Drucksache - DS/0575/IV  

 
 
Betreff: Kappungsgrenze für Mieterhöhungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Jösting-Schüßler, LotharJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:PIRATEN
   B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beratung ff
13.03.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.03.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
25.09.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste Vorberatung
16.10.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.10.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0575/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, auf den Senat einzuwirken, zeitgleich mit Inkrafttreten der Änderung des § 558 Abs. 3 BGB für Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur örtsüblichen Vergleichsmiete von 20 auf 15% innerhalb von drei Jahren absenkt.

Der BVV ist zur Märzsitzung zu berichten.

 

Begründung:

Mit Verabschiedung des Mietrechtsänderungsgesetzes im Deutschen Bundestag, das ansonsten erhebliche Verschlechterungen für Mieterinnen und Mieter enthält, ist auch die Möglichkeit geschaffen worden, über eine Rechtsverordnung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 auf 15% abzusenken. Von dieser Möglichkeit sollte möglichst schnell Gebrauch gemacht werden.

 

 

BVV 27.02.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 13.03.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, auf den Senat einzuwirken, zeitgleich mit Inkrafttreten der Änderung des § 558 Abs. 3 BGB für Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur örtsüblichen Vergleichsmiete von 20 auf 15% innerhalb von drei Jahren absenkt.

Der BVV ist zur Maisitzung zu berichten.

 

 

BVV 20.03.2013

Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, auf den Senat einzuwirken, zeitgleich mit Inkrafttreten der Änderung des § 558 Abs. 3 BGB für Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur örtsüblichen Vergleichsmiete von 20 auf 15% innerhalb von drei Jahren absenkt.

Der BVV ist zur Maisitzung zu berichten.

 

 

BVV 28.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste ff.

 

 

SozBüD 16.10.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 23.10.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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