Drucksache - DS/2143/III  

 
 
Betreff: Innovative Auslegung von Wortbedeutungen durch das Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Teschendorf, ClemensTeschendorf, Clemens
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.02.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:
 

1.       Wie definiert das BA bzw. der Bzbm das Wort "Zwischenbericht“?

2.       Teilt das BA die Auffassung, dass demnach einem Zwischenbericht zwangsläufig ein abschließender Bericht folgen muss?
 

3.       Wie lassen sich Äußerungen des Bzbm verstehen, dass Drucksachen, zu denen bisher nur ein Zwischenbericht vorgelegt wurde, als erledigt betrachtet werden sollen?

 

Nachfragen:
 

1.       Lässt sich aus dieser Argumentationslogik des Bzbm seine Haltung gegenüber dem Kontollorgan BVV schließen?

 

2.       Kann die BVV davon ausgehen, dass noch abschließende Berichte zu den Drucksachen ergehen, die bisher nur als "Zwischenbericht" zur Kenntnis genommen wurden?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      28.02.2011

Bezirksbürgermeister

 

 

Ihre Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

 

1. Wie definiert das BA bzw. der Bzbm das Wort "Zwischenbericht“?

 

Zu 1.

Das Bezirksamt teilt die Definition des Dudens.

 

2. Teilt das BA die Auffassung, dass demnach einem Zwischenbericht zwangsläufig ein abschließender Bericht folgen muss?

 

Zu 2.

In der Regel folgt einem Zwischenbericht ein weiterer Bericht, möglicherweise auch der Abschlussbericht.

 

 

3. Wie lassen sich Äußerungen des Bzbm verstehen, dass Drucksachen, zu denen bisher nur ein Zwischenbericht vorgelegt wurde, als erledigt betrachtet werden sollen?

 

 

Zu 3.

Eine VzK kann von der BVV zur Kenntnis genommen werden oder nicht. Eine textliche Änderung oder Ergänzung der Vorlage durch die BVV ist nicht möglich.

Sollte deshalb eine VzK des Bezirksamtes den Hinweis enthalten, dass diese VzK ein „Zwischenbericht“ ist, wird das Bezirksamt selbstverständlich auch den Abschlussbericht fertigen. Bei Vorlagen, bei denen dieser Hinweis fehlt, wird regelmäßig die Formulierung vorgesehen: „Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt anzusehen“.

 

 

Nachfragen:

1. Lässt sich aus dieser Argumentationslogik des Bzbm seine Haltung gegenüber dem Kontrollorgan BVV schließen?

 

Zu 1.

Nein.

 

 

2. Kann die BVV davon ausgehen, dass noch abschließende Berichte zu den Drucksachen ergehen, die bisher nur als "Zwischenbericht" zur Kenntnis genommen wurden?

 

Zu 2.

Siehe zu 3.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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