Drucksache - DS/0406/IV  

 
 
Betreff: Entlastet das sogenannte "Mietenbündnis" den angespannten Mietwohnungsmarkt in Friedrichshain-Kreuzberg?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:1. Hellmuth, Susanne
2. Weeger, Andreas
Hellmuth, Susanne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Am 4.9.2012 unterzeichneten Senat und städtische Wohnungsbaugesellschaften das sogenannte „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“. Welche Auswirkungen wird – nach Einschätzung des Bezirksamts – dieses Bündnis auf den angespannten Wohnungsmarkt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einerseits und auf die personellen Kapazitäten der Bezirksverwaltung andererseits haben?

 

2. Wie bewertet das Bezirksamt die im sogenannten „Mietenbündnis“ angekündigte Evaluierung des Wohnungsmarkts zum Zwecke der Einführung eines „modernen und praxisgerechten Milieuschutz[es],“ welcher die bezirkliche Mietenpolitik unterstützen könnte? (aus der Broschüre zum Bündnis, S.5)

 

3. Sind dem Bezirksamt Bestrebungen bekannt, die wie angekündigt den Wohnungsbestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und damit deren Einfluss auf den Mietmarkt in innerstädtischen Lagen erhöhen sollen? (1. durch Aufkauf von Wohnungen im Bezirk, 2. durch Neubau auf landeseigenen Liegenschaften im Bezirk)

 

Nachfragen:

 

1. Befürwortet das Bezirksamt ähnliche Vereinbarungen, z.B. mit Wohnungsunternehmen die sogenannte „Sozialwohnungen“ besitzen, so dass die Regelungen auch Transferleistungsbezieher_innen und Menschen mit geringem Einkommen zugute kommen, die nicht in Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften leben?

 

2. Wie bewertet das Bezirksamt, die fehlenden Sanktionsmöglichkeiten, z.B. bei Nichteinhaltung der Quotenregelung (Vergabe von 50% der Wohnungen an Haushalte, die einen Wohnberechtigungsschein erhalten können, S.16) durch städtische Wohnungsbaugesellschaften bei Wiedervermietungen?

 

 

 

Beantwortung:  Herr Dr. Schulz

 

Das ist wirklich eine sehr lange mündliche Anfrage. Ich will nicht gleichermaßen lang antworten. Aber vielleicht eine Bemerkung vorab: Aus meiner Sicht muss man anerkennen, dass dieser Senat, und das ist ja keine Koalition von Sozialdemokraten und eine als Mieterpartei firmierende Linke, sondern das ist Sozialdemokraten und CDU, also Rot-Schwarz, es tatsächlich schafft, die Mieten und wohnungspolitischen Lebenslügen des alten Senats zu verlassen. Das muss man einfach deutlich sagen… und ganz eindeutig auch… sich jetzt Baustein für Baustein Themen aufgreift, die wir in der mietenpolitischen Diskussion der letzten zwei, drei Jahren in der Stadt in Berlin diskutiert haben. Ja, unangenehme Lage, das verstehe ich wirklich…, dass sozusagen mit der CDU etwas passiert, was Sie als Mieterpartei nicht hinbekommen haben.

 

