Drucksache - DS/1381/III  

 
 
Betreff: Mobiler Drogenkonsumraum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Seid, Barbara 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.07.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 21.07.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrte Frau Seid,

 

Ihr o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.      Warum gibt es noch keine Standortgenehmigung für den mobilen Drogenkonsum­raum?

 

Der im Juni vom Fixpunkt e.V. beantragte Standort für den mobilen Drogenkonsumraum nördlich des Moritzplatzes wurde in der Sitzung des Bezirksamts vom 30 Juni als wenig geeignet betrachtet (Taxistand, Hotel) und wäre ggf. rechtlich angreifbar  gewesen. An­schließend wurden in Ortsbegehungen mit der Polizei vier Standortalternativen betrach­tet.

 

Von diesen vier Alternativen favorisierte der Fixpunkt e.V. am 14.07. den Standort nörd­lich von der Nachtbushaltestelle Prinzenstrasse.

 

2.      Wann wird das Ordnungsamt die Standortgenehmigung endlich dem Träger über­geben?

 

Aufgrund der kurzfristigen Favorisierung des nunmehr begehrten Standortes mit Datum vom 14.07. liegen dem Wirtschafts- und Ordnungsamt bislang noch keine bescheid­fähigen Unterlagen vor und konnte die Ämterbeteiligung noch nicht abschließend erfol­gen.

 

3.      Wann können die Schilder aufgestellt werden?

 

Aufgrund der Dringlichkeit des Anliegens wird das Wirtschafts- und Ordnungsamt bis zum Vorliegen einer erforderlichen Sondernutzungserlaubnis bzw. bis zur Bescheidung eines entsprechenden Antrags gegen eine vorab durchzuführende Aufstellung und Einrichtung nicht mit ordnungsbehördlichem Maßnahmen vorgehen wird (faktische Duldung).

 

Die Aufstellung stationärer Halteverbotsschilder ist vom Tiefbauamt zu veranlassen bzw. durchzuführen. Von mobilen Be­schilderungen sollte vornehmlich in diesem Kreuzungs­bereich Abstand ge­nommen werden, da diese erfahrungsgemäß von Verkehrsteil­nehmern verän­dert bzw. verschoben werden. Gegen eine vorübergehende Aufstellung mobiler Schilder wäre jedoch nichts einzuwenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. P. Beckers

 

 
 

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