Drucksache - DS/1422/III  

 
 
Betreff: Immobilienkosten, Verwaltungsstandorte, bezirkliche Liegenschaften, Vermietungen (unter Wert), Fremdvergabe von bisher verwaltungsinternen Dienstleistungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, Andy 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg vertagt   
28.10.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1422 Anlage PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Welches sind die Ergebnisse des BA bezüglich des BVV-Beschlusses von Dezember 2008, Perspektiven für diejenigen Liegenschaften des Bezirks zu entwickeln, die zurzeit nicht vom BA selbst benötigt werden, die aber auch nicht an den Lifo bzw. an freie Schulträger übergeben werden sollen (z.B. Rosegger-Schule, die noch immer leer steht mit unklarer Perspektive; Vorlage BA war im Mai fällig, bisher keine Vorlage und keine Mitteilung mit Bitte um Terminverschiebung aus Abt. BWI). Wenn die BIM sich ziert, warum kümmert sich das BA nicht um Interessenten (bspw. aus dem Bereich Kultur oder um Existenzgründer, kleine Unternehmen aus dem Bereich der Kreativwirtschaft) und "liefert der BIM potenzielle Mieter gleich mit"? Wir haben doch genügend Existenzgründer, Vereine etc., die so etwas hinkriegen würden und wegen der zunehmenden Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnflächen Probleme haben, günstige Räume anzumieten? Wie weit liegt der Mietpreis für die Rosegger-Schule bei Vollvermiet  ung nach ortsüblicher Miete unterhalb der buw. Kosten des Gebäudes? In wie weit ist die Abteilung BWI überhaupt aussagefähig in Bezug auf die gebäudebezogenen kostendeckenden bzw. ortsüblichen Mieten?

 

2. Prioritätenliste Erbbaurechtsverträge: Gibt es einen standortbezogenen Arbeits- und Zeitplan, bis wann die Übertragung jweils erfolgt? Wenn ja, wie sieht dieser aus?

 

3. Welche Perspektiven, Nutzungsüberlegungen gibt es für andere leer stehende Gebäude bzw. zukünftig leer stehende Gebäude (bspw. C.-F.-Zelter-OS)? 

 

4. Wie ist der Sachstand bzgl. des Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrags für Gebäude der ehemligen 1. Grundschule in der Weinstraße (derzeitiger Nutzer ist eine freie Schule; Auskunft BA bisher: Schule will darüber nicht verhandeln; von weiteren Aktivitäten des BA hat die BVV nichts gehört. Welche Möglichkeiten, auf Erbbaurecht zu dringen hat das BA? Wie lange lauft der jetzige Mietvertrag?)

 

5. Bethanien: SenFin widerspricht bisher der Herausnahme des Gebäudes aus Bauwertbestandsliste als Voraussetzung für Wegfall der buw. Kosten.

Was der Immo-Service diesbezüglich bisher gemacht/beauftragt?

 

6. Ein Teil der ehemal. Schulgebäude Baruther Str. steht leer; Nachnutzung unklar (Gibt es angemeldete Bedarfe? Wenn ja, welche?)

 

7. Wann eröffnet die Produktionsschule in der aufgegebenen F.-L.-Jahn-Oberschule in der Graefestraße? Wie hoch sind bis zur Eröffnung die buw. Kosten? Ist sie zur Eröffnung gleich voll belegt oder geht das nur sukzessive? In welcher Höhe fallen während des zwischenzeitigen Leerstands buw. Kosten an? Inwiefern hat das BA Möglichkeiten geprüft, die buw. Kosten während der Zeit des Leerstands zu vermeiden.

 

8. Wie ist der Sachstand bzgl. der Gebäude am Rande des Görlitzer Parks (Stichwort "Café Edelweiß" am Görli)? Wer nutzt diese Gebäude? Warum hat der Bezirk die Liegenschaft bisher nicht abgegeben? Welche Nutzungsabsichten bestehen? 

