Drucksache - DS/0404/IV  

 
 
Betreff: Imbissbude Skalitzer Str./Görlitzer Str.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Forck, SebastianForck, Sebastian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1.      Welche planungsrechtliche Genehmigungslage gibt es für den Betrieb der Imbisssbude Görlitzer Str. / Skalitzer Str.?

2.      Warum ist die ausufernde Realität nicht der Genehmigungslage angepasst?

3.      Wann erfolgt die Anpassung?

 

 

Beantwortung:  Herr Dr. Schulz

 

Man muss vielleicht sagen – auch vorab – wir sprechen vom Hühnerhaus??00:09 als dem bekanntesten Imbissladen in Berlin. Kann sich mit der Curry 36 messen. Was vielleicht noch wichtiger auch ist, bietet eine Vielzahl von Menschen Arbeitsplätze, so dass die durch Arbeit ihr Leben sichern können und nicht dem Staat auf der Tasche hängen.

 

Zu Frage 1: Es gibt für den Imbiss selbst eine Baugenehmigung. 2010 gab es dann einen Antrag auf eine Außenschankfläche, die in dieser Größenordnung so nicht akzeptiert wurde, aber im verkleideten Umfang und dann 2010 mit Auflagen genehmigt wurde. Hintergrund war, dass letztendlich die Einschätzung war, dass mit Genehmigung dieser Schank-, Außenschankvorfläche, nachdem die Baugenehmigung irgendwann in den 90er Jahren schon erteilt worden war, nicht zwingend eine geordnete städtebauliche Entwicklung gefährdet ist, außer Sie würden sich jetzt dazu versteigern??01:20 und zu sagen, dieser kleine Schankvorgarten stört eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Das haben wir nicht so gesehen und deswegen das so genehmigt. Also insoweit ist…

 

Zu Frage 2: … Frage 2 das keine ausufernde Realität, sondern das ist ein genehmigter Status, der auch eingehalten ist… seit 2010. Das hat da keine Veränderungen gegeben und wird auch immer wieder kontrolliert und insoweit…

 

Zu Frage 3: … zu Ihrer Frage 3. Da gibt es im Moment auch keinen Bedarf, eine Anpassung vorzunehmen. Es gibt einen genehmigten Status, und ich glaube, dass wir auch deutlich gemacht haben, a) dass es keine Vergrößerung geben kann und zum Zweiten wir mit diesen Auflagen, dass dort eigenständige Sauberkeit und Reinigung übernommen wird im Umfeld, wir auch eine gute und wichtige Auflage zur Reinigung und Sauberkeit der Umgebung mit abgeschlossen haben.

 

 
 

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