Drucksache - DS/1978/III  

 
 
Betreff: Sozialer Verdrängung durch Umwandlung in Wohneigentum entgegenwirken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Wesener, DanielBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
07.12.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen & Stadtplanung und Bauen      
18.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass in Berlin die im kommenden Jahr auslaufende verlängerte Sperrfrist (bezüglich dem Schutz von MieterInnen vor Eigenbedarfskündigungen) bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf 10 Jahre ausgedehnt wird.

 

 

Begründung:

 

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist einer der "Motoren" sozialer Verdrängung. Zwischen 2004 und 2009 sind allein im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg über 5 200 Mietwohnungen umgewandelt worden - in der Regel zulasten ihrer bisherigen BewohnerInnen. Die gegenwärtige Entwicklung auf dem innerstädtischen Immobilienmarkt verstärkt diesen Trend, da der Aufkauf von Wohnhäusern und deren Aufteilung, Sanierung und anschließende Vermarktung als Einzelwohnungseigentum für Investoren ein lukratives Geschäftsmodell darstellt. 

 

Nach § 577 a Abs. 1 BGB darf ein Wohnungskäufer als neuer Vermieter frühestens nach drei Jahren wegen Eigenbedarf kündigen. Den Bundesländern steht es nach § 577 a Abs. 2 BGB frei, diese Mindestfrist auf bis zu 10 Jahre zu verlängern. Der Berliner Senat hat 2004 die Sperrfrist für die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow auf 7 Jahre ausgedehnt. Diese Verordnung gilt allerdings nur bis zum 31. August 2011 - danach verbleibt lediglich der gesetzliche 3-Jahresschutz vor Eigenbedarfskündigungen.

 

Angesichts der Entwicklung auf dem innerstädtischen Wohnungsmarkt und dem vorherrschenden Mangel an bezahlbaren Wohnraum, angesichts der Gefahren sozialer Vertreibung und Segregation, ist die Beibehaltung einer verlängerten Sperrfrist über den 31. August 2011 hinaus dringend erforderlich. Deren Dauer sollte - anders als in der Senatsverordnung aus 2004 - nicht 7, sondern die maximal möglichen 10 Jahre betragen. Hinsichtlich der räumlichen Anwendung ist zu prüfen, ob eine Ausdehnung auf weitere Bezirke angeraten ist.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überwiesen.

 

07.12.2010 UmwVerk

Vertagt

 

18.01.2011 UMV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass in Berlin die im kommenden Jahr auslaufende verlängerte Sperrfrist (bezüglich dem Schutz von MieterInnen vor Eigenbedarfskündigungen) bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf 10 Jahre ausgedehnt wird.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass in Berlin die im kommenden Jahr auslaufende verlängerte Sperrfrist (bezüglich dem Schutz von MieterInnen vor Eigenbedarfskündigungen) bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf 10 Jahre ausgedehnt wird.

 

 
 

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