 

9. Es gibt seit Frühsommer die Prioritätenliste der Abt. BWI bzgl. der abzuschließenden Erbbaurechtsverträge. Warum erhält die BVV keine vollständige Liste mit allen Bezirksimmobilien? Wie teilen sich die 45 Millionen € buw. Kosten liegenschaftsbezogen auf (für jedes einzelne Gebäude im Fach- und Finanzvermögen Darstellung und genaue Angabe von buw. und bw. Kosten bzw. bei künftiger Zuordnung zum Fachvermögen zu erwartende buw. Kosten? Welche BA-Bereiche bzw. welche anderen Nutzer nutzen welche Flächen zu welchen Konditionen (nicht nur Vermietung unter Wert)?  Wie ist für jedes einzelne Gebäude die Perspektive (behalten, vermieten, Erbbaurecht, Treuhandvertrag, LiFo zum Verkauf, Direktverkauf, weiteres)?

 

10. Gleiches gilt für bezirkliche Grundstücke ohne Gebäude. Auch hier zahlt der Bezirk aus dem Haushalt die Straßenreinigung, Schneebeseitigung etc. Welche Flächen sollen evtl. auch abgegeben werden?

 

11. Laut Bericht der Dezernentin BWI im Haushaltsausschuss hat der Immo-Servive nur einen einzigen Mitarbeiter, der für die Vorbereitung und Abwicklung von Gebäudeübertragungen i.R.v. Erbbaurecht oder anderen Regelungen (1-Euro-Übertragung an Kita-Träger) zuständig ist und auch die erforderliche Kompetenz hat. Das führt dazu, dass sich diese Verfahren über Jahre hinziehen, auch wenn die Nutzer "willig" sind, die Gebäude zu übernehmen. Warum vergibt man bestimmte vorbereitende Arbeiten nicht an spezialisierte Kanzleien? Warum hat man hier nicht einmal diese Option geprüft? Das wäre zwar kurzfristig teurer, entlastet jedoch den Haushalt langfristig von buw. Kosten.

 

12. Jedes Jahr baut der Bezirk in Größenordnungen Stellen ab. Wo werden/wurden in den letzten Jahren Verwaltungsstandorte aufgegeben? Welche sollen in den Jahren 2010/2011 ganz aufgegeben werden? Welche sollen sich verkleinern (evtl. Umzug von größeren an kleinere Standorte)?

 

13. Der Mietvertrag für das Rathaus Frankfurter Allee enthält eine Entmietungsoption, so dass Flächen in einer bestimmten Größenordnung sukzessive abgemietet werden können, wenn es keinen Bedarf gibt. Wird davon Gebrauch gemacht? In welcher Größenordnung? Oder alternativ: Welche kleineren Standorte werden aufgegeben, um an den beiden Rathausstandorten alle Flächen voll zu belegen und den Platz vollständig zu nutzen?

 

14. Vergabe verwaltungsinterner Dienstleistungen an Dritte: In wie weit kann man rein verwaltungsinterne Dienstleistungen ohne Einbußen bei Qualität und Arbeitsfähigkeit der Verwaltung fremd vergeben (z.B. Teile des IT-Service, des Gebäudemanagements, des Vertragsmanagements, z.B. bei Vorbereitung von Erbbaurechtsverträgen, von Druck- und Vervielfältigungsleistungen, etc.). Ist das jemals produktbezogen einer Prüfung unterzogen worden unter der Voraussetzung, dass die betroffenen Dienstleistungen nach der "Externalisierung" billiger sind und die Arbeit der Verwaltung nicht negativ beeinträchtigt wird/mindestens in der gleichen Qualität und Quantität erbracht wird?. Wenn ja, für welche Dienstleistungen genau und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Wieso lehnt die Abteilung BWI die Fremdvergabe von Druckaufträgen mit dem Grund ab, die Kosten würden dann bei den auftraggebenden Stellen auflaufen? Es ist doch im Haushalt insgesamt egal, wo sie auflaufen, ob als konkrete

  Ausgaben oder Umlagekosten. Anfallen werden sie sowieso.

