Drucksache - DS/0387-02/IV  

 
 
Betreff: "Projekte-Haus"
Status:öffentlichBezüglich:
DS/0387/IV
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/SPDstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beratung ff
20.02.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.02.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der folgende Text wird eingefügt zwischen: „Dabei ist im Hinblick auf die kürzlich veröffentlichte Bevölkerungsprognose 2030…“ und „Vor dem Hintergrund der derzeit bestehenden eklatanten…“

 

Das Bezirksamt plant eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner zur Auswahl der Projekte für das Projektehaus.

 

Bürgerbeteiligung:

 

Eine externe Moderation soll der Anwohnerschaft in mehreren Runden die Projekte der Interessenten aus dem Interessensbekundungsverfahren vorstellen.

Um eine Vergleichbarkeit der verschiedensten Projektvorschläge zu ermöglichen und die Umsetzbarkeit sowie die Wirkung auf den Bezirk zu bewerten haben soll es ein einheitliches Bewerbungsformat. Alle Interessenten mögen zu den folgenden Aspekten Stellung nehmen:

 

1.      Welche Art der Nutzung/Konzept hat das Projekt?

2.      Wie wird sich das Projekt in den umliegenden Kiez öffnen?

3.      Welche positive Wirkung auf Herausforderungen im Kiez hat das Projekt?

4.      Ist der Träger mit diesem Projekt schon im Kiez/Bezirk aktiv?

5.      Ist der Träger mit diesem Projekt akut von Verdrängung aus dem Kiez/Bezirk bedroht?

6.      Ist ein Sitz im Kiez/Bezirk notwendig für das Projekt?

7.      Ist eine gemeinsame Nutzung der Räume mit anderen möglich?

8.      Ist das ein kurzfristiges Projekt oder auf Dauer angelegt?

9.      Welche Zielgruppe(n) hat das Projekt?

10.  Fördert das Projekt Frauen oder Vielfalt (Diversity) oder Inklusion?

11.  Welche Art der Nutzung ist für das Projekt angestrebt? (Büro, Unterricht, Atelier, Sport, Veranstaltungen)

12.  Was sind die gewünschten Kapazitäten und der gewünschter Ort?  (Gebäude oder Freifläche)

13.  Wie plant der Träger die Mietkosten von ca. 7,50 €/qm zu finanzieren?

14.  Besteht die finanzielle Möglichkeit und Bereitschaft, ein Erbbaupachtvertrag abzuschließen?

 

Ziel der öffentlichen Veranstaltungen für die AnwohnerInnen ist eine Diskussion darüber nach welchen Kriterien, welcher Nutzungsmix für die AnwohnerInnen und für eine optimale Quartiersentwicklung gewünscht wird. Zum Abschluss der Veranstaltungen erfolgt eine Bewertung der Projekte. Die genannten Kriterien dienen als Grundlage für die Diskussion und Bewertung.

 

Beschlussfassung durch die BVV:

 

Das Bezirksamt teilt der BVV die Voten der Bürgerversammlungen mit. Gibt es ein klares Meinungsbild, ist dieses, sofern die Projekte die Grundkriterien, dass sie die Miete finanzieren können und aus dem Bezirk kommen, für die BVV bindend. Bei uneindeutigen Priorisierungen durch die Bürgerinnen und Bürger ist die  BVV aufgefordert unter den Favoriten eine heterogene Mischung an Projekten für das Projektehaus auszuwählen.

 

 

StadtQM 20.02.2013

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der folgende Text wird eingefügt zwischen: „Dabei ist im Hinblick auf die kürzlich veröffentlichte Bevölkerungsprognose 2030…“ und „Vor dem Hintergrund der derzeit bestehenden eklatanten…“

 

Das Bezirksamt plant eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner zur Auswahl der Projekte für das Projektehaus.

 

Bürgerbeteiligung:

 

Eine externe Moderation soll der Anwohnerschaft in mehreren Runden die Projekte der Interessenten aus dem Interessensbekundungsverfahren vorstellen.

