Drucksache - DS/0512/IV  

 
 
Betreff: Konzept zum Schulessen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Schmidt-Stanojevic, Jutta
2. Schemmel, Jonas
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
19.12.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Schule Vorberatung
09.01.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
05.03.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung Beratung ff
19.03.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.03.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.10.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Schule Vorberatung
06.11.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung Beratung ff
12.11.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.11.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0512/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Bezirke und die Elternvertretungen (Landeselternausschuss) mehr in die Entwicklung eines Konzeptes für das Schulessen einbezogen werden.

Darüber hinaus sollen folgende Aspekte bei der Entwicklung eines Konzeptes Berücksichtigung finden:

 

  • die Zuweisung einer zweckgebundenen Globalsumme aus dem Landeshaushalt
  • zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt für die materielle Ausstattung der Mensen
  • die Bereitstellung von zusätzlichen Personal für die Qualitäts- und Hygienekontrollen der Caterer
  • gestaffelte Elternbeiträge nach Einkommen und Entlastung von Geringverdienenden
  • eine Erhöhung des Preises für das Schulessen auf 3,50 Euro
  • klare Festlegung von Qualitätsstandards in der Ausschreibung, insbesondere regionale und saisonale Produkte, weniger Tiefkühl- und mehr Frischkost, Erhöhung des Bio-Anteils auf 40%
  • eine Ausschreibung die es  den Bezirken ermöglicht, Verträge mit kleinen, lokalen Anbietern zu schließen
  • an den zu bildenden Essensausschüssen sollen neben Eltern und Schulpersonal auch die Bezirke beratend teilnehmen
  • Die Verankerung des Schulessens als Bildungsauftrag in das Schulgesetz

 

Begründung:

 

Vor einiger Zeit hat Bildungssenatorin Scheeres eine Studie zum Thema Schulessen veröffentlicht. Darin wurde ermittelt, dass das Schulessen einen höheren Preis braucht um ein qualitativ besseres Essen anzubieten. Derzeit  wird ein Konzept zum Schulessen von Bildungssenatorin in der Öffentlichkeit diskutiert wo ein höherer Preis für das Schulessen festgelegt wurde.

Allerdings bleiben dabei viele Fragen offen die eine bessere Einbindung der verschiedenen Aspekte für ein besseres Schulessen beinhalten. Außerdem ist es notwendig die Bezirke, den Landeselternausschuss und die Bezirkselternausschüsse miteinzubeziehen.

Viele Aspekte des Schulessens müssen mit allen Beteiligten besprochen werden und es muss ein tragfähiges Konzept vorgelegt werden. Ein Konzept soll bis zum Ende des Jahres ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Schule, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ff.

 

 

Schul 05.03.2013

 

Ersetzungsantrag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Bezirke und die Elternvertretungen (Landeselternausschuss) mehr in die Entwicklung eines Konzeptes für das Schulessen einbezogen werden.

Darüber hinaus sollen folgende Aspekte bei der Entwicklung eines Konzeptes Berücksichtigung finden:

 

1.) Finanzierung

  • Sofern die Schulen bzw. der Bezirk für die Ausstattung der Küchen und Mensen zuständig sein sollen, müssen Mittel aus dem Landeshaushalt zur vollständigen Deckung der Kosten bereit gestellt werden. Über den derzeitigen Stand der Ausstattungen an allen betroffenen Schulen ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
  • Um eine gerechte und sozialverträgliche Finanzierung sicher zu stellen, sind die Elternbeiträge nach Einkommen zu staffeln, etwa in Anlehnung an das System der Kitabeiträge. Zu berücksichtigen ist dabei eine Entlastung von Alleinerziehenden Eltern sowie Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern.
     