Zu Frage 1: Wir haben ja die Situation, dass das „Mietenbündnis“ sich nur bezieht auf die Wohnungen, die städtisch sind und für diese städtischen Wohnungen es durchaus sehr differenzierte Bündel von Regelungen gibt. Und ich glaube, dass diese Regelungen durchaus als richtiger Schritt in die richtige Richtung auch einen Beitrag bringen werden zur Entspannung eines sehr angespannten Wohnungsmarktes, insbesondere auch in Friedrichshain-Kreuzberg. Wir wissen aus der GewO-Studie, dass wir, neben all den anderen Bereichen um Friedrichshain-West und –Ost, zu den Wohnungsnotlagen im Zentrum von Berlin gehören. Also diese Frage muss man mit Ja beantworten. Es ist ein, EIN Beitrag für eine Entspannung. Auf der anderen Seite wird es auch in einem erhöhten Ausmaß, das ist auch die Einschätzung von dem zuständigen Kollegen, Herrn Mildner-Spindler, zu einer erhöhten Anzahl von Beantragungen von Wohnberechtigungsscheinen kommen. Und zur Zeit haben wir, nach Auskunft von Herrn Mildner-Spindler, zwei Sachbearbeitungsstellen im Wohnungsamt, die direkt jetzt Wohnberechtigungsscheine bearbeiten. WBS hat für uns eine wohnungs- und mietenpolitische, besondere Bedeutung. Deswegen werden auch sehr zeitnah diese Wohnberechtigungsscheine bearbeitet, gleichwohl wird es sehr, sehr kritisch gesehen von der Abteilung, wenn es jetzt sozusagen zu einer deutlichen Zunahme kommen sollte aufgrund dieser neuen Regelung aus dem „Bündnis für bezahlbare Wohungen“. Das soweit erstmal zu Ihrer ersten Frage.

 

Zu Frage 2: Das habe ich auch nicht verstanden, als ich das gelesen habe. Und zwar schlicht aus dem Grunde: der Milieuschutz das ist der § 172 BauGB. Das ist Bundesrecht. Der kann überhaupt nicht rumfummeln … das ist Land Berlin. Aber… auch da muss man sagen, ja, meine Beinah-Lobeshymne vom Anfang… der Senat und der neue Stadtentwicklungssenator hat einen weiteren Baustein aufgegriffen, der uns sehr bewegt hat in den letzten Jahren, wo es auch einen Antrag der Bündnis/Grüne im Abgeordnetenhaus gegeben hat, im Juni 2011 abgeschmettert wurde… Rot-Rot, nämlich in Mileuschutzgebieten eine Umwandlungsverordnung nach 172 BauGB als zusätzliche Rechtsverordnung zu erlassen. Die kann auch nur vom Land Berlin gegeben werden, nicht durch den Bezirk, und dazu hat es in der Tat vor einer Woche eine Runde gegeben beim Staatssekretär Gothe, wo deutlich wurde, es… Stern ist beauftragt, also das ist nicht Geplappere, sondern Stern ist beauftragt, die Voraussetzungen, die städtebaulichen Kriterien für die Ausweisung so einer Umwandlungsverordnung zu erheben bei den Bezirken. Etwas traurig fand ich dann allerdings in der Runde, dass ein großer Teil der vertretenen Bezirksämter, durch ihre Baustadträtinnen und Baustadträte, eine sehr große Skepsis gegenüber dieser Verordnung äußerte, ein ganz großer Teil von den 12 Bezirken auch überhaupt keine Mileuschutzgebiete haben, sondern tatsächlich eigentlich nur Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg und, ich glaub, ein Gebiet in Mitte noch.  Also… da soll etwas passieren und im Frühjahr 2013 soll das Ergebnis vorliegen. Dann werden wir auf einer ganz anderen fundierten Ebene durch das Gutachten uns mit dieser Frage auseinandersetzen, ob es für bestimmte Mileuschutzgebiete dann diese Umwandlungsverordnung geben kann und wir damit diesem Spekulationsgeschäftsmodell, Häuser aufzukaufen, sie ganz schnell zu parzellieren und dann riesig teuer dann anschließend zu verkaufen, zu Lasten der Mieterinnen und Mieter beendet werden kann.

 

Zu Frage 3: Ja, es ist eindeutig so, dass die städtischen Wohnungsgesellschaften Wohnungen aus dem Bestand aufkaufen. Das muss in einem Gesamtumfang von rund 9000 Wohnungen zur Zeit sein. Wir haben dabei auch zu begrüßen eine neue städtische Wohnungsgesellschaft, die HOWOGE, hat sich ebenfalls in Kreuzberg eingekauft, die GEWOBAG besonders intensiv. Auch interessiert an anderen Wohnungsbeständen, die zu Verkauf anstehen… beispielsweise am Mehringsplatz. Also da ist auch etwas in Bewegung geraten, auch in einer Größenordnung, wovon wir in der letzten Wahlperiode nur ein bisschen geträumt haben. Also… es geht offenkundig.

