Drucksache - DS/1809/III  

 
 
Betreff: Rückabwicklung des Kaufvertrages SEZ
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPVorsteherin
Verfasser:Salonek, GumbertBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.06.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Sport Entscheidung
22.09.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Sport Vorberatung
16.02.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.02.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
BA Vorlage DS 1809 - Rückabwicklung des Kaufvertrages SEZ  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich umgehend beim Senat von Berlin für eine Überprüfung des Kaufvertrages bezüglich des SEZ, Landsberger Allee einzusetzen.

 

Dabei ist zu prüfen, ob die finanzielle Situation des Käufers und die seit dem Verkauf in 2003 erbrachten Sanierungsleistungen in die Gebäudesubstanz (nicht etwa Schönheitsreparaturen und Geschäftsausstattungen der Fa. SEZ Berlin GmbH) die Gewähr bieten, dass das SEZ als "Hallenbad", wie im Kaufvertrag vereinbart  (bzw. "Spaßbad", vgl. Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen vom 01.Juli 2003 ? www.Berlinde/landespressestelle/archiv/2003/07/01/13497 ), spätestens zum Sommer 2011 eröffnet werden kann.

 

Wenn mit der Hallenbaderöffnung auch nach Überschreitung der Frist gemäß Kaufvertrag um 3,5 Jahre nicht zu rechnen ist,

soll das Land Berlin, bzw. stellvertretend der Liegenschaftsfond Berlin, von seinem Rückkaufsrecht Gebrauch machen,

um das Grundstück neu auszuschreiben und möglichst bald einen finanzkräftigeren Investor zu suchen.

 

 

 

Begründung:

 

Bei der Vergabe des Grundstücks des SEZ an den derzeitigen Eigentümer wurde in 2003 der Bevölkerung von Berlin die Eröffnung eines "familienfreundlichen Spaßbads" angekündigt, "Geplant sind u.a. die Renovierung des Badebereiches, die Erweiterung um einen umfangreichen Flachwasserbereich für Kleinkinder und eine große Rutschenanlage." Vgl. PM von SenFin wie oben.

 

Der Liegenschaftsfond Berlin schrieb in seiner PM vom 30.09.2003:

"Poseidon rettet `Fünf vor Zwölf` das SEZ..

Zur Jahreswende 2004/2005 werden die Berliner gemäß der vorliegenden Planung auf der Eisbahn wieder ihre Pirouetten drehen können.

Bis 2008 soll das SEZ letztendlich komplett umgebaut und eröffnet werden."

 

Heute befindet sich das Gebäude SEZ weit von den Ankündigungen entfernt in desolatem Zustand:

Statt einer Eisbahn sieht man nur Bauschuttcontainer.

Seit 2003 liegen die Teile der früheren Belüftungsanlagen in Haufen herum, daneben verrosten die alten Umkleidespinde.

Die Gaststätten sind seit 2003 geschlossen.

Zerbrochene Fensterscheiben werden durch Holzbretter ersetzt; offensichtlich liegen weder die finanziellen Möglichkeiten für neue Scheiben noch für eine Glasbruchversicherung vor.

Die Betonsubstanz bröckelt mancherorts.

Das riesige Freigelände des SEZ ist den Berlinern fast immer verschlossen.

Die einsehbaren Außenanlagen verfallen zunehmend.

 

Es besteht seitens des Landes Berlin auch eine Sorgfaltspflicht dem Käufer gegenüber:

Der Verkauf erfolgte gegen den Ratschlag der damals vorliegenden Gutachten, die Sanierungskosten von über 20 Mio. ? vorhersagten.

Wenn der Käufer wirtschaftlich nicht in der Lage sein sollte, das SEZ aus eigenen Mitteln zu sanieren,

muß das Land Berlin sein Rückkaufsrecht ausüben, bevor der Käufer womöglich in eine wirtschaftliche Zwangslage gerät.

 

Eine Sanierungsruine an dieser stadtplanerisch herausragenden Stelle können sich weder der Bezirk noch das Land Berlin leisten.

 

Bereits die Ausschreibung in 2003 hatte trotz der damals viel schwierigeren gesamtwirtschaftliche Lage Berlins mindestens einen weiteren Investor für diesen Ort gebracht.

Eine erneute Ausschreibung lässt ein noch besseres Ergebnis erwarten.

 

Der unhaltbare Zustand an dieser Stelle muß unbedingt beendet werden.

 

 

BVV 30.06.10

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Sport.

 

SportA 22. September 2010

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin für eine Offenlegung der Vertragsbedingungen bezüglich des Kaufvertrages zum SEZ einzusetzen.

 

Zusätzlich wird der Senat aufgefordert, Transparenz  über den Inhalt des Kaufvertrages zu ermöglichen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin für eine Offenlegung der Vertragsbedingungen bezüglich des Kaufvertrages zum SEZ einzusetzen.

 

Zusätzlich wird der Senat aufgefordert, Transparenz  über den Inhalt des Kaufvertrages zu ermöglichen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Sport.

 

 

16.02.11

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

23.02.11

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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