Um eine Vergleichbarkeit der verschiedensten Projektvorschläge zu ermöglichen und die Umsetzbarkeit sowie die Wirkung auf den Bezirk zu bewerten, soll es ein einheitliches Bewerbungsformat geben. Alle Interessenten mögen zu den folgenden Aspekten Stellung nehmen:

 

1.      Welche Art der Nutzung/Konzept hat das Projekt?

2.      Wie wird sich das Projekt in den umliegenden Kiez öffnen?

3.      Welche positive Wirkung auf Herausforderungen im Kiez hat das Projekt?

4.      Ist der Träger mit diesem Projekt schon im Kiez/Bezirk aktiv?

5.      Ist der Träger mit diesem Projekt akut von Verdrängung aus dem Kiez/Bezirk bedroht?

6.      Ist ein Sitz im Kiez/Bezirk notwendig für das Projekt?

7.      Ist eine gemeinsame Nutzung der Räume mit anderen möglich?

8.      Ist das ein kurzfristiges Projekt oder auf Dauer angelegt?

9.      Welche Zielgruppe(n) hat das Projekt?

10.  Fördert das Projekt Frauen oder Vielfalt (Diversity) oder Inklusion?

11.  Welche Art der Nutzung ist für das Projekt angestrebt? (Büro, Unterricht, Atelier, Sport, Veranstaltungen)

12.  Was sind die gewünschten Kapazitäten und der gewünschter Ort?  (Gebäude oder Freifläche)

13.  Wie plant der Träger die Mietkosten von ca. 7,50 €/qm zu finanzieren?

14.  Besteht die finanzielle Möglichkeit und Bereitschaft, ein Erbbaupachtvertrag abzuschließen?

 

Ziel der öffentlichen Veranstaltungen für die AnwohnerInnen ist eine Diskussion darüber nach welchen Kriterien, welcher Nutzungsmix für die AnwohnerInnen und für eine optimale Quartiersentwicklung gewünscht wird. Zum Abschluss der Veranstaltungen erfolgt eine Bewertung der Projekte. Die genannten Kriterien dienen als Grundlage für die Diskussion und Bewertung.

 

Beschlussfassung durch die BVV:

 

Das Bezirksamt teilt der BVV die Voten der Bürgerversammlungen mit. Gibt es ein klares Meinungsbild, ist dieses, sofern die Projekte die Grundkriterien, dass sie die Miete finanzieren können und aus dem Bezirk kommen, für die BVV bindend. Bei uneindeutigen Priorisierungen durch die Bürgerinnen und Bürger ist die  BVV aufgefordert unter den Favoriten eine heterogene Mischung an Projekten für das Projektehaus auszuwählen.

 

 

BVV 27.02.2013

 

Änderungsanträge der PIRATEN:

 

1.      Eine externe Moderation soll der Anwohnerschaft in mehreren Runden die Projekte der Interessenten aus dem Interessensbekundungsverfahren vorstellen. Um eine Vergleichbarkeit der verschiedensten Projektvorschläge zu ermöglichen und die Umsetzbarkeit sowie die Wirkung auf den Bezirk zu bewerten, soll es ein einheitliches Bewerbungsformat geben. Alle Interessenten mögen unter anderem zu den folgenden Aspekten Stellung nehmen:

Die Änderung wird von den Antragstellern übernommen.

 

2.      Ziel der öffentlichen Veranstaltungen für die AnwohnerInnen ist eine Diskussion darüber nach welchen Kriterien, welcher Nutzungsmix für die AnwohnerInnen und für eine optimale Quartiersentwicklung gewünscht wird. Zum Abschluss der Veranstaltungen erfolgt eine Bewertung der Projekte. Die genannten Kriterien dienen als Grundlage Vorschläge für die Diskussion und Bewertung.

Die Änderung wird von den Antragstellern übernommen.

 

3.      Beschlussfassung durch die BVV:

Das Bezirksamt teilt der BVV die Voten der Bürgerversammlungen mit. Gibt es ein klares Meinungsbild, ist dieses, sofern die Projekte die Grundkriterien, dass sie die Miete finanzieren können und aus dem Bezirk kommen, für die BVV bindend. Bei uneindeutigen Priorisierungen durch die Bürgerinnen und Bürger ist die  BVV aufgefordert unter den Favoriten eine heterogene Mischung an Projekten für das Projektehaus auszuwählen.

Unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Verfahrensweisen im Quartiersmanagement wird eine Bürgerjury gebildet, die den Entscheidungsprozess steuert und begleitet. Danach sollten nach Möglichkeit auch Beteiligungsverfahren zum Einsatz kommen, die sich bereits in anderen Bezirken bewährt haben (Bürgerhaushalt Lichtenberg, Bürgerliquid Turmstr. In Mitte usw.).

Die Jury legt ihr Ergebnis der BVV zur Beschlussfassung vor.

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der folgende Text wird eingefügt zwischen: „Dabei ist im Hinblick auf die kürzlich veröffentlichte Bevölkerungsprognose 2030…“ und „Vor dem Hintergrund der derzeit bestehenden eklatanten…“

 

Das Bezirksamt plant eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner zur Auswahl der Projekte für das Projektehaus.

 

Bürgerbeteiligung:

 

Eine externe Moderation soll der Anwohnerschaft in mehreren Runden die Projekte der Interessenten aus dem Interessensbekundungsverfahren vorstellen.

Um eine Vergleichbarkeit der verschiedensten Projektvorschläge zu ermöglichen und die Umsetzbarkeit sowie die Wirkung auf den Bezirk zu bewerten, soll es ein einheitliches Bewerbungsformat geben. Alle Interessenten mögen unter anderem zu den folgenden Aspekten Stellung nehmen:

 

1.      Welche Art der Nutzung/Konzept hat das Projekt?

2.      Wie wird sich das Projekt in den umliegenden Kiez öffnen?

3.      Welche positive Wirkung auf Herausforderungen im Kiez hat das Projekt?

4.      Ist der Träger mit diesem Projekt schon im Kiez/Bezirk aktiv?

5.      Ist der Träger mit diesem Projekt akut von Verdrängung aus dem Kiez/Bezirk bedroht?

6.      Ist ein Sitz im Kiez/Bezirk notwendig für das Projekt?

7.      Ist eine gemeinsame Nutzung der Räume mit anderen möglich?

8.      Ist das ein kurzfristiges Projekt oder auf Dauer angelegt?

9.      Welche Zielgruppe(n) hat das Projekt?

10.  Fördert das Projekt Frauen oder Vielfalt (Diversity) oder Inklusion?

11.  Welche Art der Nutzung ist für das Projekt angestrebt? (Büro, Unterricht, Atelier, Sport, Veranstaltungen)

12.  Was sind die gewünschten Kapazitäten und der gewünschter Ort?  (Gebäude oder Freifläche)

13.  Wie plant der Träger die Mietkosten von ca. 7,50 €/qm zu finanzieren?

14.  Besteht die finanzielle Möglichkeit und Bereitschaft, ein Erbbaupachtvertrag abzuschließen?

 

Ziel der öffentlichen Veranstaltungen für die AnwohnerInnen ist eine Diskussion darüber nach welchen Kriterien, welcher Nutzungsmix für die AnwohnerInnen und für eine optimale Quartiersentwicklung gewünscht wird. Zum Abschluss der Veranstaltungen erfolgt eine Bewertung der Projekte. Die genannten Kriterien dienen als Vorschläge für die Diskussion und Bewertung.

 

Beschlussfassung durch die BVV:

 

Das Bezirksamt teilt der BVV die Voten der Bürgerversammlungen mit. Gibt es ein klares Meinungsbild, ist dieses, sofern die Projekte die Grundkriterien, dass sie die Miete finanzieren können und aus dem Bezirk kommen, für die BVV bindend. Bei uneindeutigen Priorisierungen durch die Bürgerinnen und Bürger ist die  BVV aufgefordert unter den Favoriten eine heterogene Mischung an Projekten für das Projektehaus auszuwählen.

 

 

Stammbaum:
DS/0387/IV   "Projekte-Haus"   B'90 Die Grünen   Beschluss
DS/0387-01/IV   "Projekte-Haus"   PIRATEN   Beschluss
DS/0387-02/IV   "Projekte-Haus"   B'90 Die Grünen/SPD   Beschluss
 
 

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