Drucksache - DS/1370/III  

 
 
Betreff: Antragsflut verringern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE/SPD/B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Seid, Barbara
2. Leese, Anita
Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.07.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.10.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.02.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfe Vorberatung
01.09.2009    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
15.09.2009    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
06.10.2009    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
02.03.2010    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
20.04.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
Schule Vorberatung
16.09.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
18.03.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
19.05.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, ob tatsächlich alle Anträge, die Eltern von Kindern mit einer Behinderung auszufüllen haben und welche der Anträge gekoppelt bzw. ganz abgeschafft werden können. Auch ist zu überprüfen, ob die einzelnen Anträge in der bestehenden Häufigkeit tatsächlich zu stellen sind.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2010 zu berichten.

 

Begründung:

 

Die Eltern verlieren durch das ständige Ausfüllen von Formularen Zeit, die sie sinnvoller mit ihren Kindern verbringen könnten.

Trisomie 21 beispielsweise besteht ein Leben lang, daher ist ein längerfristiger Förderbedarf von vornherein anzuerkennen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Schule, JHA ff überwiesen.

 

 

Schule 16.09.2009

 

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag anzunehmen.

 

JHA 06.10.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, ob tatsächlich alle Anträge, die Eltern von Kindern mit einer Behinderung auszufüllen haben und welche der Anträge gekoppelt bzw. ganz abgeschafft werden können. Auch ist zu überprüfen, ob die einzelnen Anträge in der bestehenden Häufigkeit tatsächlich zu stellen sind.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2010 zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, ob tatsächlich alle Anträge, die Eltern von Kindern mit einer Behinderung auszufüllen haben und welche der Anträge gekoppelt bzw. ganz abgeschafft werden können. Auch ist zu überprüfen, ob die einzelnen Anträge in der bestehenden Häufigkeit tatsächlich zu stellen sind.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2010 zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse Schule und JHA (ff).

 

 

20.04.2010 JHA

 

Empfiehlt Kenntnisnahme.

 

25.03.2010 BehB

 

1.       Stellungnahme des Beirates zur DS 1370/III „Antragsflut verringern“

 

Da die Drucksache in der BVV vom 24.3. 2010 schon zur Kenntnis genommen wurde, ist die Stellungnahme des Beirats für Menschen mit Behinderungen (wie in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses gefordert) nicht mehr notwendig.

 

 

 

2.       Stellungnahme des Beirates zur DS 1361/III

Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen begrüßen grundsätzlich das erarbeitete Faltblatt zum Fallmanagement.

Besonders wird die konkrete Benennung von Ansprechpartnerinnen begrüßt.

 

Aus Sicht des Beirates ersetzt das Faltblatt Fallmanagement nicht den in der Drucksache 1361/III geforderten Wegweiser, stellt aus Beiratssicht einen Teil davon dar.

Folgende Punkte wurden weiterhin angemerkt:

·         Bitte nach klarer Unterscheidung von kommunalen Angeboten und Angeboten freier Träger (Rückseite Faltblatt) mit korrekter Benennung des Trägers (s. SPZ Friedrichshain -Träger Intergral e.V. nicht erwähnt)

·         Aufgabenbenennung der unter „Weiteren sozialpädagogischen Leistungen“ aufgeführten Angebote

·         “Sonstige Hilfen sind im Ratgeber „Wegweiser.... “- Bitte um Hinweis, wo dieser Ratgeber erhältlich ist

 

Die Beiratsmitglieder regten an, ob eine Einbeziehung der Beantwortung der DS 1370/III in den Wegweiser möglich wäre.

 

Diese Stellungnahme wurde durch die Beiratsmitglieder einstimmig beschlossen und wird dem Jugendamt mitgeteilt.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes ist zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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