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Drucksache - DS/1339/III
Sehr
geehrter Herr Brandt, Ihre o.g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: 1.
Welche
Informationen liegen dem Bezirksamt vor, inwieweit und in welchem Ausmaß das
Quelle Callcenter an der Köpenicker Straße von der Insolvenz der
Arcandor-Gruppe betroffen ist? Die Quelle Communication Center
Berlin GmbH in der Zeughofstr. 1, die das Quelle Call-Center betreibt, ist eine
Tochter der Primondo. Primondo ist die
Dachgesellschaft aller im Versandhandel, einschließlich Medien
zusammengefassten Geschäfte und Aktivitäten der Arcandor AG. Primondo ist eine Holding mit
20.000 Mitarbeitern in 28 Ländern, die nicht als
Marke beim Endkunden auftritt. Primondo gehört zu 100% der Arcandor
GmbH. In diesem Konstrukt ist das Quelle
Call Center von dem am 09.06.2009 von der Arcandor-Gruppe gestellten
Insolvenzantrag betroffen. Im Standort Zeughofstr. sind derzeit
1200 Mitarbeiter tätig. Über das Call Center werden Kundenangelegenheiten der
Holding einschließlich Quelle gemanagt. Nach Informationen des
Geschäftsführers der Primondo GmbH
wurde der Insolvenzantrag für die Quelle Communication Center Berlin
GmbH aus strategischen und nicht aus wirtschaftlichen Gründen gestellt. In Folge des Insolvenzantrages
erhalten die Mitarbeiter drei Monate Insolvenzgeld. Als ein wirtschaftlich
gesundes Unternehmen - so der verantwortliche Geschäftsführer von Primondo -
soll der Geschäftsbetrieb am Standort aufrecht erhalten werden. 2.
Steht
das Bezirksamt in regelmäßigen Kontakt zur Geschäftsleitung und zur
Arbeitnehmervertretung des Callcenters? Das Bezirksamt konzentrierte seine
Aktivitäten vor allem auf die Unterstützung von Karstadt am Herrmannplatz in
dem Sinne, dass eine Insolvenz der Arcandor-Gruppe abgewendet werden sollte.
Hier gab es bereits vor der Krise im Rahmen von Unternehmensbesuchen Kontakt
zur Geschäftsführung des Warenhauses. In das Gespräch mit Geschäftsführung
und Betriebsrat vor dem Arcandor-Insolvenzantrag eingebunden waren das
Bezirksamt, der BVV-Wirtschaftsausschussvorsitzende und die Senatskanzlei. Das Bezirksamt unterstützte den
Erhalt von Karstadt auch in Form eines Karstadt-Unterstützerschreibens des Bezirksbürgermeisters.
Auch nach dem Insolvenzantrag werden die Kontakte weiter gepflegt. Der Kontakt zu Primondo vollzieht
sich über die Geschäftsführung. Allerdings wurde inzwischen auch der Kontakt
zur Geschäftsführung und dem Betriebsrat im Standort Zeughofstr. 1
hergestellt. Probleme bereiten hier nach Angabe
der Geschäftsführerin des Quelle Communikation Centers in der Zeughofstr. vor
allem eher operative Angelegenheiten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes.
Der Massekredit sichert nach Aussage des Betriebsrates den wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb zum Druck des Quelle- Kataloges. 3.
In
welcher Form setzt sich das Bezirksamt für den Erhalt der ca. 1.100
Arbeitsplätze ein? Das Interesse des Bezirks ist die
Sicherung des Standortes und damit auch der Erhalt der Arbeitsplätze. Im Rahmen
der Gespräche vergangener Woche mit der Geschäftsführung, dem
Arbeitgeberservice und dem Bereich Dienstleistung der Agentur für Arbeit zu
Auswirkungen der Finanzkrise im Bezirk wurde deutlich, dass auch die Agentur
dieses Ziel aktiv verfolgt. Das Bezirksamt wird mit
Geschäftsführung und Betriebsrat des Quelle Call Centers erörtern, welche
Unterstützung es derzeit leisten kann. Nachfragen: 1.
Welche
Informationen liegen dem Bezirksamt vor, inwieweit durch arbeitsmarktpolitische
Instrumente des Jobcenters und der Agentur für Arbeit (z.B. Bildungs- und
Vermittlungsgutscheine) die Schaffung der Arbeitsplätze im Quelle Callcenter
subventioniert wurden? Die Agentur für Arbeit hat den
später bei der Quelle Communication Center Berlin GmbH Beschäftigten
Bildungsgutscheine gewährt. Durch diese Bildungsgutscheine wurden die Beschäftigten
für eine Arbeit in einem CallCenter qualifiziert. Es ist möglich, dass in Einzelfällen
der Quelle Communication Center Berlin GmbH auch ein Eingliederungszuschuss
für Arbeitnehmer gewährt wurde. 2.
Käme
es im Falle, dass die Insolvenz zur Schließung führte, zu einer Rückerstattung
geleisteter Förderungen? Nein. Die Bildungsgutscheine
erhielten die Arbeitnehmer zur eigenen Qualifizierung. Sie sind als
Investitionen in die Arbeitnehmer zu betrachten. Es handelt sich also nicht um
Förderungen, welche die Quelle Communication Center GmbH erhalten hat und die
damit auch nicht zurückgezahlt werden müssen. Sollten Eingliederungszuschüsse
geleistet worden sein, so würde auf eine Rückerstattung verzichtet werden, um
nicht die Insolvenzmasse zu verstärken. Zudem gilt bei der Zahlung eines
Eingliederungs-zuschusses eine 6-monatige Beschäftigungspflicht durch den
Arbeitgeber, die zwischenzeitlich erfüllt worden sein dürfte. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Beckers |
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