Drucksache - DS/1391/III  

 
 
Betreff: Warum werden BürgerInnen bestraft, wenn sie Baumbeete pflegen ?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Kapek, AntjeKapek, Antje
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.07.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 16.07.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

1. Das Bezirksparlament unterstützt das Engagement der BürgerInnen , Baumbeete zu bepflanzen und pflegen. Teilt das Bezirksamt diese Auffassung?



2.  Trifft es zu, dass im Umfeld der Bergmannstraße das Ordnungsamt Ordnungsstrafen an BürgerInnen verhängt, die Baumbeete bepflanzen und pflegen und wenn ja, in welcher Höhe?


3. Warum greift das Ordnungsamt gerade jetzt durch, obwohl die Bepflanzung von Baumbeeten seit Jahren gängige Praxis in unserem Bezirk ist?

 

Nachfragen:

4. Schöpft das Ordnungsamt den Kulanzrahmen bei der Verhängung von Ordnungsstrafen im Bezug auf Baumbeetgestaltungen aus, bzw. prüft es einen Verzicht von Ordnungsmaßnahmen gegen die BürgerInnen?



5. Wie bewertet das Bezirksamt den entstandenen Vertrauensschaden durch das Unterbinden des bürgerschaftlichen Engagements?

6. Wie hoch sind die Kosten für den Bezirk, wenn er die Pflege und Gestaltung der Baumscheiben selbst übernehmen müsste?

 

 

Herr Beckers:

Zu 1:

Das Bezirksparlament unterstützt das Arangement der BürgerInnen „ Baumbeete zu bepflanzen und pflegen“ teilt das BA diese Auffassung. Da ist die Antwort: Ja. Die Bepflanzung und Pflege von Baumbeeten durch BürgerInnen wird vom BA unterstützt. Das BA wirbt sogar dafür, Baumpatenschaften abzuschließen. Zu diesem Zweck wurde ein Flyer durch das Naturschutzamt u.a. mit Hinweisen zur Bepflanzung und Bennennung von Ansprechpartnern in der Verwaltung erstellt und wird auch derzeit überarbeitet.

Das BA ist der Meinung, dass die Bepflanzung zur optischen Aufwertung der Umgebung und zusätzlich zu einer Standortverbesserung für die Bäume führen kann und die geeignet ist, eine Vermüllung durch Hundedreck oder Abfall zu verhindern, jedoch sind auch andere öffentliche Interessen zu beachten.

Oberste Priorität hat der Schutz des Baumes sowie die Verkehrssicherheit. So dürfen Baumwurzeln durch die Pflanztätigkeit nicht beschädigt werden. Gleiches gilt für Versorgungsleitungen. Die Sicht der Verkehrsteilnehmer darf nicht durch all zu stark wachsende Pflanzen beeinträchtigt werden.

Zu 2:

Die Beachtung einer Bepflanzung und Pflege von Baumscheiben ist nicht Gegenstand ordnungsbehördlicher Tätigkeit. Lediglich solche konstruktiv erheblichen  Einfriedungen von Baumscheiben, wie z.b. aufgrund ihres Herausragens über die Baumscheibenflächen geeignet sind für das Parken von Fahrzeugen vorgesehene Flächen einzuschränken oder sogar Fahrzeuge beim Einparken zu beschädigen , den Durchgang von Fußgängern zwischen Baumscheiben und Nutzungsflächen von Gaststätte zu erschweren oder den Lebensraum von Bäumen zu beschränken oder die gar zu beschädigen, lösen im Interesse und Auftrag des Naturschutzamtes ein tätig werdendes Ordnungsamtes aus. In der Bergmannstrasse wurde gegen einen Gastwirt ein Bußgeld von 50 € festgesetzt, weil er die vor der Gaststätte befindliche Baumscheibe nicht bepflanzt, sondern mit 8 Blumenkübeln und 2 Blumenkästen völlig verstellt hatte und den Räumungsaufforderungen des Ordnungsamtes nicht nachgekommen war.

