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Drucksache - DS/0156/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie hoch schätzt das Bezirksamt den Bedarf an o. g. Betreuung in unserem Bezirk insgesamt?
2. Wie viele Kinder mehr können nach dem Wegfall der Bedarfsprüfung betreut werden?
3. Steht dafür genügend ausgebildetes Fachpersonal zur Verfügung?
Zusatzfragen:
1. Wie bewertet das Bezirksamt den geplanten Wegfall der Ferienbetreuung für Schüler der Klassen 5 und 6?
2. Wie werden innerhalb des Bezirkes Veranstaltungen für diese Altersgruppe während der Ferienzeit bekannt gemacht?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 02.04.2012 Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie hoch schätzt das Bezirksamt den Bedarf an o.g. Betreuung in unserem Bezirk insgesamt?
Um eine bedarfsgerechte Prognose zu erstellen, müsste eine konkrete Abfrage in allen Grundschulen und Förderzentren erfolgen.
Erfahrungsgemäß reduziert sich der Anteil der ergänzend betreuten Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 5 und 6 zahlenmäßig gegenüber den betreuten Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 4 auf ca. 30%. Das gilt auch für die Betreuung in den Ferien.
2. Wie viele Kinder mehr können nach dem Wegfall der Bedarfsprüfung betreut werden?
Die grundsätzliche Bedarfsprüfung bleibt bestehen, nur die gesonderte Bedarfsprüfung für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 und 6 soll wegfallen.
Bisher musste für die Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche sozialpädagogische Stellungnahme eingereicht werden.
Da die gesonderte Bedarfsprüfung in der Regel positiv entschieden wurde, können auch künftig alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ein Betreuungsangebot erhalten.
3. Steht dafür genügend ausgebildetes Fachpersonal zur Verfügung?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat, im Rahmen der derzeit stattfindenden Erzieherbedarfsfeststellungen, zentral einen bestimmten Stellenanteil für die zu erwartenden Schülerinnen und Schüler in der ergänzenden Betreuung des offenen Ganztagsbetriebs (OGB) in der Jahrgangsstufe 5 im nächsten Schuljahr festgelegt. Insofern ist die gestellte Frage mit ja zu beantworten.
Zusatzfragen
1. Wie bewertet das Bezirksamt den geplanten Wegfall der Ferienbetreuung für Schüler der Klassen 5 und 6?
Der generelle Wegfall der Ferienbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird als problematisch angesehen, da insbesondere aus Elternsicht, z.B. für berufstätige Alleinerziehende, die Betreuung der Kinder in den Ferien ermöglicht werden sollte.
Für die Erweiterung der Ganztagsbetreuung sind in den Grundschulen die entsprechenden räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Im Ortsteil Kreuzberg sind diese Kapazitäten vorhanden. Im Ortsteil Friedrichshain kann es in Abhängigkeit des Bedarfs an Betreuungsplätzen zu Engpässen kommen, die dazu führen, dass eine Doppelnutzung von Klassenräumen nicht ausgeschlossen werden kann.
Das Musterraumprogramm für Grundschulen mit offenem Ganztagsbetrieb berücksichtigt gegenwärtig nur die ganztägig zu betreuenden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 4.
Einer dreizügigen Grundschule werden laut dem Musterraumprogramm 6 Betreuungsräume zugemessen.
Bei der Erweiterung der Ganztagsbetreuung ist hier eine Anpassung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erforderlich.
2. Wie werden innerhalb des Bezirkes Veranstaltungen für diese Altersgruppe während der Ferienzeit bekannt gemacht?
Entsprechende Angebote von Trägern oder Einrichtungen werden über die Schulpost an die Schulen verteilt und in den Schulen, z.B. durch Aushänge, bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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