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Drucksache - DS/1710/III
Sehr
geehrter Herr Sengül, anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage. 1) Wie ist der Einsatz von
Mehrsprachigkeit seitens der VermittlerInnen in unserem JobCenter geregelt? 2) Ist es zutreffend, dass es
teilweise VermittlerInnen verboten wird muttersprachliche Kompetenzen
einzusetzen, wenn diese die Kommunikation erleichtern bzw. erst ermöglichen? Zu 1 und 2 und Nachfrage 1 Grundsätzlich ist die Amtssprache
Deutsch. Es ist dennoch NICHT verboten, eine gemeinsame Sprache (ggf.
eben auch eine dritte) im Gespräch zu verwenden. Aber gerade in einem
Vermittlungsgespräch ist es wichtig, dass sich die VermittlerInnen ein Bild von
den vorhandenen Deutschkenntnissen der KundInnen machen, um eine passgenaue und
damit weiterführende Maßnahme anbieten zu können (Sprachförderung,
Beschäftigung, Weiterbildung etc.). Die Zielsetzung ist, Gespräche auf
Deutsch zu führen, wobei, wenn dies nicht möglich ist, auf eine gemeinsame
Sprache ausgewichen werden kann. Dolmetscher im eigentlichen Sinne
stehen dem JobCenter nicht zur Verfügung. Auch kann vom JC nicht der
Sprach-/Kulturmittlungsservice des Gemeindedolmetschdienst kostenfrei genutzt
werden, da die Institution nicht gemeinnützig ist. Unter bestimmten
Voraussetzungen können jedoch auch Kosten für Dolmetscher übernommen werden. Im Rahmen des Modellprojekts
„Interkulturelle Öffnung der JC“ hat das JobCenter eine Liste mit
MitarbeiterInnen zusammengestellt, die über Fremdsprachen-kenntnisse verfügen
(z.Z. sind es 22 verschiedene Sprachen). Die darin aufgeführten Beschäftigten
stehen für den Fall bereit, dass eine Verständigung nicht möglich ist. Das
bedeutet aber nicht, dass sie gezielt für ein geplantes Beratungsgespräch
"gebucht" werden können. Dies würde den Arbeitsrahmen der betroffenen
MitarbeiterInnen sprengen. Es empfiehlt sich daher, dass die
KundInnen, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Verwaltungsabläufen
etc. zu folgen, sich eine eigene Unterstützung mitbringen. Das JobCenter
wünscht sich dabei allerdings, dass unbedingt auf die Inanspruchnahme von
Kindern verzichtet wird (Überforderung, Schulpflicht etc.). Die Anbieter der
Migrationsberatung für Erwachsene (finanziert über Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge) und Migrationsselbstorganisationen (z.B. TBB) sowie andere
Beratungsstellen können dazu kostenfrei den Gemeindedolmetschdienst
einschalten. Nachfragen: 2) Ist dem Bezirksamt bekannt wie
viele Fälle in den Jahren 2008 und 2009 aufgetreten sind, in denen eine
SprachmittlerIn eingesetzt werden musste, obwohl dies durch die Sprachkompetenz
der VermittlerIn hätte vermieden werden können? Es ist
nicht bekannt, ob dieser Fall überhaupt und falls ja, wie oft eingetreten ist. Mit
freundlichen Grüßen Knut
Mildner- Spindler |
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