Drucksache - DS/1442/III  

 
 
Betreff: Der öffentliche Träger muss Bestandteil der Angebotspalette im Bereich des § 11 KJHG bleiben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Hehmke, AndyBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Vorstand
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfe Vorberatung
03.11.2009    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.11.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.02.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfe Vorberatung
02.03.2010    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.03.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS_1442_III –Öffentliche Träger § 11 KJHG  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Hinblick auf die weitere strukturelle und inhaltliche Ausgestaltung der Angebote im Bereich des § 11 KJHG ein Konzept vorzulegen, das folgende Punkte berücksichtigt:

-          Angebotsstruktur und -qualität unter Berücksichtigung der öffentlichen Einrichtungen, die Teil eines Gesamtkonzepts sein müssen

-          Finanzielle und personelle Ausstattung der Einrichtungen

-          Weitere inhaltliche Profilierung entsprechend der sozialräumlichen Bedarfssituation

-          Partizipation der Mitarbeiter/innen, Nutzer/innen, Eltern

-          Fachliche Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses

 

Ein zu entwickelndes Gesamtkonzept muss sicherstellen, dass auch die freien Träger, die seit Jahren in alleiniger Zuständigkeit bzw. in Kooperation mit dem Bezirksamt Einrichtungen betreiben, in ihrem Bestand nicht gefährdet werden durch die Art und Weise der Ausgestaltung eines Interessenbekundungsverfahrens/ einer Ausschreibung.

 

Im Rahmen der Haushaltsdebatte soll das Jugendamt Vorschläge erarbeiten, wie die mit der völligen Abgabe der öffentlichen Einrichtungen verbundene Einsparsumme von ca. 500.000 EUR auch durch alternative Maßnahmen erbracht werden kann.

 

Begründung:

Die Angebotsvielfalt von freien und öffentlichen Trägern im Bezirk ist zu erhalten. Die öffentlichen Einrichtungen sollen Bestandteil eines Gesamtkonzepts zur weiteren Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit bleiben. Die langjährigen Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen, die gewachsenen Bindungen zu den Kindern und Jugendlichen und die hohe Identifikation mit ihrer Arbeit sind ein wertvolles Gut, das nicht einfach aufgegeben werden darf. Auch die freien Träger, die in vielen Einrichtungen erfolgreich mit dem Jugendamt kooperieren, sind von der plötzlichen Ausschreibung überrascht und durch die bisherigen Planungsschritte des Jugendamtes in ihrem bisherigen Bestand gefährdet.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss JHA überwiesen.

 

03.11.2009 JHA (einstimmig)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Hinblick auf die weitere strukturelle und inhaltliche Ausgestaltung der Angebote im Bereich des § 11 KJHG ein Konzept vorzulegen, das folgende Punkte berücksichtigt:

-          Angebotsstruktur und -qualität unter Berücksichtigung der öffentlichen Einrichtungen, die Teil eines Gesamtkonzepts sein müssen

-          Finanzielle und personelle Ausstattung der Einrichtungen

-          Weitere inhaltliche Profilierung entsprechend der sozialräumlichen Bedarfssituation

-          Partizipation der Mitarbeiter/innen, Nutzer/innen, Eltern

-          Fachliche Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses

 

Ein zu entwickelndes Gesamtkonzept muss sicherstellen, dass auch die freien Träger, die seit Jahren in alleiniger Zuständigkeit bzw. in Kooperation mit dem Bezirksamt Einrichtungen betreiben, in ihrem Bestand nicht gefährdet werden durch die Art und Weise der Ausgestaltung eines Interessenbekundungsverfahrens/ einer Ausschreibung.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Hinblick auf die weitere strukturelle und inhaltliche Ausgestaltung der Angebote im Bereich des § 11 KJHG ein Konzept vorzulegen, das folgende Punkte berücksichtigt:

-          Angebotsstruktur und -qualität unter Berücksichtigung der öffentlichen Einrichtungen, die Teil eines Gesamtkonzepts sein müssen

-          Finanzielle und personelle Ausstattung der Einrichtungen

-          Weitere inhaltliche Profilierung entsprechend der sozialräumlichen Bedarfssituation

-          Partizipation der Mitarbeiter/innen, Nutzer/innen, Eltern

-          Fachliche Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses

 

Ein zu entwickelndes Gesamtkonzept muss sicherstellen, dass auch die freien Träger, die seit Jahren in alleiniger Zuständigkeit bzw. in Kooperation mit dem Bezirksamt Einrichtungen betreiben, in ihrem Bestand nicht gefährdet werden durch die Art und Weise der Ausgestaltung eines Interessenbekundungsverfahrens/ einer Ausschreibung.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Jugendhilfeausschuss überwiesen.

 

02.03.2010 JHA

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: