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Drucksache - DS/0382-01/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass auf dem Grundstück Stralauer Platz 35 weiterhin eine Sport- und Kulturnutzung stattfindet wie sie der "Young African Arts Market" YAAM seit Jahren erfolgreich betreibt. Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich klar für den Erhalt des YAAM aus. In diesem Sinne wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form das YAAM im Rahmen der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes und dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages als Nutzer des Geländes langfristig abgesichert werden kann. Die angestrebten Modelle sollen im Vorfeld eng mit dem YAAM auf ihre Tauglichkeit für den weiteren Betrieb abgesprochen werden. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, Gespräche mit der Senatsebene aufzunehmen, um eventuellen Entschädigungsansprüchen aus dem bestehenden Baurecht der Grundstückseigner mit Kompensationsangeboten begegnen zu können.
Begründung:
Das YAAM leistet nicht nur einen unverzichtbaren Beitrag zur bezirklichen Infrastruktur bezüglich Sport- und Kulturangeboten an der Spree, sondern ist ein weit über die Grenzen Berlins bekanntes interkulturelles Zentrum. Verliert Berlin das YAAM, verliert es einen der bekanntesten Kulturstandorte, die für das besondere Flair und die friedliche und kreative Buntheit Berlins stehen. Um dies zu erhalten soll dieser Beschluss das Bezirksamt in seiner Bestrebung unterstützen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass auf dem Grundstück Stralauer Platz 35 weiterhin eine Sport- und Kulturnutzung stattfindet wie sie der "Young African Arts Market" YAAM seit Jahren erfolgreich betreibt. Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich klar für den Erhalt des YAAM aus. In diesem Sinne wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form das YAAM im Rahmen der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes und dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages als Nutzer des Geländes langfristig abgesichert werden kann. Die angestrebten Modelle sollen im Vorfeld eng mit dem YAAM auf ihre Tauglichkeit für den weiteren Betrieb abgesprochen werden. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, Gespräche mit der Senatsebene aufzunehmen, um eventuellen Entschädigungsansprüchen aus dem bestehenden Baurecht der Grundstückseigner mit Kompensationsangeboten begegnen zu können.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.02.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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