es wurden vier Imbissbetriebe, eine Speisegaststätte, ein Dönerhersteller und eine Verkaufseinrichtung überprüft. In den Imbissen wurden 4 x Dönerfleischproben entnommen. In der Speisegaststätte 1 x Dönerfleisch, im Verkauf 2x Lasagne-Sorten und beim Hersteller 1 x Brät für Drehspieße, bestehend aus Kalb, Rind, Pute.

 

Am 22.02.13 wurde mitgeteilt, dass in zwei Imbissbetrieben jeweils der Dönerspieß hinsichtlich der Zusammensetzung (Nachweis von Pferdefleisch) beanstandet wurde. Daraufhin erfolgten am 22.02. in diesen beiden Betrieben erneute Probenziehungen, in Betrieb A wurden Proben aus zwei Spießen à 10 kg, ein Spieß à 12 kg und ein Spieß (angegart) entnommen und in Betrieb B aus einem Spieß à 15 kg.  Das beanstandete Fleisch der beiden Imbisse (insgesamt 55 kg) wurde beschlagnahmt.

 

Die zuständigen Behörden in Berlin und Brandenburg werden nun Händler und Hersteller kontrollieren. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht wird weitere Kontrollen im Bezirk durchführen.

 

 

3.      Wie beurteilt das Bezirksamt die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen 

      im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht?

 

Die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sind schon seit Jahren als problematisch zu beurteilen, und zwar sowohl bei der Lebensmittelkontrolle als auch bei den Tierärzten und schließlich auch bei den Verwaltungskräften, die Verwaltungsakte und Bußgeldbescheide zu erstellen haben. Anstelle einer zeitnahen Verbesserung der Situation steht eine weitere Verschlechterung im Zusammenhang mit der notwendigen Umsetzung des Personalabbaukonzepts bevor. Die "Große Koalition" hat ohne Beteiligung der Bezirke das Ziel vereinbart, den Personalbestand in den Bezirken ohne Rücksicht auf zu erbringende Mengen oder Aufgabenintensität auf 20.000 VZÄ zu reduzieren. Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde eine Zielzahl von 1638 VZÄ ermittelt, was einen Personalabbau von 138,7 VZÄ entspricht. Dieser Personalabbau soll durch altersbedingtes "planmäßiges" Ausscheiden umgesetzt werden. Da in der Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport das "planmäßige" Ausscheiden nur knapp überhalb der abzubauenden VZÄ liegt und es einen rechtlichen Anspruch von teilzeitarbeitenden Mitarbeiter/innen gibt in Vollzeitarbeit zurück zu kehren, besteht kaum Handlungsspielraum, planmäßiges Ausscheiden durch Neueinstellungen zu ersetzen.

 

Dieser Personalabbau trifft auf einen Personalbestand im Bereich der im Ordnungsamt, der durch den vom Land Berlin in den vergangenen Jahren erzwungenen Personalabbau bereits reduziert wurde. Daher wurden bereits in den vergangenen Jahren vorgegebene Kontrollfrequenzen der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht um bis zu 80 % unterschritten.

 

Die aktuell durchzuführenden Kontrollen im Zusammenhang mit dem Pferdefleisch-Skandal konnten bzw. können zwar durchgeführt werden, jedoch auf Kosten anderer Vorgänge, die in dieser Zeit nicht bearbeitet werden können.

 

 

Nachfragen:

 

1.  Gibt es landes-, bundes- bzw. europarechtliche Vorgaben oder Richtlinien für die Ausstattung des Bereiches VetLeb bzw. für die Anzahl von durchzuführenden Kontrollen?

 

Es gibt insbesondere europarechtliche Vorgaben für die Ausstattung des Bereichs VetLeb bzw. für Kontrollfrequenzen (insbesondere die Verordnung Nr. 882/2004). Diese orientieren sich insbesondere an der Zahl der zu betreuenden Betriebe. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg existieren etwa 5.000 zu kontrollierende Betriebe. Die sich daraus ergebenden Kontrollfrequenzen können mit dem vorhandenen Personal bei weitem nicht eingehalten werden. Es ist zu befürchten, dass das Land Berlin irgendwann von der Europäischen Union insoweit verklagt wird bzw. sich in relevanter Weise für seine diesbezügliche Personalpolitik verantworten muss.

 

2.   Wenn ja, wie viel Personal müsste zur Verfügung stehen, um diese Vorgaben

      einhalten zu können?

 

In Anwendung des zu Nachfrage 1 erwähnten Maßstabs wäre eine Ausstattung mit 15,5 Lebensmittelkontrolleuren erforderlich. Tatsächlich vorhandenen sind derzeit 5 VZÄ. Darüber hinaus wäre eine Ausstattung mit 6 Tierärztinnen bzw. Tierärzten notwendig (tatsächlich verfügt der Fachbereich derzeit noch über 2 Tierärztinnen bzw. Tierärzte). Schließlich besteht ein Soll von 5,5 Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeitern, während VetLeb tatsächlich nur über eine Ausstattung von derzeit 2 Personen in diesem

      Bereich verfügt.
 

3.  Sieht die für dieses Aufgabengebiet zuständige Senatsverwaltung für Justiz und

     Verbraucherschutz Möglichkeiten, an der personellen Ausstattung des Bereiches 

     VetLeb in den Bezirken etwas zum Positiven zu verändern?

 

Der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ist diese Problematik spätestens seit Ende Oktober 2012 bekannt. Eine Unterstützung von Initiativen zur Änderung dieses kritischen Zustandes durch die zuständigen Senatsverwaltungen ist mir nicht bekannt. Das regelmäßige Treffen der bezirklichen Qualitätsbeauftragten im berlinweiten Qualitätsmanagementsystem wurde von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz kurzfristig abgesagt.

 

Ich habe derzeit wenig Vertrauen, dass sich dieser kritische Zustand mit Hilfe der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ändern wird, wenn Herr Senator Heilmann im Tagesspiegel mit einer Aussage zitiert wird, die den Eindruck erweckt, dass ja die Bezirke für die unzureichende Personalausstattung im Bereich VetLeb verantwortlich seien. Das ist vor dem Hintergrund des erzwungenen Personalabbaus nicht zutreffend. Vertrauen würde entstehen, wenn der Senator einem solchen Eindruck öffentlich entschieden widersprechen und deutlich machen würde, dass Abgeordnetenhaus und Senat für die Personalausstattung der Bezirke maßgebliche Verantwortung tragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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