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Drucksache - DS/1341/III
Sehr
geehrte Frau Kapek, Ihre o.g.
Mündliche Anfrage vom 24.06.2009
beantworte ich wie folgt: 1. In den vergangenen Wochen wurden auf dem Rathaus
Kreuzberg Photovoltaik-Anlagen installiert. Ab wann speisen diese Öko-Strom in das Berliner
Netz? Die
Stromeinspeisung erfolgt nach Stromzählereinbau durch Vattenfall, mit dem in
den nächsten Tagen (voraussichtlich Anfang Juli) gerechnet wird. 2. Welche weiteren öffentlichen
Gebäude und Schulen des Bezirks sind/werden noch an dem Projekt Solarstrompark
Berliner Schulen beteiligt? Bislang waren die Schulstandorte Blücher- bzw. Kohlfurter
Str. an dem Projekt Solarstrompark beteiligt. Derzeit wird der Aufbau einer
weiteren Solarstromanlage auf dem Dach der Margarete-von-Witzleben-Schule,
Palisadenstraße vorbereitet. Ebenso ist der Aufbau eines Solardaches beim
Neubau der Sporthalle Oderstraße (Baubeginne 2009) vorgesehen. Weitere
Schulstandorte, die auch seitens der Energiewirtschaftsstelle gegenüber der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung benannt wurden, können durch
Bieterauswahl hinzukommen, soweit sie sich für die Installation von
Solarstromanlagen eignen. 3. Wie viele Haushalte könnten mit dem Strom beliefert
werden und wie viel Kohlendioxid sparen diese Öko-Strom-Anlagen ein? Mit dem derzeitigen Portfolio des laufenden Projektes, das
durch die 30-Grad-Solar initiiert wurde, könnten 220 4-Personenhaushalte mit
Strom versorgt werden, was einer Reduktion von 681 Tonnen Kohlendioxyd im Jahr
entspricht. Bezogen auf die 3 Solarstromanlagen im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg könnten mit der Stromproduktion rd. 56 Haushalte mit
Strom versorgt werden, was einer Entlastung von 174 Tonnen Kohlendioxyd
entspricht. Nachfragen: 4. Wie viel Geld spart, bzw.
verdient der Bezirk durch Mieteinnahmen für die Dachflächen? Der Bezirk erhält eine Vergütung von 1% der Nettostromerlöse
für die Bereitstellung der Dachflächen. Dies entspricht einer voraussichtlichen
Einnahme von z.Z. 1.500 € jährlich bzw. 35.000 € über die 20-jährige Laufzeit
des Projektes. 5. Wie ist die Solardachbörse organisiert und wie könnten
zukünftig noch mehr Dachflächen für Solarstrom genutzt werden? Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz führt eine Liste mit für Solarstromanlagen geeigneten
Schuldächern, die regelmäßig mit den Energiebeauftragten der Bezirke abgestimmt
wird. Grundlage für die Vermietung der Dachflächen ist die Initiative Dritter,
die mit den Bezirken in Verhandlung treten und die Finanzierung – auch über die
Akquise von Fördermitteln z.B. der KfW - bereit stellen. Angesichts des hohen
Koordinierungsaufwandes und der Komplexität in der Projektabwicklung sollten
Erleichterungen für die Bieter geschaffen werden. So wäre es für Bieter von
Vorteil, wenn außerhalb von Schulen auch andere Objekte für Solarstromanlagen
bereit gestellt werden könnten, wie dies im Fall des Bürodienstgebäudes
Yorckstraße ausnahmsweise auf Initiative von Bieter und Bezirk gelungen ist.
Bereits in die Auswahl geeigneter Dachflächen sollten mögliche Bieter
einbezogen werden. Zudem sollten gerade bei Neubauten die Möglichkeiten einer
Beteiligung Dritter bereits bei der Planung untersucht und die Schaffung der
Voraussetzungen ggf. finanziell unterstützt werden. I.d.R. ist für das
Aufbringen von Solaranlagen eine Verstärkung des Dachtragwerkes unter
Mehrkosten erforderlich, was bei Bestandsbauten z.T. zum Ausschluss von
Solaranlagen führt. Dies setzt jedoch eine verstärkte Kooperation von Bietern
und öffentlichem Bauherrn voraus, die über ein Bieterverfahren entsprechend der
Solardachbörse hinaus geht. Mit
freundlichen Grüßen Jutta
Kalepky Dez BWI |
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