Drucksache - DS/0595/IV  

 
 
Betreff: EA/009 Hundeauslauf und Grünflächen mit Hundeverboten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Durch die Presse haben wir erfahren, dass der Hundeplatz in der Gürtelstraße durch eine geplante Bebauung nicht nur verkleinert, sondern ganz aufgegeben wird. Dieser Platz (845 qm) wurde ja bekannterweise als Ausgleich für die für Hunde gesperrten Grünflächen (Traveplatz (8326 m²) Annmirl-Baur Platz (6248 m²) und Boxhagener Platz (2640 m²) eingerichtet. Ist nun angedacht, die Hundeverbote an den genannten Grünflächen wieder aufzuheben, zumal jetzt viele neue HundehalterInnen im Kiez wohnen, die sich damals nicht aktiv an den geführten Diskussionen zu den geplanten und auch umgesetzten Hundeverboten im Kiez (2005) beteiligen konnten?
     
  2. Ist ein neuer Hundeauslauf geplant und wenn ja wo und wie groß wird er sein?
     
  3. Die Sondierungsrunde des sogenannten "Bello-Dialogs" empfahl eine Leinenbefreiung für gehorsamsgeprüfte Hunde in Grünanlagen mit Ausnahme von Spiel-/bzw. Liegewiesen, um den Bezirken eine kostenfreie Bereitstellung von dringend benötigten Freilaufmöglichkeiten zu ermöglichen. Wie aus der Presse zu erfahren war, gab es bereits erste Gespräche mit VertreterInnen des Senats, wo von Ihnen, Herr Panhoff, Bedenken hinsichtlich der Kontrollierbarkeit geäußert wurden. Sind noch weitere Gespräche geplant und wenn ja, mit welchen Zielen?

 

Nachfragen:
 

  1. Falls ein genereller Leinenzwang vom Abgeordnetenhaus beschlossen wird, müssen Freilaufflächen geschaffen werden. Wo könnten diese Freilaufflächen liegen und wie groß könnten diese sein?
     
  2. Unser Hundeplatz an der Revaler Straße soll auch durch Bauarbeiten verkleinert werden. Ist mittlerweile der Baubeginn dieses Vorhabens bekannt und wie groß wird die Restfläche sein?

 

 

DS 0595              EA 009 - Hundeauslauf und Grünflächen mit Hundeverboten

 

Beantwortung: Herr Panhoff

 

Zu Frage 1: Wir prüfen zur Zeit, ob die verbleibende Fläche des Hundeplatzes, zumal es in der Vergangenheit schon zu massiven Beschwerden von AnwohnerInnen gekommen ist, also Beschwerden, die sich auf die Hunde und auch auf den Umgang der HundehalterInnen mit den Hunden beziehen, ob diese verkleinerte Fläche noch geeignet ist für einen Hundeauslaufplatz oder ob vielleicht die Fläche für andere Zwecke, da gibt es im Bereich Kindertagesstätte Bedarf, ob das vielleicht dann doch geeigneter dafür ist.

 

Zu Frage 2:  Ein neuer Hundeauslaufplatz ist nicht in Planung. Ich antworte übrigens etwas kürzer, als Sie es dann in der schriftlichen Beantwortung erhalten werden, weil das Präsidium darum gebeten hat, dass das Bezirksamt sich kurz halten möge. Es fällt uns manchmal nicht so leicht, aber ich gebe mir jetzt einfach mal Mühe.

 

Zu Frage 3: Ich habe den Verdacht, dass durch die Berichterstattung im Tagesspiegel der Eindruck erweckt wurde, als hätte ich an diesen Dialog teilgenommen. Okay, weil man mich angerufen hatte und ich habe gesagt, dass wir diese Diskussion alle noch gar nicht geführt haben und wir waren als Grünflächenbereich nicht eingeladen und einbezogen bei dem sogenannten Bello-Dialog und auch das Ordnungsamt war nicht einbezogen. Also unseres Wissens, jedenfalls seitens der Stadträtinnen und Stadträte war niemand vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einbezogen bei diesem Bello-Dialog. Insofern kann ich nur so antworten von dem, was wir darüber wissen, aber nicht aus dem Bello-Dialog heraus. Das tut mir leid, da sind wir nicht authentisch auskunftsfähig.

