Drucksache - DS/1699/III  

 
 
Betreff: MYFest 2010
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Müller, Götz 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.03.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1699_VzB_Veränderungssperre VI-140_18  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Ich frage das Bezirksamt:

1.       Sind Gerüchte zutreffend, wonach ortsansässigen Gewerbetreibenden Ihre Geschäfte am 1. Mai 2010 nicht betreiben dürfen?

2.       Was macht die für das MyFest 2010 eingestellten 149.000 € (DS 1631/III Beantwortung Frage 11) aus Sicht des Bezirksamtes zu unbedingt notwendigen, unaufschiebbaren Ausgaben, um bestehende Einrichtungen zu erhalten, gesetzliche Aufgaben und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen – zu Ausgaben also, deren Anordnung während der bestehenden vorläufigen Haushaltswirtschaft zulässig ist?

3.       Worin sieht das Bezirksamt „die gute Erfahrungen aus den vergangenen Jahren“ (DS 1631/III Beantwortung Frage 12) bezüglich des Sicherheitskonzeptes?

 

Dr. Schulz:

Zu 1:

Herr Müller, es dürfte ihnen nicht entgangen sein, dass der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag ist. Deswegen handelt se sich auch nicht um Gerüchte, sondern um die Wirkung eines Gesetzes, dass im übrigen seit 2006 in Kraft ist. Das Gesetz trägt den Namen „Ladenöffnungsgesetz“ und danach dürfen nur Geschäfte mit einem ganz klar abgegrenzten Artikelsortiment öffnen, also nichts Beunruhigendes, nichts Neues und wir achten insoweit auf die gesetzliche Lage. Sie wissen ja, wir sind ja an Gesetz und Ordnung bebunden

Zu 2:

Unter den Einschränkungen des Artikels 89 Berliner Verfassung. Bei den im Kapitel 33, Titel 68303 eingestellten Mittel, handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen aus der Senatsverwaltung, die ausschließlich für die Durchführung des Myfestes vorgesehen sind und auch nur dafür zu verwenden sind. Wir haben auch einen zeitlichen Aufschub des Myfestes in Richtung Jahresende als BA geprüft. So wird es nicht verwunderlich sein, dass wir zu einem negativen Ergebnis gekommen sind.

Zu 3:

Die guten Erfahrungen aus den vergangenen Jahren, das war ja ihr Zitat, dass sie sozusagen als Frage stellen, worin die bestehen.

Da könnte ich mich jetzt natürlich auch zurück ziehen auf ein solides Statement der Landeskommission gegen Gewalt bei der Senatsinnenverwaltung. Ich greife da ein Zitat aus dem aktuellen Schreiben an das BA heraus.. „Das Myfest leistet einen ganz wesentlichen Beitrag zu einem möglichst friedlichen 1. Mai“.

Das ist der Grundkonsens, das ist die Grundeinschätzung und der schließt sich das BA an und natürlich trägt dazu bei, dass große Arrangement von Bühnenbetreiber, das große Arrangement für Gewerbetreibende , von vielen AnwohnerInnen und auch die viele Aktivitäten, die von anderen Akteuren gemacht wird und auch viele Jugendliche, die dort sich einbinden lassen in das Myfest und das heißt auch eben eine Absage damit formulieren gegen Krawall und für eine friedliche Durchführung des 1. Mai und ich hoffe dabei ganz persönlich, wirklich ganz persönlich, dass sie als Anfragende Fraktion und bei ihrem geplanten Informationsstand am 1. mai in der Oranienstrasse, mit dem Thema „Aufklärung über linksradikale Gewalttäter in den letzten 10 Jahren“ sich von einem Erfolg unseres Sicherheitskonzeptes überzeugen lassen werden.  

 
 

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