Drucksache - DS/1394/III  

 
 
Betreff: Öffentliche Ausschreibungen der Abt. Bauen Wohnen Immobilienservice
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Lewitz, FrankLewitz, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.07.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 17.07.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

Sehr geehrter Herr Lewitz,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt: 

 

1. Wie viele der öffentlichen Ausschreibungen der Abt. Bauen Wohnen Immobilienservice für bezirklichen Investitionsvorhaben gingen im Jahr 2008 an Unternehmen mit Sitz

- im Bezirk

- in anderen Berliner Bezirken

- nicht in Berlin

(bitte nach Anzahl und Auftragssumme aufschlüsseln)

 

Antwort:         

Anzahl Auftragssumme

 

im Bezirk :                                                                               3                      ca.     95.000,00 €

 

in anderen Berliner Bezirken:                                             34                    ca. 3.597.900,00 €

 

nicht in Berlin:                                                             12                    ca. 1.755.025,00 €

 


 

2. In welcher Form wurde bisher der Unternehmenssitz bei der Auftragsvergabe berücksichtigt?                                                         

und

3. Wie wird sichergestellt, dass bei der Auftragsvergabe im Rahmen der Konjunkturpakete I und II die Unternehmen im Bezirk berücksichtigt werden können?

Antwort zu den  Fragen 2 und 3:

 

Bei Öffentlichen Ausschreibungen werden Leistungen nach öffentlicher Aufforderung einer  unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben.

 

Alle Bewerber oder Bieter sind grundsätzlich gleich zu behandeln. Der Wettbewerb darf insbesondere nicht auf Bewerber beschränkt werden, die in bestimmten Regionen oder Orten ansässig sind.

 

Bei einer Öffentlichen Ausschreibung sind die Unterlagen immer an alle Bewerber abzugeben, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung von Leistungen der ausgeschriebenen Art befassen.

 

Die Auftragsvergabe muss auf das Angebot erfolgen, welches die unter Berücksichtigung des rationellen Baubetriebs und einer sparsamen Wirtschaftsführung eine einwandfreie Ausführung einschließlich Gewährleistung erwarten lässt – das wirtschaftlichste Angebot.

 

Das gilt auch bei Auftragsvergaben beim Konjunkturpaket I und II – eine Bevorzugung nach Sitz des Unternehmens (Friedrichshain-Kreuzberg) ist nicht zulässig.

 

Eine andere Auslegung der entsprechenden rechtlichen Grundlagen zur Zuschlagserteilung wie z. B. eine Bevorzugung bei der Auftragsvergabe nach Sitz des Unternehmens liegt nicht im bezirklichen Ermessen und wäre nicht zulässig.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

J. Kalepky

Bezirksstadträtin

 

 

                                                                       

 
 

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