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Drucksache - DS/1800/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass der Berechtigtenkreis für den „berlinpass“ um die Personen erweitert wird, die infolge der Wohngeldnovelle aus dem Leistungsbezug nach SGB II bzw. SGB XII herausfallen und bei denen die Differenz zwischen dem Einkommen plus Wohngeld und der vorherigen Leistung nach SGB II bzw. XII nicht größer ist als die Mehrkosten, die durch den Kauf einer Monatskarte statt des Berlin-Ticket S (Differenz zurzeit 38,50 Euro) entstehen.
Begründung: Die vom Gesetzgeber bestimmte Nachrangigkeit von Leistungen nach SGB II bzw. XII hat zur Folge, dass Personen zwingend in den Wohngeldbezug wechseln müssen, wenn sich damit ihr Einkommen gegenüber dem bisherigen Sozialgeld-Bezug erhöht. Wenn diese Erhöhung nur sehr gering ist und nicht einmal die Höhe der Kosten für das BVG-Sozialticket erreicht, werden die betreffenden Personen deutlich schlechter gestellt als im Leistungsbezug. Bisher wurde die Forderung, den Berechtigtenkreis für den „berlinpass“, einschließlich Sozialticket, auf alle Personen auszudehnen, die vom Leistungsbezug in den Wohngeldbezug wechseln, vom Senat mit dem Hinweis auf hohe Kosten abgelehnt. Der Bezug auf die Kosten des Sozialtickets schränkt den betroffenen Personenkreis weiter ein und würde denen helfen, die z. B. mit Wohngeld 5 Euro mehr erhalten und deshalb den Anspruch auf das Sozialticket verlieren. Darüber hinaus würde das auch der BVG helfen, Kundinnen und Kunden zu halten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass der Berechtigtenkreis für den „berlinpass“ um die Personen erweitert wird, die infolge der Wohngeldnovelle aus dem Leistungsbezug nach SGB II bzw. SGB XII herausfallen und bei denen die Differenz zwischen dem Einkommen plus Wohngeld und der vorherigen Leistung nach SGB II bzw. XII nicht größer ist als die Mehrkosten, die durch den Kauf einer Monatskarte statt des Berlin-Ticket S (Differenz zurzeit 38,50 Euro) entstehen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
23.02.11
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen.
03.03.2011 SozGes Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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