Drucksache - DS/1975/III  

 
 
Betreff: Wettbüros
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Eggert, BjörnBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Vorberatung
13.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt im Ausschuss abgelehnt   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
19.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass das staatliche Monopol erhalten bleibt. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Bezirksamt beauftragt sich beim Senat von Berlin für den Erlass eines Antiwettsuchtgesetzes bzw. Wettgesetzes mit dem Ziel der Einbringung eines solchen Gesetzesentwurfs im Abgeordnetenhaus von Berlin einzusetzen.

Dieses Gesetz soll unter anderem folgendes regeln:

·       Erteilung von staatlichen Konzessionen zum Betrieb von Wettunternehmen,- büros in Verbindung mit der Erhebung einer Konzessionsabgabe

·       Verschärfung der personellen Voraussetzungen für den Betrieb eines Wettunternehmens, eines Wettbüros ( Zuverlässigkeitsanforderungen, fachliche Schulungen in Sachen Suchtprävention)

·         Kontrollpflichten (Eingangskontrollen, Kontrolle der Räume und Sicherung der angebotenen Wetten und der Wettabläufe)

·         Unterhaltung von Sperrsystemen für Wetten (Schwarze Liste Wetten)

·         Sperrsystem zum Schutz der Spielerinnen und Spieler bei Suchtauffälligkeiten

·         Einrichtung und Unterhaltung von Beratungseinrichtungen

·         Anpassung der Geschäftszeiten bzw. Einführung von Sperrzeiten

·         Verbot von Mehrfachkonzessionen und Abkehr vom raumbezogenen Wettbürobegriff

·         Verschärfung der Anforderungen an die Zulassung von mehreren Spielstätten in einem Gebäudekomplex

·         Festlegung eines Mindestabstands  (Bannmeile) zu Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen

·         Einführung einer Quotierung pro Bezirk abhängig von Einwohnerzahl mit dem Ziel der Dezentralisierung von Wettbüros, bezirksübergreifender Mindestabstand von Wettbüros untereinander

·         generelles Werbeverbot

·         Verbesserung der Fassadengestaltung, der Schaufenster, der Türanla­gen und ohne Außenwerbung, um eine harmonische Einbettung der Außenfronten von Spielstätten und Wettbüros in das Straßenbild zu ermöglichen.

Bei der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages sind die vorgenannten Punkte vom Land Berlin entsprechend einzubringen.

Über eine Bundesratsinitiative ist die Steuerfrage zu klären. Ein Verzicht auf die Besteuerung darf es nicht geben. Analog des Vergnügungssteuersatzes sind die Hebesätze entsprechend hoch anzulegen.

Begründung:

Seit 2008 hatte der Staat ein Monopol auf Lotto und Sportwetten. Hauptsächlich wollte man damit die Gefahr der Spiel,- Wettsucht eindämmen.

Trotz staatlichem Monopol konnten in Deutschland private Wettbüros eröffnen. Es handelt sich dabei um Wettbüros, die Sportwetten aus dem Ausland vermittelten. Sie beriefen sich dabei auf die europäische Dienstleistungsfreiheit und bekamen Recht.

Dennoch gab es Versuche,  Wettbüros zu schließen, insbesondere diejenigen, die illegale Wetten aus dem Ausland anboten. Diese Versuche scheiterten daran, dass viele klagten und bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes die Wettbüros nicht geschlossen werden konnten. Andere Betreiber und Betreiberinnen gaben ihr Wettbüro auf, an selber Stelle wurde dieses durch einen neuen Besitzer, einer neuen Besitzerin wieder eröffnet und das ganze Schließungsprozedere begann von Vorne.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Monopolregelung für Lotto, Sportwetten und andere Glücksspiele nun für unzulässig erklärt, damit gibt es keine Grundlage mehr diese Etablissements zu schließen. Im Gegenteil neue Wettbüros werden wie Pilze aus dem Boden schießen. Es bedarf dringend einer Regulierung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in die Ausschüsse Wirtschaft, Bürgerdienste, Odnungsamt und Stadtplanung, Bauen ff. überwiesen.

 

13.01.2011 WiBO

Abgelehnt

 

19.01.2011 StadtPlan

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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