So, Neubau… ist bei uns im Bezirk nicht so deutlich erkennbar. Es sind 14 Grundstücke aus dem Portfolio des Liegenschaftsfonds an die Städtischen gegangen unter bestimmten Randbedingungen. Liegenschaften aus Friedrichshain-Kreuzberg waren nicht dabei, es soll aber nochmal das gesamte Portfolio des Liegenschaftsfonds gefiltert werden hinsichtlich der Geeignetheit von Wohnungsneubau und dann entsprechenden Kriterien, die auch in den Bündnis-Papieren schon niedergelegt sind, dann an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften vergeben werden.

 

Zu Nachfrage 1:  Ja, ich glaube, da beginnt das Aber. Wir haben in einem hohen Umfang Wohnungen im 1. Förderweg, also der soziale Wohnungsbau, nicht im Besitz der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, sondern die sind errichtet worden… viele von vielen Fonds. Das waren damals die Abgreifermodelle aus den 70er und 80er Jahren mit bis zu 300 % Abschreibungsquoten. Dazu zählt allerdings auch, muss man dazu sagen, die GSW, die Rot-Rot verkauft hatte 2004 und die heute immerhin noch mit rund 50.000 Wohnungen auf dem Markt ist. 20.000 haben sie ja schon wieder weiterverkauft, und davon ist ein großer Teil sozialer Wohungsbau. Und das sind die Wohnungen, die beispielsweise, um die beispielsweise die Initiative Kotti & Co. am Kottbusser Tor kämpft, das ist GSW und das ist die Hermes-Verwaltung, nochmals eine andere Fondsgesellschaft. Das heißt… die haben hinsichtlich des sozialen Wohnungsbau und den Wohnungen, die sich dort befinden, natürlich das gleiche Problem, dass das Bündnis jetzt für die städtischen Sozialwohnungsbauten versucht zu klären, dass nämlich dort ein Fördermittelabbau jährlich von 13 Cent pro m² stattfindet und im gleichen Umfang die Nettokaltmieten steigen. Und deswegen auch in diesem Kontingent ein großer Teil des sozialen Wohnungsbaus schon über, und zwar deutlich über den Mittelwert des Mietpreisspiegels liegt und damit außerhalb der Richtwerte auf der aktualisierten Wohnungsaufwendungsverordnung und damit potentiell jeder Hartz IV-Bezieher dort vertrieben werden kann. Deswegen ist das, glaube ich, eine wichtige Forderung. Die haben sie auch vor kurzem mit einer Resolution aufgegriffen, dass auch der soziale Wohnungsbau außerhalb der städtischen Wohnungsbaugesellschaften kritisch betrachtet werden muss und dort auch entsprechend durch den Senat gehandelt wird hinsichtlich einer Mietobergrenzen-Festlegung.

 

Zu Nachfrage 2: Ja, das ist natürlich ein Problem im operativen Alltagsgeschäft, wenn die Sanktionsmöglichkeiten fehlen, also wenn beispielsweise diese 50 % freiwerdende Wohnungen dann nicht an WPS-Inhaber/Inhaberinnen vergeben werden. Das ist im Moment, finde ich, bedauerlich, dass es offenkundig nicht gelungen ist, im Rahmen des Bündnisses dafür Sanktionsregelungen zu machen, die man sich ja leicht vorstellen könnte, was man da macht, dass man möglicherweise die Quote für das betroffene städtische Wohnungsbauunternehmen dann entsprechend erhöht,  als Strafe… so für das folgende Jahr. Das könnte, glaube ich, im Alltag Probleme geben, wenn wir sozusagen die Situation betrachten in zwei, drei oder in vier Jahren… und keiner mehr so richtig weiß, was ist da alles in der Zwischenzeit passiert, die Kataster vielleicht nicht richtig genau geführt werden und dann am Ende im Grunde man nur noch von einem Papier spricht, aber nicht mehr von einer gelungenen Realität.

 

 
 

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