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Drucksache - DS/1381/III
Sehr
geehrte Frau Seid, Ihr o.g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: 1.
Warum
gibt es noch keine Standortgenehmigung für den mobilen Drogenkonsumraum? Der im Juni vom Fixpunkt e.V.
beantragte Standort für den mobilen Drogenkonsumraum nördlich des Moritzplatzes
wurde in der Sitzung des Bezirksamts vom 30 Juni als wenig geeignet betrachtet
(Taxistand, Hotel) und wäre ggf. rechtlich angreifbar gewesen. Anschließend wurden in Ortsbegehungen mit der
Polizei vier Standortalternativen betrachtet. Von diesen vier Alternativen
favorisierte der Fixpunkt e.V. am 14.07. den Standort nördlich von der
Nachtbushaltestelle Prinzenstrasse. 2.
Wann
wird das Ordnungsamt die Standortgenehmigung endlich dem Träger übergeben? Aufgrund der kurzfristigen
Favorisierung des nunmehr begehrten Standortes mit Datum vom 14.07. liegen dem
Wirtschafts- und Ordnungsamt bislang noch keine bescheidfähigen Unterlagen vor
und konnte die Ämterbeteiligung noch nicht abschließend erfolgen. 3.
Wann
können die Schilder aufgestellt werden? Aufgrund der Dringlichkeit des
Anliegens wird das Wirtschafts- und Ordnungsamt bis zum Vorliegen einer
erforderlichen Sondernutzungserlaubnis bzw. bis zur Bescheidung eines
entsprechenden Antrags gegen eine vorab durchzuführende Aufstellung und
Einrichtung nicht mit ordnungsbehördlichem Maßnahmen vorgehen wird (faktische
Duldung). Die Aufstellung stationärer Halteverbotsschilder
ist vom Tiefbauamt zu veranlassen bzw. durchzuführen. Von mobilen Beschilderungen
sollte vornehmlich in diesem Kreuzungsbereich Abstand genommen werden, da
diese erfahrungsgemäß von Verkehrsteilnehmern verändert bzw. verschoben
werden. Gegen eine vorübergehende Aufstellung mobiler Schilder wäre jedoch
nichts einzuwenden. Mit freundlichen Grüßen Dr. P. Beckers |
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