Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1699/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1.
Sind
Gerüchte zutreffend, wonach ortsansässigen Gewerbetreibenden Ihre Geschäfte am
1. Mai 2010 nicht betreiben dürfen? 2.
Was
macht die für das MyFest 2010 eingestellten 149.000 € (DS 1631/III Beantwortung
Frage 11) aus Sicht des Bezirksamtes zu unbedingt notwendigen, unaufschiebbaren
Ausgaben, um bestehende Einrichtungen zu erhalten, gesetzliche Aufgaben und
rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen – zu Ausgaben also, deren Anordnung
während der bestehenden vorläufigen Haushaltswirtschaft zulässig ist? 3.
Worin
sieht das Bezirksamt „die gute Erfahrungen aus den vergangenen Jahren“ (DS
1631/III Beantwortung Frage 12) bezüglich des Sicherheitskonzeptes? Dr.
Schulz: Zu 1: Herr
Müller, es dürfte ihnen nicht entgangen sein, dass der 1. Mai ein gesetzlicher
Feiertag ist. Deswegen handelt se sich auch nicht um Gerüchte, sondern um die
Wirkung eines Gesetzes, dass im übrigen seit 2006 in Kraft ist. Das Gesetz
trägt den Namen „Ladenöffnungsgesetz“ und danach dürfen nur Geschäfte mit einem
ganz klar abgegrenzten Artikelsortiment öffnen, also nichts Beunruhigendes,
nichts Neues und wir achten insoweit auf die gesetzliche Lage. Sie wissen ja,
wir sind ja an Gesetz und Ordnung bebunden Zu 2: Unter den
Einschränkungen des Artikels 89 Berliner Verfassung. Bei den im Kapitel 33,
Titel 68303 eingestellten Mittel, handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen
aus der Senatsverwaltung, die ausschließlich für die Durchführung des Myfestes
vorgesehen sind und auch nur dafür zu verwenden sind. Wir haben auch einen
zeitlichen Aufschub des Myfestes in Richtung Jahresende als BA geprüft. So wird
es nicht verwunderlich sein, dass wir zu einem negativen Ergebnis gekommen
sind. Zu 3: Die guten
Erfahrungen aus den vergangenen Jahren, das war ja ihr Zitat, dass sie
sozusagen als Frage stellen, worin die bestehen. Da könnte
ich mich jetzt natürlich auch zurück ziehen auf ein solides Statement der
Landeskommission gegen Gewalt bei der Senatsinnenverwaltung. Ich greife da ein
Zitat aus dem aktuellen Schreiben an das BA heraus.. „Das Myfest leistet einen
ganz wesentlichen Beitrag zu einem möglichst friedlichen 1. Mai“. Das ist
der Grundkonsens, das ist die Grundeinschätzung und der schließt sich das BA an
und natürlich trägt dazu bei, dass große Arrangement von Bühnenbetreiber, das
große Arrangement für Gewerbetreibende , von vielen AnwohnerInnen und auch die
viele Aktivitäten, die von anderen Akteuren gemacht wird und auch viele
Jugendliche, die dort sich einbinden lassen in das Myfest und das heißt auch
eben eine Absage damit formulieren gegen Krawall und für eine friedliche
Durchführung des 1. Mai und ich hoffe dabei ganz persönlich, wirklich ganz
persönlich, dass sie als Anfragende Fraktion und bei ihrem geplanten Informationsstand
am 1. mai in der Oranienstrasse, mit dem Thema „Aufklärung über linksradikale
Gewalttäter in den letzten 10 Jahren“ sich von einem Erfolg unseres
Sicherheitskonzeptes überzeugen lassen werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin