Drucksache - DS/0599/IV  

 
 
Betreff: EA/013 Grundschulen/ Standortentwicklung Mariannenplatz/ Umgang mit dem Gebäudebestand
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Auf welcher Basis (rechtliche Vorgaben) wird über die Bemessung der Anzahl und Größe von erforderlichen Räumen an einer Grundschule durch das Bezirksamt entschieden?
     
  2. Wie viele Räume (und bezogen auf den Standort Mariannenplatz: welche Gebäude) stünden demnach einer vierzügigen Grundschule zur Verfügung?
     
  3. Wie viele Räume werden am Standort Mariannenplatz den Grundschulen entzogen, wenn Haus 1 und Haus 2 nicht mehr dem Schulbereich zur Verfügung stehen würden (Bitte Angabe absolut und prozentual bezogen auf heutige Anzahl von Räumen am Standort)?
     

Zusatzfragen:

1.   Wie viele Schüler_innen werden 2016/17 für den Standort Mariannenplatz
              prognostiziert (Bitte Angabe absolut und prozentual bezogen auf heutigen
      Bestand)?

2.   Wie wird der vorgesehene Abbau von Schulinfrastruktur in beträchtlichem Ausmaß
              am Standort Mariannenplatz begründet?

 

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

Zu Frage 1: Bemessungsgrundlage ist das geltende Musterraumprogramm für Grundschulen mit Stand vom April 2012. Dieses Musterraumprogramm stellt für den Planungsprozess eine Richtlinie dar, da das Musterraumprogramm explizit für Grundschulen entwickelt wurde. Im Rahmen eines Planungsprozesses im Bestand, wie z.B. an den Standorten E.O.-Plauen und Nürtingen bei der Grundschule ist das Musterraumprogramm natürlich nicht 1:1 umsetzbar hinsichtlich Raumgrößen und Raumstruktur. Deshalb wird immer ein Abgleich gemacht zwischen dem tatsächlichen Raumbestand und den Angaben im Musterraumprogramm, und das gibt uns einen ersten Hinweis auf die Frage, ob ein Standort rechnerisch über ausreichende Räumlichkeiten verfügt und, das ist natürlich alles im bezogen auf die Anzahl der Schüler/Schülerinnen und der geplanten Zügigkeit.

 

Zu Frage 2: In Abhängigkeit der künftigen Betreuungsform gelten folgende Raumfaktoren: für den offenen Ganztagsbetrieb 11,5 Räume pro Zug, für den gebundenen Ganztagsbetrieb 12,5 Räume pro Zug, im gebundenen braucht man ja bekanntermaßen mehr. Als Räume zählen die sogenannten anrechenbare Räume, das sind die, die im Musterraumprogramm fett gekennzeichnet sind. Wenn Sie nicht über das Musterraumprogramm verfügen sollten, würde ich Ihnen das gerne auch zukommen lassen. Im Übrigen biete ich Ihnen auch an, weil Sie jetzt Notizen machen, es kommen noch ein paar Zahlen, dass Sie die Antwort, die ich hier jetzt vortrage, dass Sie die auch schriftlich erhalten.

Eine vierzügige Grundschule hat demnach einen Raumbedarf an 46 Räumen beim offenen Ganztagsbetrieb und bis 50 Räumen beim gebundenen Ganztagsbetrieb.

 

Zu Frage 3: Das Haus 1, Hortgebäude in Nürtingen-Grundschule, weist einen Raumbestand von 5 anrechenbaren Räumen auf. Bezogen auf die gesamte Anzahl der Räume der E.O.-Plauen-Grundschule und Nürtingen-Grundschule sind das 6,3 %. Das Haus 2, Gebäude eigentlich der E.O.-Plauen zugeordnet, weist einen Raumbestand in Höhe von 22 anrechenbaren Räumen auf. Bezogen auf die gesamte Anzahl der Räume der E.O.-Plauen-Grundschule und Nürtingen-Grundschule sind es insgesamt 27,8 %, 79 Räume. Wenn jetzt alle mitgerechnet haben, müssten wir auf die Zahl 79 kommen; 27, die wir quasi dann jetzt ausrechnen müssten; bleiben 52 Räume mit dem Bestand, der dann zukünftig, aber immer in Abhängigkeit von der Anzahl der Schüler und Schülerinnen und der Züge, zur Verfügung stehen würden.

 

Zu Nachfrage 1: Hier ist eine Betrachtung der Schulregion 3, und da erweitern wir die Schulen, das ist dann nicht nur die E.O.-Plauen- und die Nürtingen-Grundschule, sondern auch die Heinrich-Zille-Schule angezeigt. Im aktuellen Schuljahr 2012/2013 werden in der Schulregion 3 insgesamt 933 SchülerInnen beschult, das entspricht 6,5 % Zügen nach der Bemessungsgrundlage. Eine Prognoseberechnung haben wir für das Jahr 2016/2017 noch nicht, aber für das Jahr 2017/2018, deswegen würde ich ganz gerne mit diesen Zahlen arbeiten. Im Schuljahr 2017/2018 ist in der Schulregion 3 voraussichtlich mit einer Grundschülerzahl von 1055 zu rechnen. Diese voraussichtliche Grundschülerzahl entspricht einem Beschulungsbedarf in Höhe von rund 7 Zügen. Im Vergleich zum aktuellen Schuljahr wäre das quasi eine prognostische Steigerung der zu beschulenden SchülerInnen um 13 %.

 

Zu Nachfrage 2: Die Schulregion 3 weist aktuell im Schuljahr 2012/2013 in der Summe eine Standortkapazität von ca. 9 Zügen auf. Beim Beschulungsbedarf in Höhe von 6,5 Zügen sind also derzeit 2,5 Züge Schulraumkapazität nicht belegt bzw. überzählig. Im Ergebnis ist der Schulraumbestand dem künftigen und natürlich auch dem prognostischen Beschulungsbedarf in Höhe von ca. 7 Zügen anzupassen.

 

 
 

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