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Drucksache - DS/1365/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Bürgerämtern den
Berlin - Pass für die betreffenden Bürgerinnen und Bürger nicht erst am Ende
des Monats auszustellen, der dem Monat vorangeht, ab dem der
Bewilligungsbescheid für das ALG II gilt, sondern bereits vorher. Begründung: Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten gegenwärtig in den
Bürgerbüros unseres Bezirks den Berlin – Pass erst unmittelbar, bevor der ALG
II – Bescheid gültig wird, obwohl auf dem Berlin - Pass die Gültigkeitsdauer
vermerkt ist. Die meisten beantragen gleichzeitig
die Befreiung von der Rundfunkgebühr (GEZ). Die Befreiung beginnt mit dem
Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde
und bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht
zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren
Zeitpunkt vorgelegen haben. Deshalb müssen die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig
das Bürgeramt aufsuchen. Nur die beglaubigte Kopie des ALG II – Bescheides wird
von der GEZ anerkannt. Im Bürgerinteresse sollten die
Arbeitsabläufe in den Bürgerämtern so organisiert sein, das ein Besuch für die
Ausstellung des Berlin – Passes und die Befreiung von der Rundfunkgebühr genügt
und nicht wie gegenwärtig zwei Besuche. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und
Ordnungsamt. Wirtsch
AS 10.09.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich
ist, in den Bürgerämtern den Berlin - Pass für die betreffenden Bürgerinnen und
Bürger nicht erst am Ende des Monats auszustellen, der dem Monat vorangeht, ab
dem der Bewilligungsbescheid für das ALG II gilt, sondern bereits vorher. Der BVV
ist bis November 2009 zu berichten. 23.09.09
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, in den Bürgerämtern den
Berlin - Pass für die betreffenden Bürgerinnen und Bürger nicht erst am Ende
des Monats auszustellen, der dem Monat vorangeht, ab dem der Bewilligungsbescheid
für das ALG II gilt, sondern bereits vorher. |
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