Drucksache - DS/0417/IV  

 
 
Betreff: Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen auch für Kinder und Jugendliche von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1.      Kann die o.g. Zielgruppe auf Grund der neuen Rechtsprechung des BVerfG auch Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder und Jugendliche beanspruchen?

2.      Wenn ja: Wie hoch ist derzeit die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, die davon profitieren könnten?

3.      Gibt es gesonderte Informationen, um diese Zeilgruppe zu informieren?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin              26.09.12

Abt. Soziale, Beschäftigung und Bürgerdienste              -2644

SozBeschBüDDez

 

Sehr geehrter Herr Hehmke,

 

anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

1.              Kann die o.g. Zielgruppe auf Grund der neuen Rechtsprechung des BVerfG auch Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder und Jugendliche beanspruchen?
 

              Im Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin werden dem o.g. Personenkreis Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.

              Der angesprochene Personenkreis hat nicht erst seit der neuen Rechtsprechung des BVerfG Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder.
 

              Das Bildungs- und Teilhabepaket wird seit dem 01.01.2011 bewilligt. Der angesprochene Personenkreis kann diese Leistung ebenso seit dem 01.01.2011 beantragen.

             

2.               Wenn ja: Wie hoch ist derzeit die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, die davon profitieren könnten?
 

Das Sozialamt kann nur die Zahl der Anspruchberechtigten benennen, die entweder Leistungen nach dem SGB XII oder AsylbLG beziehen:

Kinder und Jugendliche gesamt: ca. 423

davon nach AsylbLG: ca. 296

 

3.               Gibt es gesonderte Informationen, um diese Zielgruppe zu informieren?
 

Für den o.g. Personenkreis gibt es keine gesonderte Information. Allen Leistungsberechtigten steht die Informationsbroschüre „Das Bildungspaket – Mitmachen möglich machen – So macht´s Berlin!“ der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) zur Verfügung. Zudem gibt es entsprechende Informationen im Internet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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