 

15. Vermietungen unter Wert: Warum ist es trotz Zusage von BWI im Rahmen der Haushaltsberatungen vor zwei Jahren nicht gelungen, zumindest alle Träger der Kindertagesbetreuung in unter Wert überlassenen Räumen zur Zahlen der Istkosten bei den Betreibskosten zu verpflichten? Wie kann man über solch einen Punkt mehr als zwei Jahre verhandeln? Warum wird das Gleichbehandlungsgebot nicht beachtet? Wie lange verhandelt man noch darüber?

 

16. "Berliner Gruselkabinett" am Anhalter Bahnhof: Warum hat die Abteilung BWI alle diesbezüglichen Aufträge/Beschlüsse der BVV bisher ignoriert? Welcher haushaltspolitische Sinn ergibt sich aus einer mietenbedingten Verdrängung der jetzigen Nutzung und aus einem gänzlichen Wegfall der Einnahmen? Warum wird hier auf derart hohe Mieten gedrängt? Welche Alternativen sieht das BA zum bisherigen Vorgehen, um das "Berliner Gruselkabinett" als touristischen Anziehungspunkt zu erhalten?

 

 

23.09.2009

Änderung

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Welches sind die Ergebnisse des BA bezüglich des BVV-Beschlusses von Dezember 2008, Perspektiven für diejenigen Liegenschaften des Bezirks zu entwickeln, die zurzeit nicht vom BA selbst benötigt werden, die aber auch nicht an den Lifo bzw. an freie Schulträger übergeben werden sollen (z.B. Rosegger-Schule, die noch immer leer steht mit unklarer Perspektive; Vorlage BA war im Mai fällig, bisher keine Vorlage und keine Mitteilung mit Bitte um Terminverschiebung aus Abt. BWI). Wenn die BIM sich ziert, warum kümmert sich das BA nicht um Interessenten (bspw. aus dem Bereich Kultur oder um Existenzgründer, kleine Unternehmen aus dem Bereich der Kreativwirtschaft) und "liefert der BIM potenzielle Mieter gleich mit"? Wir haben doch genügend Existenzgründer, Vereine etc., die so etwas hinkriegen würden und wegen der zunehmenden Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnflächen Probleme haben, günstige Räume anzumieten? Wie weit liegt der Mietpreis für die Rosegger-Schule bei Vollvermiet  ung nach ortsüblicher Miete unterhalb der buw. Kosten des Gebäudes? In wie weit ist die Abteilung BWI überhaupt aussagefähig in Bezug auf die gebäudebezogenen kostendeckenden bzw. ortsüblichen Mieten?

 

2. Prioritätenliste Erbbaurechtsverträge: Gibt es einen standortbezogenen Arbeits- und Zeitplan, bis wann die Übertragung jweils erfolgt? Wenn ja, wie sieht dieser aus?

 

3. Welche Perspektiven, Nutzungsüberlegungen gibt es für andere leer stehende Gebäude bzw. zukünftig leer stehende Gebäude (bspw. C.-F.-Zelter-OS)? 

 

5. Bethanien: SenFin widerspricht bisher der Herausnahme des Gebäudes aus Bauwertbestandsliste als Voraussetzung für Wegfall der buw. Kosten.

Was der Immo-Service diesbezüglich bisher gemacht/beauftragt?

 

6. Ein Teil der ehemal. Schulgebäude Baruther Str. steht leer; Nachnutzung unklar (Gibt es angemeldete Bedarfe? Wenn ja, welche?)

