Drucksache - DS/0177/IV  

 
 
Betreff: Anpassung der Kosten der Unterkunft (KdU) an die Realität
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Weeger, AndreasJaath, Kristine
Drucksache-Art:ResolutionResolution
   Beteiligt:DIE LINKE
   PIRATEN
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.04.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Der Senat von Berlin hat kürzlich erstmals seit der Festlegung 2005 (und einer 5-prozentigen Erhöhung für Einpersonenhaushalte im Jahr 2009) eine Anpassung der Richtwerte zur Übernahme der Wohnkosten von Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB

 

Der Senat von Berlin hat kürzlich erstmals seit der Festlegung 2005 (und einer 5-prozentigen Erhöhung für Einpersonenhaushalte im Jahr 2009) eine Anpassung der Richtwerte zur Übernahme der Wohnkosten von Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld) und SGB XII (Grundsicherung) vorgenommen.

 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg begrüßt, dass der Senat auf diesem Gebiet endlich Handlungsbedarf zu erkennen scheint. Allerdings ist die Höhe der Anpassung völlig unzureichend. Die beschlossenen Veränderungen betragen in etwa einen Aufwuchs von 5-7 Prozent und können so auf keinen Fall die seit 2005 erfolgten Miet- und Nebenkostensteigerungen ausgleichen.

 

Laut Mietspiegel stiegen die Bestandsmieten seit 2005 um durchschnittlich 17 Prozent, in Altbauten sogar um 20 Prozent. Dazu kommt ein dramatischer Anstieg der Energiekosten. Der Ölpreis hat um etwa 75 Prozent zugelegt. Der Gaspreis um ca. 50 Prozent.

 

Eine so geringe Erhöhung der KdU-Übernahme, die sich laut Senat an einfachen Wohnlagen orientiert, wird die soziale Spaltung der Stadt nicht aufhalten. Wenn überhaupt, dann finden Menschen in Bedarfsgemeinschaften nur noch in Randbezirken Wohnungen zu diesen Konditionen. In ganz Berlin wurden im Jahr 2011 aber über 65.511 ALG II-BezieherInnen aufgefordert ihre Unterkunftskosten zu senken. 7.466 davon in Friedrichshain-Kreuzberg. Ein Großteil dieser Menschen braucht ohne eine angemessene Erhöhung der KdU-Übernahme andere Wohnungen, die es in dieser Größenordnung und zu diesen Konditionen einfach nicht gibt.

 

Neben den in Drucksache DS/0161/IV geforderten Maßnahmen gegen Mieterhöhungen und Verdrängung fordert die BVV Friedrichshain-Kreuzberg den Senat von Berlin deshalb auf, die Erhöhung der übernommenen KdU so auszugestalten, dass den über 500.000 Bedarfsgemeinschaften in Berlin ein Verbleiben in ihren sozialen Umfeldern ermöglicht wird. Mit der jetzigen, bei weitem zu geringen Erhöhung findet eine weitere Verdrängung in die Außen- und Randbezirke Berlins statt. Entmischung und Ghettoisierung werden so nicht aufgehalten.

 

Darüber hinaus muss der Senat offenlegen, nach welchen Kriterien und auf welcher Datengrundlage die beschlossene Anpassung berechnet wurde, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden zu können, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahr 2010 aufgestellt hat (BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010).

 

Bis zu einer nachvollziehbaren und adäquaten Berechnung und Ausgestaltung der Übernahme der Kosten der Unterkunft, fordern wir den Senat auf, ein Umzugsmoratorium für die Fälle zu erlassen, in denen Unterkunftskosten nicht überschritten werden, die inzwischen von Gerichten als angemessen festgestellt wurden.

 

 
 

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