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Drucksache - DS/0154/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1 Wie viele Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen, aufgelistet nach Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg, existieren in unserem Bezirk? 2 Wie viele Anträge auf neue Spielcasinos und Wettbüros wurden nach dem Inkrafttreten des Spielhallengesetzes im Juni 2011 gestellt und wie viele davon genehmigt? Bitte nach den Bezirksteilen Friedrichshain und Kreuzberg auflisten.
3 Nach der Gewerbeordnung darf eine Gaststätte bis zu 3 Glücksspielautomaten aufstellen. Hat das Bezirksamt Erkenntnisse darüber, ob Betreiber von großen Gaststätten durch Aufteilung in kleineren „Untergaststätten“ die Anzahl der Automaten erhöht haben? Wenn ja, mit welchen Möglichkeiten und mit welchem Erfolg hat das Bezirksamt diese Umgehung der Gewerbeordnung unterbunden?
Nachfragen:
1 Mit dem Beschluss DS/2235/III (Antrag von Paula Riester: Spielhallen begrenzen) vom 25.05.2011 hat die BVV das Bezirksamt beauftragt zu prüfen, wie ein Spielhallenbegrenzungskonzept für unseren Bezirk erstell werden könnte. Trifft es zu, dass das Bezirksamt der BVV bisher nicht berichtete? Wenn nein, warum ignoriert das Bezirksamt diesen Beschluss?
2 Welche Präventivmaßnahmen gibt es seitens des Bezirksamtes gegen die Spielsucht?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 02.04.2012 Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen, aufgelistet nach Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg, existieren in unserem Bezirk?
Insgesamt gibt es im Bezirk 70 genehmigte Spielhallen. Davon befinden sich 59 im Ortsteil Kreuzberg und 11 im Ortsteil Friedrichshain.
Die Anzahl der Wettbüros kann nicht angegeben werden, da diese im Bezirk nicht zugelassen sind. Für die Untersagungen von Wettbüros ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig.
2. Wie viele Anträge auf neue Spielcasinos und Wettbüros wurden nach dem Inkrafttreten des Spielhallengesetzes im Juni 2011 gestellt und wie viele davon genehmigt? Bitte nach den Bezirksteilen Friedrichshain und Kreuzberg auflisten.
Seit Inkrafttreten des Spielhallengesetzes am 02.06.2011 sind zwei Neuanträge eingegangen. Ein Antrag wurde zurückgezogen und ein Antrag wurde abgelehnt, beide im Ortsteil Kreuzberg.
Ein Antrag wurde vor dem 02.06.2011 im Ortsteil Kreuzberg gestellt, aber die Erteilung hätte nach neuem Recht erfolgen müssen, weil die Bearbeitungszeit über den 02.06.2011 hinaus ging.
Somit sind zwei Verfahren offen.
In beiden Fällen wurde die Erteilung der Genehmigung abgelehnt, Widersprüche dagegen wurden zurückgewiesen, dagegen eingeleitete Klageverfahren sind noch offen.
3. Nach der Gewerbeordnung darf eine Gaststätte bis zu 3 Glücksspielautomaten aufstellen. Hat das Bezirksamt Erkenntnisse darüber, ob Betreiber von großen Gaststätten durch Aufteilung in kleineren „Untergaststätten“ die Anzahl der Automaten erhöht haben? Wenn ja, mit welchen Möglichkeiten und mit welchem Erfolg hat das Bezirksamt diese Umgehung der Gewerbeordnung unterbunden?
Konkrete Zahlen liegen nicht vor.
Es gibt mehr Anträge auf Geeignetheit zum Aufstellen von Glücksspielautomaten in Gaststätten bzw. erlaubnisfreien Gaststätten (Gaststätten ohne Alkoholausschank) seit Juni 2011 gegenüber den Vorjahren.
Das Ordnungsamt prüft anhand der Gastflächengröße inwieweit die Aufstellung der Anzahl der Geldspielgeräte beschränkt werden kann.
So werden teilweise nur 1 oder 2 Glückspielgeräte erlaubt. Andere Möglichkeiten gibt es nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz leider nicht.
Nachfragen:
1. Mit dem Beschluss DS/2235/III (Antrag von Paula Riester: Spielhallen begrenzen) vom 25.05.2011 hat die BVV das Bezirksamt beauftragt zu prüfen, wie ein Spielhallenbegrenzungskonzept für unseren Bezirk erstell werden könnte. Trifft es zu, dass das Bezirksamt der BVV bisher nicht berichtete? Wenn nein, warum ignoriert das Bezirksamt diesen Beschluss?
Mit Inkrafttreten des neuen Spielhallengesetztes 2011 wurden die Zielsetzungen eines Spielhallenkonzeptes als Steuerungsinstrument entbehrlich. Darüber hinaus hätte ein Spielhallenkonzept auch dezidiert Gebiete festlegen müssen, in denen Spielhallen zulässig sind. Hierfür wurde und wird bislang kein Handlungsbedarf gesehen. Die vorgeschriebene 500-m-Abstandsregel lässt in diesem Bezirk so gut wie keinen Spielraum für die Einrichtung neuer Spielhallen zu.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat zusätzliche Rundschreiben herausgegeben, in denen Auslegungshilfen und andere Handreichungen für die Verwaltungspraxis enthalten sind.
Das Gesetz sowie diese zusätzlichen Materialien bilden die Handlungsgrundlage für das Ordnungsamt. Gewerberechtlich gibt es ansonsten keine Möglichkeiten.
Bauplanungsrechtlich könnte man sich ggf. noch zusätzlich Steuerungsmöglichkeiten vorstellen.
2. Welche Präventivmaßnahmen gibt es seitens des Bezirksamtes gegen die Spielsucht?
Das Spielhallengesetz und seine Anwendung durch das Ordnungsamt bilden mindestens einen Baustein zur Minimierung von Einrichtungen, welche geeignet sind, die Spielsucht betroffener Personen auszunutzen.
Das Spielhallengesetz enthält etwa auch die Pflicht von Inhabern der Spielhallen, die Spielerinnen und Spieler über Suchtrisiken und Möglichkeiten der Therapie und Beratung aufzuklären.
Die Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Pflichten ist auch Teil der Voraussetzungen, welche die Ausstellung von Sachkundenachweisen bedingen, über die die Betreiber künftig verfügen müssen.
Ein Teil der Suchtprävention ist es u.a. exzessive Verhaltensweisen wie Automaten- oder Computerspiele zu verhindern oder zumindest deutlich zu reduzieren, um psychosozialen Problemen und Abhängigkeit vorzubeugen. Dabei wird das Bezirksamt u.a. durch die Kontakte zur Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin und der Beratungsstelle LOST IN SPACE, eine Einrichtung des Caritasverbandes, unterstützt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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