 

7. Wann eröffnet die Produktionsschule in der aufgegebenen F.-L.-Jahn-Oberschule in der Graefestraße? Wie hoch sind bis zur Eröffnung die buw. Kosten? Ist sie zur Eröffnung gleich voll belegt oder geht das nur sukzessive? In welcher Höhe fallen während des zwischenzeitigen Leerstands buw. Kosten an? Inwiefern hat das BA Möglichkeiten geprüft, die buw. Kosten während der Zeit des Leerstands zu vermeiden.

 

11. Laut Bericht der Dezernentin BWI im Haushaltsausschuss hat der Immo-Servive nur einen einzigen Mitarbeiter, der für die Vorbereitung und Abwicklung von Gebäudeübertragungen i.R.v. Erbbaurecht oder anderen Regelungen (1-Euro-Übertragung an Kita-Träger) zuständig ist und auch die erforderliche Kompetenz hat. Das führt dazu, dass sich diese Verfahren über Jahre hinziehen, auch wenn die Nutzer "willig" sind, die Gebäude zu übernehmen. Warum vergibt man bestimmte vorbereitende Arbeiten nicht an spezialisierte Kanzleien? Warum hat man hier nicht einmal diese Option geprüft? Das wäre zwar kurzfristig teurer, entlastet jedoch den Haushalt langfristig von buw. Kosten.

 

12. Jedes Jahr baut der Bezirk in Größenordnungen Stellen ab. Wo werden/wurden in den letzten Jahren Verwaltungsstandorte aufgegeben? Welche sollen in den Jahren 2010/2011 ganz aufgegeben werden? Welche sollen sich verkleinern (evtl. Umzug von größeren an kleinere Standorte)?

 

13. Der Mietvertrag für das Rathaus Frankfurter Allee enthält eine Entmietungsoption, so dass Flächen in einer bestimmten Größenordnung sukzessive abgemietet werden können, wenn es keinen Bedarf gibt. Wird davon Gebrauch gemacht? In welcher Größenordnung? Oder alternativ: Welche kleineren Standorte werden aufgegeben, um an den beiden Rathausstandorten alle Flächen voll zu belegen und den Platz vollständig zu nutzen?

 

15. Vermietungen unter Wert: Warum ist es trotz Zusage von BWI im Rahmen der Haushaltsberatungen vor zwei Jahren nicht gelungen, zumindest alle Träger der Kindertagesbetreuung in unter Wert überlassenen Räumen zur Zahlen der Istkosten bei den Betreibskosten zu verpflichten? Wie kann man über solch einen Punkt mehr als zwei Jahre verhandeln? Warum wird das Gleichbehandlungsgebot nicht beachtet? Wie lange verhandelt man noch darüber?

 

 

13.10.2009

Schriftliche Beantwortung der offenen Fragen:

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

Frage:

1.      Welches sind die Ergebnisse des BA bezüglich des BVV-Beschlusses von Dezember 2008, Perspektiven für diejenigen Liegenschaften des Bezirks zu entwickeln, die zurzeit nicht vom BA selbst benötigt werden, die aber auch nicht an den Lifo bzw. an freie Schulträger übergeben werden sollen (z.B. Rosegger-Schule, die noch immer leer steht mit unklarer Perspektive; Vorlage BA war im Mai fällig, bisher keine Vorlage und keine Mitteilung mit Bitte um Terminverschiebung aus Abt. BWI). Wenn die BIM sich ziert, warum kümmert sich das BA nicht um Interessenten (bspw. aus dem Bereich Kultur oder um Existenzgründer, kleine Unternehmen aus dem Bereich der Kreativwirtschaft) und "liefert der BIM potenzielle Mieter gleich mit"?

 

Wir haben doch genügend Existenzgründer, Vereine etc., die so etwas hinkriegen würden und wegen der zunehmenden Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnflächen Probleme haben, günstige Räume anzumieten?

