Drucksache - DS/0155/IV  

 
 
Betreff: Bezirkliche Belegungs- und Besetzungsrechte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jösting, KatjaJösting, Katja
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.03.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

1.       Über wie viele, derzeit freigestellte, Belegungs- und Besetzungsrechte verfügt der Bezirk in den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg?

 

 

2.       Wie viele dieser Wohnungen sind nach Einschätzung des Bezirksamtes im Rahmen der Angemessenheitskriterien der AV Wohnen an Transferleistungsempfangende nach SGB II vermietbar?

 

 

3.       Welche Entlastung des Wohnungsmarkts ist durch die Wiedereinführung der Belegungsbindung bzw. Besetzungsrechte zu  erwarten?

 

 

 

Beantwortung: Herr Mildner-Spindler

 

Zu Frage 1: Im Ortsteil Friedrichshain sind nach unserer derzeitigen Übersicht, das muss man vorsichtig formulieren, derzeit 5.210 Wohnungen bei der WBM und 791 Wohnungen bei Genossenschaften betroffen. Es handelt sich in der Mehrzahl um die verbliebenen ehemaligen KWV-Wohnungen, kommunale Wohnungsverwaltung DDR-Wohnungen, die nach dem Altschuldenhilfegesetz als belegungsgebunden erklärt wurden. Im Ortsteil Kreuzberg sind keine derartigen Wohnungen vorhanden. Hier wird nur das Besetzungsrecht wieder aktiviert, d. h. Wohnungen, die WBS-Inhabern mit besonderen Wohnbedarf vorbehalten sind. Es handelt sich nach derzeitiger Übersicht um 4.010 Wohnungen. Fluktuationsbedingt werden von den Wohnungen in Friedrichshain bei der WBM ca. 400 Wohnungen jährlich frei und fluktuationsbedingt werden in Kreuzberg von den genannten Wohnungen ca. 280 jährlich neu …, kommen die neu zur Vermietung.

 

Zu Frage 2: Nach unserem Dafürhalten sind keine der freigemeldeten Wohnung in Friedrichshain wie auch in Kreuzberg noch auf einem Mietniveau, der der AV Wohnen entspricht.

 

Zu Frage 3: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können wir nicht davon ausgehen, dass die Wiedereinführung der Belegungsbindung bzw. der Besetzungsrechte ab dem 01.05.2012 zu einer Entlastung des Wohnungsmarkts führen werden. Das ist angesichts des Mietniveaus unter Frage 2 beantwortet, auch nicht anders denkbar. Wir wissen zudem zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, welche Verabredungen in der Endkonsequenz das Land Berlin bzgl. der Wiedereinführung der Belegungsbindung der Besetzungsrechte mit seinen Wohnungsunternehmen treffen wird oder ob die Verantwortung, das mit den Wohnungsunternehmen zu regeln, alleine den Bezirken überlassen wird. Ein erster Austausch unter den zuständigen Bezirksstadträten hat ergeben, dass die Bezirke sehr unterschiedlich darauf reagieren würden, diese Belegungsrechte wieder wahrzunehmen. Vom großen Interesse, damit wieder steuernd in die Wohnungsvergabe eingreifen zu können bis hin zu einer so nicht attestierten Notwendigkeit, das wieder einzuführen ist, das Spektrum der Meinungsbildung noch ziemlich diffus. Darüber hinaus ist nicht klar, in welcher Form die Bezirke materiell und personell überhaupt in die Lage versetzt werden, diese Rechte dann auch wieder auszuüben. Die ehemaligen Wohnungsämter gibt es so nicht mehr. Der Bereich für Wohnen im LuV-Bürgerdienste ist fast ausschließlich für die Organisation des Wohngeldes zuständig. Wir haben noch vier Mitarbeiter, die sich um Wohnberechtigungsscheine und um die Freistellungen kümmern, dass wir dort ggf. mit mehr Personal rechnen könnten, erscheint uns derzeit abwegig, so wie wir gerade zur Kenntnis nehmen mussten, dass die ursprünglich mal anerkannten personellen Mehrbedarfe für die Organisation des neuen Personalausweises durch die Senatsverwaltung für Finanzen weggewischt worden sind. Die sind bestandslos geworden. In ähnlicher Weise haben wir uns vergangener Woche zwischen den Bezirksstadträten, die für Wohnen zuständig sind, verständigt, dass wir eine ähnliche Antwort erwarten würden, wenn wir Personalmehrbedarfe für die Wahrnahme der Belegungsbindung geltend machen würden. Insofern bleibt eigentlich vorerst nur festzustellen, ist das, was jetzt vielen als ein zumindest Ansatz einer Umsteuerung in der Wohnungspolitik erscheint, ein Placebo der dafür verantwortlichen Landes ist, was mehr verspricht als es hält und suggeriert, man würde sich darum kümmern. Dankeschön.

 

Frau Jösting: Ja, mich würde interessieren, ob ich jetzt richtig verstanden habe, dass es keine abschließende Entscheidung des Bezirksamtes gibt zur Wahrnahme dieser Belegungsrechte und wenn ja, wann die Entscheidung darüber endgültig fällt.

 

Zu Nachfrage 1: Wie sicher bekannt ist, führen wir als Bezirksamt, d. h. der Bürgermeister und ich, mit dem Berliner Mieterverein Gespräche darüber, welche Möglichkeiten uns erwachsen könnten aus der Wahrnahme der Belegungsbindung. Wir streben an, das aktiver wahrzunehmen als es andere Bezirke tun. Wir führen Gespräche mit der Wohnungsbaugesellschaft, gleichwohl muss man aber sagen gilt es abzuwarten, welche Verabredungen ggf. das Land Berlin als Eigentümer der Wohnungsbaugesellschaften mit seinen Wohnungsbaugesellschaften trifft. Ich habe Ende letzter Woche einen Brief des BBU bekommen, wo der BBU die uns schon bekannten, dem Senat auch offerierten Vorstellungen als Bezirk noch mal vorstellt, wie man zukünftig damit umgehen könnte, aus dem, was die Wohnungsunternehmen dem Land Berlin, also dem Eigentümer anbieten lässt sich nicht entnehmen, dass daraus wirklich ein Spielraum für die Bezirke entsteht.

 

 
 

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