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Drucksache - DS/2107/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV möge dahingehend geändert werden, dass EinwohnerInnen bei ihrer Anfrage fünf - statt wie bisher drei - Fragen stellen können.
Begründung:
Das Mittel der EinwohnerInnenanfrage stellt ein hohes Gut dar im Prozess der demokratischen Auseinandersetzung im Bezirk und der Beteiligung von BürgerInnen an der Gestaltung ihres Gemeinwesens. Mit zwei Fragen plus einer Zusatzfrage können BürgerInnen oft nicht ausreichend Antwort auf ihre spezifische Problemlage erhalten. Drei Fragen plus zwei Zusatzfragen böten weit mehr Möglichkeiten, an Information durch das Bezirksamt zu gelangen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Eingaben, Beschwerden und Geschäftsordnung.
09.03.2011 EBGO
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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