2.) Gerechtigkeit

  • Um eine übermäßige und ungerechte Mehrbelastung von Familien mit geringerem Einkommen über eine Staffelung der Beiträge hinaus zu vermeiden, ist eine sozialverträgliche Sonderlösung wie etwa die bislang gültige Ein-Euro-Regelung zu schaffen. Neben den Familien mit Lernmittelbefreiung und den EmpfängerInnen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen dabei aber auch diejenigen einbezogen werden, deren Einkommen knapp über dieser Grenze liegen und die nicht zu den genannten Gruppen zählen.
  • Sofern hierfür Härtefallfonds in den Bezirken zum Einsatz kommen sollen, ist deren Ausstattung vom Land zu leisten und ein möglichst unkompliziertes und schnelles Verfahren für die Anspruchsfeststellung zu erarbeiten.
     

3.) Perspektive der Bezirke

  • Die Kontrolle der Hygiene- und Qualitätsstandards bei den Caterern darf nicht zu Lasten der Bezirke gehen. Sofern die Bezirke dennoch zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, muss hierfür in ausreichender Anzahl zusätzliches Personal vom Senat zur Verfügung gestellt werden. Angesichts der desolaten Personalsituation sind die Bezirke derzeit nicht in der Lage, dies zu leisten.
  • Die Ausschreibung soll dezentral erfolgen und ebenso wie die Auswahl der Caterer in den Händen der Bezirke liegen. Bei der Gestaltung und Festsetzung der Qualitätsstandards ist ein möglichst großer Gestaltungsspielraum für die Bezirke zu berücksichtigen
  • Für den Fall, dass zwischen einem Caterer und dem Bezirk Rechtsstreitigkeiten entstehen, hat das Land dem Bezirk entsprechend qualifiziertes Personal zuf Verfügung zu stellen, da derartige Aufgaben aufgrund der sehr knappen Personalsituation derzeit nicht zu bewältigen wären.
     

4.) Sonstiges

  • Das Konzept soll nach Möglichkeit auch auf andere Schultypen neben der gebundenen Ganztagsschule ausgeweitet werden
  • Es muss eine klare Festlegung von Qualitätsstandards in der Ausschreibung erfolgen, insbesondere saisonale Produkte, weniger Tiefkühl- und mehr Frischkost sowie die Erhöhung des Bio-Anteils auf 30% sind zu berücksichtigen.
  • Die Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen sind außerdem so zu gestalten, dass sie auch für kleinere und regionale Anbieter erfüllbar sind, die aufgrund kleinerer Mengen gegenüber großen Firmen möglicherweise benachteiligt wäre.
  • Bei der Erstellung eines Zeitplanes ist die Vertragsdauer der bisher bestehenden Verträge zu berücksichtigen, die erst frühestens zum Ende des entsprechenden Schuljahres enden.

 

Begründung:

Vor einiger Zeit hat Bildungssenatorin Scheeres eine Studie zum Thema Schulessen veröffentlicht. Darin wurde ermittelt, dass ein höherer Preis notwendig ist, um ein qualitativ besseres Essen anzubieten. Mittlerweile hat die AG Schulessen auf Landesebene einen Entwurf zur Qualitätsverbesserung vorgelegt. Darin wurden einige Aspekte hinsichtlich des Preises, der Qualitätskontrollen beschrieben.

Allerdings blieben bisher viele sehr entscheidende Fragen offen, die eine bessere Einbindung der verschiedenen Aspekte für ein qualitativ hochwertigeres und bezahlbares Schulessen beinhalten. Dies bezieht sich zum einen auf die Perspektive der Bezirke, die die maßgeblichen Teile des Konzepts hauptverantwortlich umsetzen sollen. Wie genau das aussehen soll, wurde jedoch nicht beschrieben, zumal die Bezirke weder vom Personal, noch von den finanziellen Mitteln her in der Lage sind, zusätzliche Aufgaben und Pflichten zu übernehmen.

Zum anderen bezieht sich dies auf den Aspekt der Sozialverträglichkeit - insbesondere der Finanzierung und der Elternbeiträge. Um eine entsprechende Lösung zu erarbeiten, ist es unabdingbar, sowohl die Bezirke, als auch den Landeselternausschuss sowie die Bezirkselternausschüsse in wesentlich stärkerem Maße miteinzubeziehen.

