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Drucksache - DS/1343/III
Hinweis
! Aufgrund
technischer Probleme bei der Aufzeichnung vorliegender Drucksache, liegt nur
die Beantwortung von Frau Herrmann
in schriftlicher Form vor. Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt. zu 1.: Sind Informationen zutreffend, wonach der Rektor der Thalia-Grundschule seinenSchülerinnen und Schülern das Skaten im vor der Thalia-Grundschule gelegenenöffentlichen Straßenland gestatten?siehe unter 3.
zu 2.: Wie
bewertet das BA dies – insbesondere hinsichtlich der bekannten Gefahren? siehe unter 3. zu 3.: Was wird
das Bezirksamt unternehmen, um Leben und Gesundheit der Schülerinnen und
Schüler der Thalia-Grundschule zu schützen? Es ist
zutreffend, dass der Schulleiter im Rahmen des Sportunterrichts im hinteren
Teil der Halbinsel Alt-Stralau, Tunnelstraße, (nicht vor der Schule) an 4
Terminen mit jeweils 5 Schülern der 5. bzw. 6. Klasse auf öffentlichem
Straßengelände ein Skatertraining absolviert hat. Das Training fand während des
Schulbetriebs in der Zeit von 12.30 bis 13.45 Uhr statt. Dies absolvierte er in
Vorbereitung für einen Skaterwettbewerb, an dem die Schule teilnehmen wird. Der Schulleiter hat dieses Training selbst begleitet. Alle
Schüler trugen entsprechende Schutzkleidung. Der Schulleiter schätzte ein, dass
die Straßenverhältnisse und das zu diesem Zeitpunkt vorhandene
Verkehrsaufkommen ein solches Training zuließ. Er schätzte ein, dass zu keinem
Zeitpunkt eine Gefahrensituation bestand. Dieses Training fand in Vorbereitung für einen
Skaterwettbewerb einmalig statt und wird nicht wiederholt. Monika Herrmann Bezirksstadträtin |
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