Drucksache - DS/0150/IV  

 
 
Betreff: Flurstücke 3285 und 3276 zwischen öffentlicher Parkanlage Gleisdreieck im Osten und der Bezirksgrenze zum Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Höhe Flottwellstraße südlich Lützowstraße im Westen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: - Umstellung des Bebauungsplanentwurfs VI-140h in den vorhabenbezogen Bebauungsplan VI-140h VE - Durchführung der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Finanzen, Personal und StadtentwicklungVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.03.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
18.04.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage_VzK BVV B-Plan VI-140h  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die vollständige Textfassung steht Ihnen online

(http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/) zur Verfügung

und wird Ihnen auf Anfrage

(bezirksverordnetenversammlung@ba-fk.verwalt-berlin.de) digital zugesandt.

 

Die vollständige Druckfassung erhalten die Mitglieder der Fachausschüsse und die Fraktionsbüros.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

18.04.2012 StadtQM

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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