Viele Aspekte des Schulessens müssen noch mit allen Beteiligten besprochen und ein realistisches, tragfähiges und umsetzbares Konzept vorgelegt werden. Deshalb erheben wir diese Forderungen, für die Neuregelung des Schulessens berücksichtigt werden sollen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Bezirke und die Elternvertretungen (Landeselternausschuss) mehr in die Entwicklung eines Konzeptes für das Schulessen einbezogen werden.

Darüber hinaus sollen folgende Aspekte bei der Entwicklung eines Konzeptes Berücksichtigung finden:

 

1.) Finanzierung

  • Sofern die Schulen bzw. der Bezirk für die Ausstattung der Küchen und Mensen zuständig sein sollen, müssen Mittel aus dem Landeshaushalt zur vollständigen Deckung der Kosten bereit gestellt werden. Über den derzeitigen Stand der Ausstattungen an allen betroffenen Schulen ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
  • Um eine gerechte und sozialverträgliche Finanzierung sicher zu stellen, sind die Elternbeiträge nach Einkommen zu staffeln, etwa in Anlehnung an das System der Kitabeiträge. Zu berücksichtigen ist dabei eine Entlastung von Alleinerziehenden Eltern sowie Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern.
     

2.) Gerechtigkeit

  • Um eine übermäßige und ungerechte Mehrbelastung von Familien mit geringerem Einkommen über eine Staffelung der Beiträge hinaus zu vermeiden, ist eine sozialverträgliche Sonderlösung wie etwa die bislang gültige Ein-Euro-Regelung zu schaffen. Neben den Familien mit Lernmittelbefreiung und den EmpfängerInnen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen dabei aber auch diejenigen einbezogen werden, deren Einkommen knapp über dieser Grenze liegen und die nicht zu den genannten Gruppen zählen.
  • Sofern hierfür Härtefallfonds in den Bezirken zum Einsatz kommen sollen, ist deren Ausstattung vom Land zu leisten und ein möglichst unkompliziertes und schnelles Verfahren für die Anspruchsfeststellung zu erarbeiten.
     

3.) Perspektive der Bezirke

  • Die Kontrolle der Hygiene- und Qualitätsstandards bei den Caterern darf nicht zu Lasten der Bezirke gehen. Sofern die Bezirke dennoch zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, muss hierfür in ausreichender Anzahl zusätzliches Personal vom Senat zur Verfügung gestellt werden. Angesichts der desolaten Personalsituation sind die Bezirke derzeit nicht in der Lage, dies zu leisten.
  • Die Ausschreibung soll dezentral erfolgen und ebenso wie die Auswahl der Caterer in den Händen der Bezirke liegen. Bei der Gestaltung und Festsetzung der Qualitätsstandards ist ein möglichst großer Gestaltungsspielraum für die Bezirke zu berücksichtigen
  • Für den Fall, dass zwischen einem Caterer und dem Bezirk Rechtsstreitigkeiten entstehen, hat das Land dem Bezirk entsprechend qualifiziertes Personal zuf Verfügung zu stellen, da derartige Aufgaben aufgrund der sehr knappen Personalsituation derzeit nicht zu bewältigen wären.
     

4.) Sonstiges

  • Das Konzept soll nach Möglichkeit auch auf andere Schultypen neben der gebundenen Ganztagsschule ausgeweitet werden
  • Es muss eine klare Festlegung von Qualitätsstandards in der Ausschreibung erfolgen, insbesondere saisonale Produkte, weniger Tiefkühl- und mehr Frischkost sowie die Erhöhung des Bio-Anteils auf 30% sind zu berücksichtigen.
  • Die Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen sind außerdem so zu gestalten, dass sie auch für kleinere und regionale Anbieter erfüllbar sind, die aufgrund kleinerer Mengen gegenüber großen Firmen möglicherweise benachteiligt wäre.
  • Bei der Erstellung eines Zeitplanes ist die Vertragsdauer der bisher bestehenden Verträge zu berücksichtigen, die erst frühestens zum Ende des entsprechenden Schuljahres enden.