 

Wie weit liegt der Mietpreis für die Rosegger-Schule bei Vollvermietung nach ortsüblicher Miete unterhalb der buw. Kosten des Gebäudes? In wie weit ist die Abteilung BWI überhaupt aussagefähig in Bezug auf die gebäudebezogenen kostendeckenden bzw. ortsüblichen Mieten?

 

Antwort:

Das vom BA festgelegtes Regelverfahren zum Umgang mit Leerstand ist Folgendes:

 

1.      Abfrage Fachbedarf  - internen Bedarf prüfen 

2.      fachl. Bedarf durch Dritte
ggf. Erbbau / Treuhand/ BIM

3.      anderenfalls Abgabe an LiFo

 

BA entwickelt Perspektiven und schreibt diese bei Bedarf auch regelmäßig fort.

 

Das genannte Procedere wurde auch beim Beispiel Rosegger Schule durchgeführt:

§         Aufgabe der Schulnutzung

§         Kein anderer fachlicher Bedarf, daher Einleitung des Interessenbekundungsverfahren

§         Erst mittelfristiger Schulbedarf -> parken im FinV / bei der BIM
(dadurch keine buw-Kosten – SenFin Entscheidung steht aus)

§         Z.Zt  in Prüfung die Direktvergabe an LiFo oder Erbbau mit z.B. Global Music Akademy (GMA), nächste Wo BA-Vorlage

 

Aufgabe der BIM ist die Verwaltung des SILB (Verwaltungsgebäude des Senats und nachgeordneter Einrichtung zu deren kostengünstiger Unterbringung), daher keinen Auftrag zur Vermietung von Gebäuden an Dritte -> LiFo

 

Die Festlegung der ortsübliche Miete ist abhängig von der vorgesehenen Nutzung (Gewerbe wesentlich teurer als Schulnutzung) daher ist keine pauschale Antwort möglich (da wir als Bezirksamt immer von den buw Kosten unsere kostendeckende Miete ableiten müssen, sind wir konkurrenzlos schlecht gegenüber einem Privaten und auch der BIM).

 

Die ortsübliche Miete wird jeweils im Einzelfall anhand der objektspezifischen Gegebenheiten und der vorgesehenen Nutzung durch den FB Vermessung  ermittelt.

 

Die Kosten der (buw-)Miete ergeben sich zwangsläufig aus der KLR. Sie liegen für jede Immobilie vor.

 

Frage:

2. Prioritätenliste Erbbaurechtsverträge: Gibt es einen standortbezogenen Arbeits- und Zeitplan, bis wann die Übertragung jeweils erfolgt? Wenn ja, wie sieht dieser aus?

 

Antwort:

Ja, dies ist der mit allen betroffenen Bereichen abgestimmte Arbeitsplan der abteilungsübergreifenden AG Erbbau, letzte Abstimmungen laufen und werden mit Beantwortung der DS 1317/III im Oktober der BVV z.K. gegeben.

 

 

Frage:

3. Welche Perspektiven, Nutzungsüberlegungen gibt es für andere leer stehende Gebäude bzw. zukünftig leer stehende Gebäude (bspw. C.-F.-Zelter-OS)?

 

Antwort:

Zur Vorsorge werden einzelne Immobilien als Umsetzungsmöglichkeit, oder auch als  Ausweichobjekt für notwendige Asbestsanierung anderer Schulgebäude für kommende Jahre vorgehalten. Dies trifft auch für die C. - F. - Zelter – OS zu.

 

Frage:

5. Bethanien: SenFin widerspricht bisher der Herausnahme des Gebäudes aus Bauwertbestandsliste als Voraussetzung für Wegfall der buw. Kosten. Was hat der Immo-Service diesbezüglich bisher gemacht/beauftragt?

 

Antwort:

Eine Grundstücksteilung ist nicht Voraussetzung für die Zustimmung SenFin zur Ausbuchung der Liegenschaft. Die vorzeitige Besitzeinweisung vor Grundstücksteilung ist  im Geschäftsverkehr üblich, insbesondere mit dem  LiFo (Grundstücksteilung ist nur Voraussetzung für Grundbucheintragung).

