Drucksache - DS/1365/III  

 
 
Betreff: Bürgerämter und Berlin - Pass
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Kustak, SusanneBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.07.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Vorberatung
10.09.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Bürgerämtern den Berlin - Pass für die betreffenden Bürgerinnen und Bürger nicht erst am Ende des Monats auszustellen, der dem Monat vorangeht, ab dem der Bewilligungsbescheid für das ALG II gilt, sondern bereits vorher.

 

 

 

Begründung:  

 

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten gegenwärtig in den Bürgerbüros unseres Bezirks den Berlin – Pass erst unmittelbar, bevor der ALG II – Bescheid gültig wird, obwohl auf dem Berlin - Pass die Gültigkeitsdauer vermerkt ist.

Die meisten beantragen gleichzeitig die Befreiung von der Rundfunkgebühr (GEZ). Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.

Deshalb müssen  die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig das Bürgeramt aufsuchen. Nur die beglaubigte Kopie des ALG II – Bescheides wird von der GEZ anerkannt.

Im Bürgerinteresse sollten die Arbeitsabläufe in den Bürgerämtern so organisiert sein, das ein Besuch für die Ausstellung des Berlin – Passes und die Befreiung von der Rundfunkgebühr genügt und nicht wie gegenwärtig zwei Besuche.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt.

 

 

 

Wirtsch AS 10.09.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, in den Bürgerämtern den Berlin - Pass für die betreffenden Bürgerinnen und Bürger nicht erst am Ende des Monats auszustellen, der dem Monat vorangeht, ab dem der Bewilligungsbescheid für das ALG II gilt, sondern bereits vorher.

 

Der BVV ist bis November 2009 zu berichten.

 

 

23.09.09 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Bürgerämtern den Berlin - Pass für die betreffenden Bürgerinnen und Bürger nicht erst am Ende des Monats auszustellen, der dem Monat vorangeht, ab dem der Bewilligungsbescheid für das ALG II gilt, sondern bereits vorher.

 

 
 

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