Drucksache - DS/2149/III  

 
 
Betreff: Bürgerarbeit in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WAS - BWAS - B
Verfasser:Waldukat, RitaWaldukat, Rita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.02.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Wie viele Menschen in Arbeitslosigkeit wurden im Bezirk zur Bürgerarbeit verpflichtet und in welchem Verhältnis wurden dabei die Teilbezirke Friedrichshain und Kreuzberg berücksichtigt?

2.       Wie und mit welchem Ergebnis wurde durch das Bezirksamt das Bewerbungsverfahren unter den möglichen Trägern für Bürgerarbeits-Jobs publiziert, um allen Initiativen und Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, sich zu bewerben?

3.       Ist bei der Einrichtung dieser Stellen auch der Einsatz für bezirkliche Aufgaben vorgesehen?

Zusatzfragen:

4.       Welche Rolle spielen bei der Bewilligung von Bürgerarbeit Initiativen, welche die Inklusion von Menschen mit Behinderung sowie Senioren/innen befördern und wurden für diesen Bereich Anträge gestellt?

5.       Welchen kommunalen Nutzen und Wert erwartet das Bezirksamt durch die Realisierung der Bürgerarbeit?

6.       Erfolgt die Bezahlung der sogenannten Bürgerarbeiter nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst?

 

Beantwortung: BezStR’in Frau Herrmann iV für BezStR Herr Mildner-Spindler

 

Zu Frage 1: Im Juli 2010 begann für 450 Kundinnen die Aktivierungsphase im Rahmen des Projektes Bürgerarbeit. Die Aktivierungsphase Bürgerarbeit wird mit Arbeitsgelegenheiten, mit Mehraufwandsentschädigung und den gleichen Zugangsbedingungen und Konditionen organisiert. Bereits im Herbst vergangenen Jahres hat sich das Bezirksamt mit dem Jobcenter und Aktivierungsträgern über das Anlaufen und den Verlauf der Aktivierung ausgetauscht. Der Zugang zu der Aktivierungsphase entscheidet sich nicht nach Wohnortprinzip, ggf. Ortsteilzugehörigkeit, sondern Profil des Kunden oder der Kundin.

 

Zu Frage 2: Es gab und gibt kein Bewerbungsverfahren bzgl. Trägern von Bürgerarbeit. In der Vorbereitung des Interessenbekundungsverfahrens haben Bezirksamt und Jobcenter entsprechend den Zielstellungen des im vergangenen Jahr vorbereiteten Konzeptes Träger aus der sozialen und soziokulturellen Infrastruktur des Bezirks aufgefordert, Arbeitsplatzangebote einzureichen und ggf. als Arbeitgeber im Rahmen von Bürgerarbeit Arbeitsplätze einrichten zu können.

 

Zu Frage 3: Wenn der Einsatz in der bezirklichen Verwaltung gemeint ist, ein ganz klares Nein, denn dann würden diese Bürgerarbeitsplätze die strengen Kriterien in der Zusätzlichkeit nicht erfüllen, die gelten auch hier.  Ansonsten werden alle Bürgerarbeitsplätze im öffentlichen und somit im bezirklichen Interesse selbstverständlich sein.

 

Zu Zusatzfrage 4 / 5: Abgeleitet von den Problemlagen und der Bevölkerungsstruktur beider Ortsteile stehen im Konzept der Bürgerarbeit für Friedrichshain-Kreuzberg die Stärkung des sozialen und interkulturellen Zusammenhalts und der Vorbildwirkung der Eltern sowie die Unterstützung von Alleinerziehenden sowie die Unterstützung von Infrastrukturangeboten. Bedarfsorientierte Gemeinwesenarbeit hat immer auch Inklusion aller Gruppen der Bevölkerung orientiert zu sein.

 

Zu Zusatzfrage 6: Die als prekär zu bezeichnen Bezahlung im Rahmen der durch die Bundesregierung ausgelobten Bürgerarbeit, 900,00 EUR Arbeitnehmerbrutto bzw. 1.080 Arbeitgeberbrutto bei 30 Wochenstunden ist hier wie im Fachausschuss bereits mehrfach dargestellt worden. Ist so. Deshalb führt das Land Berlin Verhandlungen mit dem Ziel der Anhebung des Arbeitsentgeltes durch Eigen- bzw. Drittmittel auf Bedingungen des öffentlichen Beschäftigungssektors in Berlin und auch dieses ist wohl schon mehrfach diskutiert und dargestellt worden.

Sind wir guter Dinge, dass das klappt.

 

 
 

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