Drucksache - DS/2248/III  

 
 
Betreff: Scubes zum Kreuzberger wohlbefinden im Sommerbad Kreuzberg ("Gitschi")?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Für wie viele Scubes hat es eine von wem erteilte Genehmigung gegeben?

 

  1. Sind diese Scubes planungsrechtlich so einzuordnen, das es einen Genehmigungszwang für den Bezirk gab?

 

  1. Warum wurde angesichts der intensiven Diskussion um eine Änderung des Bebauungsplanes zum Schutze des Freibades und des Erhalts dessen Funktionsbestimmung für die Berliner Bevölkerung der Stadtplanungsausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Sportausschuss bzw. die BVV im Vorfeld nicht über dieses Anliegen informiert?

 

  1. Sollten mehr Scubes errichtet als genehmigt worden sein, wann werden die überzähligen abtransportiert?

 

Beantwortung: Herr Dr. Schulz

 

Zu Frage 1: Es wurde planungsrechtlicher Bescheid am 07.08.2008 durch die Bauaufsicht für fünf Scubes erteilt für eine Fläche, die direkt hinter der Mauer liegt. Der Hintergrund war ein Wettbewerb gewesen der Landesbank Berlin-Brandenburg und nach meiner Erinnerung, aber so vollständig konnte ich das noch nicht abgleichen. Mit den Protokollen des Planungsausschusses gab es auch eine Information im Planungsausschuss, aber das wichtig noch mal letztendlich abklären.

 

Zu Frage 2: Die bauplanungsrechtliche Genehmigung für diese fünf Scubes, und zwar ausschließlich für die, sind im Rahmen der Festsetzung des Bebauungsplans erteilt worden. Die Festsetzung lautet dort: "Innerhalb der nicht überbaubaren Flächen des Freibadgeländes können bauliche Anlagen geringeren Umfangs, das Dorf bezog sich dann auf die Levitierung auf die fünf Scubes, die Duschräume, Toiletten und Unterstellräume und ähnliches an geeigneter Stelle zugelassen werden.

 

Zu Frage 3: Nach meiner Erinnerung gab es da eine Information durch mich, aber das musste ich noch mal abschließend abklären mit den Protokollen des Planungsausschusses. So, dann müssen Sie jetzt noch Ihre 4. Frage überraschend stellen.

 

Herr Dahl: Ja, ich ziehe meine 4., also meine erste Nachfrage zurück und ersetze sie durch eine andere. Insofern ist es dann schon überraschend. Und zwar sind die Informationen in der Presse richtig, dass insgesamt 40 Scubes errichtet werden und wie wird damit von Seiten des Bezirksamt umgegangen?

 

Zu Nachfrage 1: Die Situation sah so aus, dass am 04.05. es ein Vorgespräch bei der Bauaufsicht gegeben hatte zu diesen 40 Scubes. Dort erfolgte schon der Hinweis, dass das planungsrechtlich nicht zulässig gemacht werden kann. Am 17.05. habe ich ein ausführlicheres Schreiben an den Chef der Berliner Bäderbetriebe, Herrn Dr. Lipinsky geschickt, wo auch noch mal sehr deutlich gemacht wurde, dass eine Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden kann und am 18.05. ist dann der Bauantrag eingereicht worden. Wir werden entsprechend meinem Schreiben vom 17.05. an Herrn Lipinsky diese über die fünf Scubes hinausgehenden Unterbringungsmöglichkeiten nicht genehmigen können und das auch entsprechend mitteilen.

 

Frau Schmidt-Stanojevic: In dem Zusammenhang hätte ich da noch eine Nachfrage. Wieso wurde nicht mit Herrn Lipinsky in Form einer neuen Konzeptgebung für das Prinzenbad in weitreichendem Konzept unter Einbeziehung der bestehenden Bereiche des Prinzenbads besprochen oder darauf hingewiesen?

 

Zu Nachfrage 2: Ja, meine Damen und Herren, ich habe ja noch keine Antwort von Herrn Lipinsky, aber eine Stellungnahme aus dem Haus der Berliner Bäderbetriebe und die Berliner Bäderbetriebe gingen aus ihrer Korrespondenz und Gesprächen mit den Betreibern der Scubes davon aus, dass die schon längst, also vor längerer Zeit, den Bauantrag gestellt hätten. Insoweit musste ich den Berliner Bäderbetrieben mitteilen, dass das erst jetzt am 18.05. erfolgt ist und insoweit auch unsere Information, dass das geplant ist, sozusagen völlig frisch aus dem Mai resultiert und der Hintergrund ist, ich nannte es, das eine Gespräch in der Bauaufsicht. Und die andere Information war praktisch dann über die Presse anlässlich irgendeinem Vorstellungsgespräch. Warum darüber hinaus die Berliner Bäderbetriebe nicht im Rahmen der Bebauungsplanänderung, die wir in Teilräumen dort vornehmen, nicht auf dieses Projekt zu sprechen gekommen sind oder möglicherweise auch ein Schreiben geschickt haben oder ein Signal geschickt haben, dass sie einen bestimmten Bereich als gewerbliche Beherbergungsbetrieb nutzen wollen, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Das ist nicht gemacht worden. Die jetzige Nutzung entspräche dem und ist nach dem gegenwärtigen Rechtsgesetz, Bebauungsplan für diese Fläche nicht zulässig.

 

Herr Hehmke: Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, ich hake noch mal nach bzgl. der Frage 2. Jetzt weiß ich, dass es sich um 2008 handelte, als die Genehmigung erteilt wurde. Hätte es eine Möglichkeit gegeben, die Genehmigung für diese fünf Scubes seinerzeit zu versagen oder gab es einen Genehmigungszwang? Das war die erste Frage. Und wenn ich noch eine habe: Wenn es eine Möglichkeit gegeben hätte, auch die Errichtung dieser fünf Scubes zu versagen, warum ist seinerzeit von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht worden?

 

Zu Nachfrage 3 und 4: Nun mal meine Damen und Herren, ich hatte ja die Festsetzung im Wortlaut vorgelesen und da drin taucht der Begriff auf "in geringem Umfang" ist es zulässig, nicht überbaubare Flächen solche bauliche Anlagen zu errichten. Nun können Sie natürlich darüber streiten, ob ein geringer Umfang fünf ist oder drei ist. Aber auf jeden Fall lässt diese Festsetzung zu, in geringem Umfang auf nicht überbaubaren Flächen entsprechende bauliche Anlagen mit den Einschränkungen, die ich Ihnen da genannt hatte, bauplanungsrechtlich zu. Und deswegen sagen wir uns in 2008, im Rahmen des Ermessen und in der Auslegung dieser Festsetzung, des auch heute noch aktuellen Bebauungsplans sozusagen in der Lage zu sagen, das ist wohl so und so zu genehmigen. Die Größenordnung, über die wir jetzt reden, die ist sicherlich außerhalb des terminusgeringe Umfang, weil das sozusagen nicht mehr eine untergeordnete Bedeutung und Nutzung über der Sondernutzung Badbetrieb ist, sondern ganz klar noch eine eigenständige Nutzung und Bedeutung hat und deswegen aus dieser Festsetzung nicht mehr ableitbar ist.

 

 
 

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