Schriftl. Klärung über Staatssekretär zur Richtigstellung erfolgt z.Zt.

 

Verfahrensstand Bethanien:

1.      Sen BWF als Treugeber der GSE wurde um Zustimmung ersucht, diese liegt vor

2.      Prüfung des Vertrages durch SenFin Abt. I und Arbeiten zur vermessungstechnischen Grundstücksteilung (gem. abgestimmten Teilungsplan) laufen derzeit parallel

 

Frage:

6. Ein Teil der ehemal. Schulgebäude Baruther Str. steht leer; Nachnutzung unklar (Gibt es angemeldete Bedarfe? Wenn ja, welche?)

 

Antwort:

Das Schulamt gibt die o.g. Liegenschaft nebst dazugehörender Freifläche fachlich auf. Es handelt sich hierbei um ein Teilgrundstück des Schulstandortes Baruther Str. 20 .

Bedarfsabfrage erfolgt derzeit durch den Vermögensträger Schulamt; momentan Abwägung, ob die Immobilie als Ausweichquartier für Nutzer der Waldemarstr. 57 während der dort vorgesehenen Baumassnahmen genutzt werden kann.

 

Frage:

7. Wann eröffnet die Produktionsschule in der aufgegebenen F.-L.-Jahn-Oberschule in der Graefestraße?

Wie hoch sind bis zur Eröffnung die buw. Kosten?

Ist sie zur Eröffnung gleich voll belegt oder geht das nur sukzessive?

In welcher Höhe fallen während des zwischenzeitigen Leerstands buw. Kosten an?

Inwiefern hat das BA Möglichkeiten geprüft, die buw. Kosten während der Zeit des Leerstands zu vermeiden.

 

Antwort:

Es ist die Neugründung der Sekundarschule zum Schuljahr 2010/ 2011 geplant.

Sie wird sukzessive belegt werden. Die anfallenden buw-Kosten entnehmen Sie bitte der Anlage.

Die Einbuchung in das FinVermögen zur Entlastung des Haushaltes ist geplant.

 

Frage:

11. Laut Bericht der Dezernentin BWI im Haushaltsausschuss hat der Immo-Servive nur einen einzigen Mitarbeiter, der für die Vorbereitung und Abwicklung von Gebäudeübertragungen i.R.v. Erbbaurecht oder anderen Regelungen (1-Euro-Übertragung an Kita-Träger) zuständig ist und auch die erforderliche Kompetenz hat. Das führt dazu, dass sich diese Verfahren über Jahre hinziehen, auch wenn die Nutzer "willig" sind, die Gebäude zu übernehmen. Warum vergibt man bestimmte vorbereitende Arbeiten nicht an spezialisierte Kanzleien? Warum hat man hier nicht einmal diese Option geprüft? Das wäre zwar kurzfristig teurer, entlastet jedoch den Haushalt langfristig von buw. Kosten.

 

Antwort:

Zur Verbesserung der Personalsituation in diesem Bereich hat das Bezirksamt Personalaufstockung beschlossen. Ein zusätzlicher Mitarbeiter wird derzeit eingearbeitet, ein weiterer ist in Aussicht gestellt.

Geprüft wurden

§         Außeneinstellungen:  chancenlos wg. Auflösung Grundstücksämter.

§         Temporäre Übernahme aus anderen Bezirksämtern: gescheitert

§         Abgabe an LiFo / Kanzleien: geprüft, nicht wirtschaftlich da

o        Die fachliche Klärung und Abstimmung mit anderen FB (StaPl, Um, Jug etc.) weiterhin im BA erforderlich

o        Rechtliche Bearbeitung ist nur in sehr geringem Anteil externalisierbar, wegen vorgegebenen Mustervertrag von SenFin – fast jeder Vertrag muss den Gegebenheiten angepasst werden.