Zu 3:

Anlass für ein ordnungsbehördliches Tätigwerden in jüngerer Zeit war insb. eine intensiver Nutzung von Baumscheiben durch ansässige Gaststättenbetreiber, etwa durch die Herstellung breiter Sitzbänke mit Rückenlehnen, durch welche die ggf. genehmigten Sondernutzungsfläche  unzulässig erweitert wurde. In keinem Fall ging das Ordnungsamt gegen die reine Bepflanzung von Baumbeeten vor.

Zu 4:

Von dem im Jahre 2009 bisher eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenterfahren wurden 3 verfahren nach Befolgen einer Räumungsaufforderung ohne Ahndung wieder eingestellt. 6 Verfahren mündeten im Erlass von Bußgeldbescheiden. In keinem dieser Fälle existierten Bepflanzungen. Es wurden jeweils konstruktive Einzäunungen mit Sitzbänken festgestellt, die zweifelsfrei der Erweiterung bereits vorhandener Schankgärten dienten. Das Ordnungsamt arbeitet mittlerweile gemeinsam mit dem Naturschutzamt an einer generellen Regelung zur Nutzung von Baumscheiben.

Die beteiligten Stellen lassen sich dabei von der Prämisse der Förderung bürgerschaftlichen Arrangements leiten, ohne dennoch erforderliche Faktoren der Sicherheit und Ordnung aus dem Auge zu verlieren. So wird derzeit ein neues Faltblatt des Naturschutzamtes erstellt, in welchem geeignete Pflanzen benannt und Angaben zu den Maßen und Abständen möglicher Einfriedungen gemacht werden. Bedeutsam ist vor allem bei der Herstellung von Einfriedungen, die Übernahme einer Baumpatenschaft bzw. die Registrierung von Paten, um bei Baumpflege oder Bauarbeiten eine rechtzeitige Information zu gewährleisten oder um eine Beratung betreffend die Bepflanzung oder Einfriedung mit den jeweils Verantwortlichen durchführen zu können. Künftig soll auch die Aufbringung eines Abschlussbrettes (15 cm), dessen Benutzung zum sitzen möglich, jedoch dafür nicht vorgesehen bzw. konstruiert sein auf eine Einfriedung länger Verweilen und Partys feiern zu können, aber die Möglichkeit, sich hinsetzen zu können auf einer 15 cm breiten Fläche, soll nach Rücksprache mit dem Naturschutzamt möglich sein.             

Zu 5:

Soweit bislang gegen bauliche Konstruktionen an Baumscheiben vorgegangen wurde, geschah dies fast ausschließlich im Interesse der Sicherheit und Ordnung der Verkehrsteilnehmer bzw. im Interesse der Gesundheit der betroffenen Bäume und auch nur in Fällen, in denen entweder keine Baumpatenschaft existierte oder Abweichungen von darin enthaltenen Vereinbarungen festgestellt wurde. Eine Rechtfertigung für den Eintritt eines Vertrauensschadens ist insoweit nicht erkennbar.

Zu 6:

Eine einfache Bepflanzung ohne Umzäunung wurde nach Angaben des Naturschutzamtes 10-15 €, abhängig von der Art der Bepflanzungen und die Pflege 3x im Jahr ca. 3,50 € pro m2 kosten. Für die Säuberung der Baumscheiben ist die BSR zuständig. Hier können durch uns keine Kosten benannte werden.

 

Frau Leese:

Wann ist mit der Vorlage des BA zu rechnen, zu die VBB bereits vor 2 Jahren am 5.9.2007 beschlossen hat, in der DS 363, die Bepflanzungen von Baumscheiben unter Berücksichtigung von Baumschutz und Sicherheitsaspekten zu befördern.

 

Herr Beckers:

Sehr geehrte Frau Leese, ich gehe davon aus, in Kürze.

 

 

 
 

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