Jetzt ist allerdings bekannt, also das Vorschläge gemacht wurden hinsichtlich der ausnahmsweisen Leinenfreigabe in Parkanlagen, also für Menschen, die einen sogenannten Hundeführerschein gemacht haben und daraufhin angesprochen, habe ich dem Tagesspiegel gesagt, dass das natürlich Kontrollprobleme mit sich bringt, weil sie in die Situation kommen, dass da Leute rumlaufen bzw. die Hunde rumlaufen unangeleint und sie jetzt erst mal erkennen müssen, hat der Halter einen Führerschein oder hat er ihn nicht. Und sie habe keine Eindeutigkeit mehr in der Regelung, sie müssen also jeweils erst mal erkunden, ob sozusagen die Erlaubnis zur Leinenfreigabe gegeben ist oder nicht und da wird man natürlich die Situation haben, dass alle sagen tut mir leid, ich habe heute meinen Hundeführerschein vergessen, den habe ich zu Hause in der anderen Jacke stecken. Ja, Sie machen hier gerade ein Zeichen, dass der Hund ein entsprechendes Erkennungsmerkmal hat, aber ich weiß auch von der Diskussion, dass die Freigabe sich nicht auf den Hund bezieht, sondern auf den Hundehalter, d. h., dass also der Hundehalter ja auch die Prüfung ablegen muss mit seinem oder ihrem Hund und dass eben eine personenbezogene Freigabe ist. Das heißt, wenn der Hund also diese Marke hat, heißt das ja noch nicht, dass die ihn begleitende Person in dem Moment die Befugnis hat, den Hund frei laufen zu lassen.

Ich weiß nur, dass diese Diskussionen geführt werden. Wir haben dazu noch keine Haltung entwickelt, weil wir, wie gesagt, bei diesen Debatten auch gar nicht beteiligt waren. Das können wir aber dann auch gerne noch tun und würden wir seitens des Grünflächenbereichs mit den Kolleginnen und Kollegen vom Ordnungsamt dann noch mal tun, dass wir uns da noch mal zu einer Position verständigen.

Was wir allerdings auch schon diskutiert haben im Kontext mit dem Beteiligungsverfahren Görlitzer Park zum Beispiel ist, dass wir vielleicht für eine bestimmte Zeit von morgens 6 h bis 9 h generell den Leinenzwang aufheben, so dass Hundehalterinnen und Hundehalter in der Zeit, aber dann eben alle die Möglichkeit haben, den Hund frei laufen zu lassen. Das lässt sich auch relativ einfach dann überwachen, denn ab 9 h ist dann eben der Leinenzwang wieder für alle da und dann kann man einwandfrei, zweifelsfrei feststellen, wer also gegen die Parkordnung verstößt und wer nicht.

 

Zu Nachfrage 2: Die Revaler Straße ist teilweise Privatgrundstück, was überbaut wird, in der Tat. Also im westlichen Bereich wird ein kleinerer Bereich dann durch ein hier im Bezirk ja nicht ganz unbekannten Einzelbauherr dann überbaut werden und im östlichen Bereich, hier ist uns ein Bauvorhaben zwar nicht bekannt, aber da ist auch ein privater Grundstücksanteil. Das kann über mittlere Sicht dann sein, dass auch dort Bauaktivitäten sind. Die Fläche ., ich habe jetzt die Quadratmeterzahl nicht ganz genau, aber das, was jetzt erst mal verloren geht sind so ungefähr 20% der jetzigen Fläche und die Fläche hat insgesamt, ich denke mal so 2.000 m², 2.500 m² in dieser Größenordnung. Das können wir aber Ihnen gerne noch mal dann in der schriftlichen Beantwortung exakt mitteilen. Muss ich jetzt mal Richtung Stadtplanung gucken. Zur Zeit nicht klar.  Okay, ich hoffe, dass ich die Fragen dann halbwegs zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte.

 

 
 

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