 

Frage:

12. Jedes Jahr baut der Bezirk in Größenordnungen Stellen ab. Wo werden/wurden in den letzten Jahren Verwaltungsstandorte aufgegeben? Welche sollen in den Jahren 2010/2011 ganz aufgegeben werden?

Welche sollen sich verkleinern (evtl. Umzug von größeren an kleinere Standorte)?

 

Antwort:

In den vergangenen 5 bis 6 Jahren wurden 15 Objekte mit einer Fläche von über 15.000 m² Nutzfläche aufgegeben, das ist ca. ¼ der ursprünglichen Flächen

 

– die zuletzt aufgegebenen Flächen:

-           Mehringdamm 110-114 (Haus der Familie – zu wesentlichen Teilen)

-           Oranienstr. 140 (ehem. dort Wohnungs- und Grundstücksamt)

-           Wiener Str. 57 (Erziehungs- und Familienberatung)

-           Restflächen in der Oranienstr. 140 bis 2. Quartal 2010

-           Müllenhoffstr. 17 – mit Ausnahme des Bereiches VetLeb bis Anfang 2010

 

Frage:

13. Der Mietvertrag für das Rathaus Frankfurter Allee enthält eine Entmietungsoption, so dass Flächen in einer bestimmten Größenordnung sukzessive abgemietet werden können, wenn es keinen Bedarf gibt. Wird davon Gebrauch gemacht? In welcher Größenordnung? Oder alternativ: Welche kleineren Standorte werden aufgegeben, um an den beiden Rathausstandorten alle Flächen voll zu belegen und den Platz vollständig zu nutzen?

 

Antwort:

Wegen des fortbestehenden Flächenbedarfes wurde diese Option bisher noch nicht wahrgenommen. Mit Kantinenaufgabe würde die Option relevant, die Entscheidung für die Kantinenaufgabe ist jedoch wegen Einbeziehung der Beschäftigtenvertretungen noch nicht abgeschlossen.

Ggf. würden kurzfristig ca. 520 m² teil gekündigt werden.

 

 

Frage:

15. Vermietungen unter Wert: Warum ist es trotz Zusage von BWI im Rahmen der Haushaltsberatungen vor zwei Jahren nicht gelungen, zumindest alle Träger der Kindertagesbetreuung in unter Wert überlassenen Räumen zur Zahlen der Ist-Kosten bei den Betriebskosten zu verpflichten?

Wie kann man über solch einen Punkt mehr als zwei Jahre verhandeln? Warum wird das Gleichbehandlungsgebot nicht beachtet? Wie lange verhandelt man noch darüber?

 

Antwort:

In den vergangenen Monaten erfolgten Tiefenprüfungen bei allen Verträgen.

 

Kindertagesstätten stellen keine Überlassung unter Wert dar, da es hierfür eine gesetzliche Grundlage – Kita-Rahmenvereinbarung gibt.

 

§         Die Träger sind in jedem Fall verpflichtet die Betriebs- und Heizkosten zu tragen

§         Nach Möglichkeit direkte Übernahme der Versorgungsverträge

§         Sonderfall sind mischgenutzten Immobilien (3 Einzelfälle !), in denen Kitas untergebracht sind, hierfür sieht die KitaRV keine Regelung vor

§         Es wird dennoch angestrebt, in analoger Anwendung der KitaRV eine Gleichbehandlung durchzusetzen

§         Problem: alte Mietverträge mit Mietfreistellung

              Träger müssen zur Finanzierung von Gebäudekosten ihre gesamte Finanzplanung umstel              len. Bei unverzüglicher Zahlungsaufforderung droht Aufgabe der Kitas und Wegfall der Ki              taplätze!

 

Derzeit bestehen noch aus dem Jahr 1989 alte Nutzungsverträge zwischen Jug und ehem. Grund ohne Miete und Betriebskosten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

J. Kalepky

Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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