Drucksache - DS/1184/III  

 
 
Betreff: B-Planänderung 2-21 hier: das Areal zwischen Schillingbrücke und Energieforum (Stralauer Platz / Schillingbrücke; Stralauer Platz 29-32)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE/SPDDIE LINKE/SPD
Verfasser:1. Schüßler, Lothar
2. Dahl, John
 
Drucksache-Art:AntragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
Ausschuss SPREERAUM Vorberatung
23.03.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses SPREERAUM zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 2-21 für das Areal zwischen Schillingbrücke und Energieforum (Stralauer Platz/Schillingbrücke; Stralauer Platz 29-32) dahingehend zu ändern, dass er folgende Ziele sichert:

 

  1. Die Baufelder werden auf Grundlage des Kompromissvorschlags des Liegenschaftsfonds festgelegt, so dass von dem 8500 m² großen Grundstück des Liegenschaftsfonds ca. 3800 m² als Grünfläche genutzt werden können.

 

  1. Es erfolgt eine Ausweisung der Bauflächen als MI-Gebiet.

 

  1. Die Art der Nutzung bzw. der Anteil von Wohnnutzflächen im Plangebiet beträgt mindestens 50 % der zulässigen Geschossflächen. 

 

  1. Am Ufer wird eine öffentliche oder eine öffentlich zugängliche, private Grünfläche geplant. Diese Grünanlage wird landschaftsarchitektonisch hochwertig im Sinne hoher Aufenthaltsqualität gestaltet. Die Kosten dafür sind möglichst aus den Erlösen der Grundstücksentwicklung zu finanzieren. Hierfür sollen entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen oder Vereinbarungen mit dem Senat/Liegenschaftsfonds getroffen werden.

 

  1. Ein öffentlicher Zugang vom Stralauer Platz zum Spreeufer (Spreefenster) wird auf dem Grundstück Stralauer Platz 33-34 vorgesehen. Auf ein weiteres Spreefenster zwischen Schillingbrücke und Stralauer Platz 32 wird verzichtet, dafür im Vorschlag des Liegenschaftsfonds vorgesehene öffentliche Flächen bleiben privates Bauland.

 

  1. Eine Sichtbeziehung zwischen dem Gebäude Stralauer Platz 29-31 und der Spree wird gesichert. Eine geschlossene Gebäudezeile am Ufer wird ausgeschlossen.

 

Der Liegenschaftsfonds wird aufgefordert, durch ein Gutachterverfahren – wenn möglich in Kooperation mit dem Grundstückseigentümer Stralauer Platz 29-31 – eine anspruchsvolle städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und dessen Ergebnisse zur Grundlage der Grundstücksvermarktung zu machen.

 

Das Leitbild Spreeraum ist entsprechend zu ändern bzw. anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Im Bereich zwischen IBIS-Hotel und Energieforum gegenüber dem Ostbahnhof ist die Ausbildung von Blockkanten sowohl am Stralauer Platz als auch an der Strasse Schillingbrücke städtebaulich sinnvoll. Der Abstand der Neubebauung zum Spreeufer bzw. die Freiflächen an der Spree sollen gegenüber den bisherigen Planungen im Sinne des Bürgerentscheids deutlich größer werden.

 

Eine öffentliche Grünfläche auf dem Baugrundstück des Liegenschaftsfonds, die an der Kreuzung Schillingbrücke / Stralauer Platz von erheblichen Verkehrsemissionen belastet wäre, kann keine Erholungsfunktion und Aufenthaltsqualität erreichen, die den Aufwand für Grunderwerb und Herstellung rechtfertigen.

 

Ausschuss SPREERAUM 23.03.2009

 

Die beiden antragstellenden Fraktionen ziehen den Antrag zurück.

 

 
 

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