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Drucksache - DS/1391/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1. Das Bezirksparlament unterstützt das Engagement der BürgerInnen , Baumbeete zu bepflanzen und pflegen. Teilt das Bezirksamt diese Auffassung?
Nachfragen: 4. Schöpft das Ordnungsamt den Kulanzrahmen bei der Verhängung von Ordnungsstrafen im Bezug auf Baumbeetgestaltungen aus, bzw. prüft es einen Verzicht von Ordnungsmaßnahmen gegen die BürgerInnen?
6. Wie hoch sind die Kosten für den Bezirk, wenn er die Pflege und Gestaltung der Baumscheiben selbst übernehmen müsste? Herr
Beckers: Zu 1: Das
Bezirksparlament unterstützt das Arangement der BürgerInnen „ Baumbeete zu
bepflanzen und pflegen“ teilt das BA diese Auffassung. Da ist die Antwort: Ja.
Die Bepflanzung und Pflege von Baumbeeten durch BürgerInnen wird vom BA
unterstützt. Das BA wirbt sogar dafür, Baumpatenschaften abzuschließen. Zu
diesem Zweck wurde ein Flyer durch das Naturschutzamt u.a. mit Hinweisen zur
Bepflanzung und Bennennung von Ansprechpartnern in der Verwaltung erstellt und
wird auch derzeit überarbeitet. Das BA
ist der Meinung, dass die Bepflanzung zur optischen Aufwertung der Umgebung und
zusätzlich zu einer Standortverbesserung für die Bäume führen kann und die
geeignet ist, eine Vermüllung durch Hundedreck oder Abfall zu verhindern, jedoch
sind auch andere öffentliche Interessen zu beachten. Oberste
Priorität hat der Schutz des Baumes sowie die Verkehrssicherheit. So dürfen
Baumwurzeln durch die Pflanztätigkeit nicht beschädigt werden. Gleiches gilt
für Versorgungsleitungen. Die Sicht der Verkehrsteilnehmer darf nicht durch all
zu stark wachsende Pflanzen beeinträchtigt werden. Zu 2: Die
Beachtung einer Bepflanzung und Pflege von Baumscheiben ist nicht Gegenstand
ordnungsbehördlicher Tätigkeit. Lediglich solche konstruktiv erheblichen Einfriedungen von Baumscheiben, wie
z.b. aufgrund ihres Herausragens über die Baumscheibenflächen geeignet sind für
das Parken von Fahrzeugen vorgesehene Flächen einzuschränken oder sogar
Fahrzeuge beim Einparken zu beschädigen , den Durchgang von Fußgängern zwischen
Baumscheiben und Nutzungsflächen von Gaststätte zu erschweren oder den
Lebensraum von Bäumen zu beschränken oder die gar zu beschädigen, lösen im
Interesse und Auftrag des Naturschutzamtes ein tätig werdendes Ordnungsamtes
aus. In der Bergmannstrasse wurde gegen einen Gastwirt ein Bußgeld von 50 €
festgesetzt, weil er die vor der Gaststätte befindliche Baumscheibe nicht
bepflanzt, sondern mit 8 Blumenkübeln und 2 Blumenkästen völlig verstellt hatte
und den Räumungsaufforderungen des Ordnungsamtes nicht nachgekommen war. Zu 3: Anlass
für ein ordnungsbehördliches Tätigwerden in jüngerer Zeit war insb. eine
intensiver Nutzung von Baumscheiben durch ansässige Gaststättenbetreiber, etwa
durch die Herstellung breiter Sitzbänke mit Rückenlehnen, durch welche die ggf.
genehmigten Sondernutzungsfläche
unzulässig erweitert wurde. In keinem Fall ging das Ordnungsamt gegen
die reine Bepflanzung von Baumbeeten vor. Zu 4: Von dem
im Jahre 2009 bisher eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenterfahren wurden 3 verfahren
nach Befolgen einer Räumungsaufforderung ohne Ahndung wieder eingestellt. 6
Verfahren mündeten im Erlass von Bußgeldbescheiden. In keinem dieser Fälle
existierten Bepflanzungen. Es wurden jeweils konstruktive Einzäunungen mit
Sitzbänken festgestellt, die zweifelsfrei der Erweiterung bereits vorhandener
Schankgärten dienten. Das Ordnungsamt arbeitet mittlerweile gemeinsam mit dem
Naturschutzamt an einer generellen Regelung zur Nutzung von Baumscheiben. Die
beteiligten Stellen lassen sich dabei von der Prämisse der Förderung
bürgerschaftlichen Arrangements leiten, ohne dennoch erforderliche Faktoren der
Sicherheit und Ordnung aus dem Auge zu verlieren. So wird derzeit ein neues
Faltblatt des Naturschutzamtes erstellt, in welchem geeignete Pflanzen benannt
und Angaben zu den Maßen und Abständen möglicher Einfriedungen gemacht werden.
Bedeutsam ist vor allem bei der Herstellung von Einfriedungen, die Übernahme
einer Baumpatenschaft bzw. die Registrierung von Paten, um bei Baumpflege oder
Bauarbeiten eine rechtzeitige Information zu gewährleisten oder um eine
Beratung betreffend die Bepflanzung oder Einfriedung mit den jeweils
Verantwortlichen durchführen zu können. Künftig soll auch die Aufbringung eines
Abschlussbrettes (15 cm), dessen Benutzung zum sitzen möglich, jedoch dafür
nicht vorgesehen bzw. konstruiert sein auf eine Einfriedung länger Verweilen
und Partys feiern zu können, aber die Möglichkeit, sich hinsetzen zu können auf
einer 15 cm breiten Fläche, soll nach Rücksprache mit dem Naturschutzamt möglich
sein.
Zu 5: Soweit
bislang gegen bauliche Konstruktionen an Baumscheiben vorgegangen wurde,
geschah dies fast ausschließlich im Interesse der Sicherheit und Ordnung der
Verkehrsteilnehmer bzw. im Interesse der Gesundheit der betroffenen Bäume und
auch nur in Fällen, in denen entweder keine Baumpatenschaft existierte oder
Abweichungen von darin enthaltenen Vereinbarungen festgestellt wurde. Eine
Rechtfertigung für den Eintritt eines Vertrauensschadens ist insoweit nicht
erkennbar. Zu 6: Eine
einfache Bepflanzung ohne Umzäunung wurde nach Angaben des Naturschutzamtes
10-15 €, abhängig von der Art der Bepflanzungen und die Pflege 3x im Jahr ca.
3,50 € pro m2 kosten. Für die Säuberung der Baumscheiben ist die BSR zuständig.
Hier können durch uns keine Kosten benannte werden. Frau
Leese: Wann ist
mit der Vorlage des BA zu rechnen, zu die VBB bereits vor 2 Jahren am 5.9.2007
beschlossen hat, in der DS 363, die Bepflanzungen von Baumscheiben unter
Berücksichtigung von Baumschutz und Sicherheitsaspekten zu befördern. Herr
Beckers: Sehr
geehrte Frau Leese, ich gehe davon aus, in Kürze. |
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