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Drucksache - DS/1442/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, im Hinblick auf die weitere strukturelle und inhaltliche Ausgestaltung der Angebote im Bereich des § 11 KJHG ein Konzept vorzulegen, das folgende Punkte berücksichtigt: -
Angebotsstruktur
und -qualität unter Berücksichtigung der öffentlichen Einrichtungen, die Teil
eines Gesamtkonzepts sein müssen -
Finanzielle
und personelle Ausstattung der Einrichtungen -
Weitere
inhaltliche Profilierung entsprechend der sozialräumlichen Bedarfssituation -
Partizipation
der Mitarbeiter/innen, Nutzer/innen, Eltern -
Fachliche
Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses Ein zu entwickelndes Gesamtkonzept
muss sicherstellen, dass auch die freien Träger, die seit Jahren in alleiniger
Zuständigkeit bzw. in Kooperation mit dem Bezirksamt Einrichtungen betreiben,
in ihrem Bestand nicht gefährdet werden durch die Art und Weise der
Ausgestaltung eines Interessenbekundungsverfahrens/ einer Ausschreibung. Im Rahmen der Haushaltsdebatte soll
das Jugendamt Vorschläge erarbeiten, wie die mit der völligen Abgabe der
öffentlichen Einrichtungen verbundene Einsparsumme von ca. 500.000 EUR auch
durch alternative Maßnahmen erbracht werden kann. Begründung: Die Angebotsvielfalt von freien und
öffentlichen Trägern im Bezirk ist zu erhalten. Die öffentlichen Einrichtungen
sollen Bestandteil eines Gesamtkonzepts zur weiteren Entwicklung der Kinder-
und Jugendarbeit bleiben. Die langjährigen Erfahrungen der Kolleginnen und
Kollegen in den Einrichtungen, die gewachsenen Bindungen zu den Kindern und
Jugendlichen und die hohe Identifikation mit ihrer Arbeit sind ein wertvolles
Gut, das nicht einfach aufgegeben werden darf. Auch die freien Träger, die in
vielen Einrichtungen erfolgreich mit dem Jugendamt kooperieren, sind von der
plötzlichen Ausschreibung überrascht und durch die bisherigen Planungsschritte
des Jugendamtes in ihrem bisherigen Bestand gefährdet. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss JHA überwiesen. 03.11.2009
JHA (einstimmig) Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, im Hinblick auf die weitere strukturelle und inhaltliche Ausgestaltung der Angebote im Bereich des § 11 KJHG ein Konzept vorzulegen, das folgende Punkte berücksichtigt: -
Angebotsstruktur
und -qualität unter Berücksichtigung der öffentlichen Einrichtungen, die Teil
eines Gesamtkonzepts sein müssen -
Finanzielle
und personelle Ausstattung der Einrichtungen -
Weitere
inhaltliche Profilierung entsprechend der sozialräumlichen Bedarfssituation -
Partizipation
der Mitarbeiter/innen, Nutzer/innen, Eltern -
Fachliche
Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses Ein zu entwickelndes Gesamtkonzept
muss sicherstellen, dass auch die freien Träger, die seit Jahren in alleiniger
Zuständigkeit bzw. in Kooperation mit dem Bezirksamt Einrichtungen betreiben,
in ihrem Bestand nicht gefährdet werden durch die Art und Weise der
Ausgestaltung eines Interessenbekundungsverfahrens/ einer Ausschreibung. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, im Hinblick auf die weitere strukturelle und inhaltliche Ausgestaltung der Angebote im Bereich des § 11 KJHG ein Konzept vorzulegen, das folgende Punkte berücksichtigt: -
Angebotsstruktur
und -qualität unter Berücksichtigung der öffentlichen Einrichtungen, die Teil
eines Gesamtkonzepts sein müssen -
Finanzielle
und personelle Ausstattung der Einrichtungen -
Weitere
inhaltliche Profilierung entsprechend der sozialräumlichen Bedarfssituation -
Partizipation
der Mitarbeiter/innen, Nutzer/innen, Eltern -
Fachliche
Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses Ein zu entwickelndes Gesamtkonzept
muss sicherstellen, dass auch die freien Träger, die seit Jahren in alleiniger
Zuständigkeit bzw. in Kooperation mit dem Bezirksamt Einrichtungen betreiben,
in ihrem Bestand nicht gefährdet werden durch die Art und Weise der
Ausgestaltung eines Interessenbekundungsverfahrens/ einer Ausschreibung. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Jugendhilfeausschuss überwiesen. 02.03.2010
JHA Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Drucksache wird zur Kenntnis genommen. |
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