 

 

PHI 19.03.2013

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Bezirke und die Elternvertretungen (Landeselternausschuss) mehr in die Entwicklung eines Konzeptes für das Schulessen einbezogen werden.

Darüber hinaus sollen folgende Aspekte bei der Entwicklung eines Konzeptes Berücksichtigung finden:

 

1.) Finanzierung

  • Sofern die Schulen bzw. der Bezirk für die Ausstattung der Küchen und Mensen zuständig sein sollen, müssen Mittel aus dem Landeshaushalt zur vollständigen Deckung der Kosten bereit gestellt werden. Über den derzeitigen Stand der Ausstattungen an allen betroffenen Schulen ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
  • Um eine gerechte und sozialverträgliche Finanzierung sicher zu stellen, sind die Elternbeiträge nach Einkommen zu staffeln, etwa in Anlehnung an das System der Kitabeiträge. Zu berücksichtigen ist dabei eine Entlastung von Alleinerziehenden Eltern sowie Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern.
     

2.) Gerechtigkeit

  • Um eine übermäßige und ungerechte Mehrbelastung von Familien mit geringerem Einkommen über eine Staffelung der Beiträge hinaus zu vermeiden, ist eine sozialverträgliche Sonderlösung wie etwa die bislang gültige Ein-Euro-Regelung zu schaffen. Neben den Familien mit Lernmittelbefreiung und den EmpfängerInnen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen dabei aber auch diejenigen einbezogen werden, deren Einkommen knapp über dieser Grenze liegen und die nicht zu den genannten Gruppen zählen.
  • Sofern hierfür Härtefallfonds in den Bezirken zum Einsatz kommen sollen, ist deren Ausstattung vom Land zu leisten und ein möglichst unkompliziertes und schnelles Verfahren für die Anspruchsfeststellung zu erarbeiten.
     

3.) Perspektive der Bezirke

  • Die Kontrolle der Hygiene- und Qualitätsstandards bei den Caterern darf nicht zu Lasten der Bezirke gehen. Sofern die Bezirke dennoch zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, muss hierfür in ausreichender Anzahl zusätzliches Personal vom Senat zur Verfügung gestellt werden. Angesichts der desolaten Personalsituation sind die Bezirke derzeit nicht in der Lage, dies zu leisten.
  • Die Ausschreibung soll dezentral erfolgen und ebenso wie die Auswahl der Caterer in den Händen der Bezirke liegen. Bei der Gestaltung und Festsetzung der Qualitätsstandards ist ein möglichst großer Gestaltungsspielraum für die Bezirke zu berücksichtigen
  • Für den Fall, dass zwischen einem Caterer und dem Bezirk Rechtsstreitigkeiten entstehen, hat das Land dem Bezirk entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen, da derartige Aufgaben aufgrund der sehr knappen Personalsituation derzeit nicht zu bewältigen wären.
     

4.) Sonstiges

  • Das Konzept soll nach Möglichkeit auch auf andere Schultypen neben der gebundenen Ganztagsschule ausgeweitet werden
  • Es muss eine klare Festlegung von Qualitätsstandards in der Ausschreibung erfolgen, insbesondere saisonale Produkte, weniger Tiefkühl- und mehr Frischkost sowie die Erhöhung des Bio-Anteils auf 30% sind zu berücksichtigen.
  • Die Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen sind außerdem so zu gestalten, dass sie auch für kleinere und regionale Anbieter erfüllbar sind, die aufgrund kleinerer Mengen gegenüber großen Firmen möglicherweise benachteiligt wäre.
  • Bei der Erstellung eines Zeitplanes ist die Vertragsdauer der bisher bestehenden Verträge zu berücksichtigen, die erst frühestens zum Ende des entsprechenden Schuljahres enden.

 

 

 

BVV 20.03.2013

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Bezirke und die Elternvertretungen (Landeselternausschuss) mehr in die Entwicklung eines Konzeptes für das Schulessen einbezogen werden.

Darüber hinaus sollen folgende Aspekte bei der Entwicklung eines Konzeptes Berücksichtigung finden:

 

1.) Finanzierung

  • Sofern die Schulen bzw. der Bezirk für die Ausstattung der Küchen und Mensen zuständig sein sollen, müssen Mittel aus dem Landeshaushalt zur vollständigen Deckung der Kosten bereit gestellt werden. Über den derzeitigen Stand der Ausstattungen an allen betroffenen Schulen ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
  • Um eine gerechte und sozialverträgliche Finanzierung sicher zu stellen, sind die Elternbeiträge nach Einkommen zu staffeln, etwa in Anlehnung an das System der Kitabeiträge. Zu berücksichtigen ist dabei eine Entlastung von Alleinerziehenden Eltern sowie Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern.
     

2.) Gerechtigkeit

  • Um eine übermäßige und ungerechte Mehrbelastung von Familien mit geringerem Einkommen über eine Staffelung der Beiträge hinaus zu vermeiden, ist eine sozialverträgliche Sonderlösung wie etwa die bislang gültige Ein-Euro-Regelung zu schaffen. Neben den Familien mit Lernmittelbefreiung und den EmpfängerInnen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen dabei aber auch diejenigen einbezogen werden, deren Einkommen knapp über dieser Grenze liegen und die nicht zu den genannten Gruppen zählen.
  • Sofern hierfür Härtefallfonds in den Bezirken zum Einsatz kommen sollen, ist deren Ausstattung vom Land zu leisten und ein möglichst unkompliziertes und schnelles Verfahren für die Anspruchsfeststellung zu erarbeiten.
     

3.) Perspektive der Bezirke

  • Die Kontrolle der Hygiene- und Qualitätsstandards bei den Caterern darf nicht zu Lasten der Bezirke gehen. Sofern die Bezirke dennoch zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, muss hierfür in ausreichender Anzahl zusätzliches Personal vom Senat zur Verfügung gestellt werden. Angesichts der desolaten Personalsituation sind die Bezirke derzeit nicht in der Lage, dies zu leisten.
  • Die Ausschreibung soll dezentral erfolgen und ebenso wie die Auswahl der Caterer in den Händen der Bezirke liegen. Bei der Gestaltung und Festsetzung der Qualitätsstandards ist ein möglichst großer Gestaltungsspielraum für die Bezirke zu berücksichtigen
  • Für den Fall, dass zwischen einem Caterer und dem Bezirk Rechtsstreitigkeiten entstehen, hat das Land dem Bezirk entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen, da derartige Aufgaben aufgrund der sehr knappen Personalsituation derzeit nicht zu bewältigen wären.
     

4.) Sonstiges

  • Das Konzept soll nach Möglichkeit auch auf andere Schultypen neben der gebundenen Ganztagsschule ausgeweitet werden
  • Es muss eine klare Festlegung von Qualitätsstandards in der Ausschreibung erfolgen, insbesondere saisonale Produkte, weniger Tiefkühl- und mehr Frischkost sowie die Erhöhung des Bio-Anteils auf 30% sind zu berücksichtigen.
  • Die Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen sind außerdem so zu gestalten, dass sie auch für kleinere und regionale Anbieter erfüllbar sind, die aufgrund kleinerer Mengen gegenüber großen Firmen möglicherweise benachteiligt wäre.
  • Bei der Erstellung eines Zeitplanes ist die Vertragsdauer der bisher bestehenden Verträge zu berücksichtigen, die erst frühestens zum Ende des entsprechenden Schuljahres enden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 23.10.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Schule, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung federführend.

 

PHI 12.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 27.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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