Drucksache - DS/1154/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 2-25 für das Gebiet zwischen Revaler Straße, Modersohnstraße, Bahnanlagen und Warschauer Straße im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg. Hier: Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 2-25
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellungstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
18.03.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen gemeinsam mit dem Sportausschuss vertagt   
22.04.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen gemeinsam mit Sport zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.02.2009 beschlossen:

 

- Die Aufstellung des Bebauungsplans 2-25 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil

Friedrichshain.

 

Der Bebauungsplan soll die Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes

enthalten.

 

Der Bebauungsplan soll festsetzen:

 

- Mischgebietsnutzung (MI)

- Öffentliche Grünflächen

-          Verkehrsflächen

-           

Der Bebauungsplan soll nach Bearbeitung, Unterrichtung und Erörterung (frühzeitige

Beteiligung der Öffentlichkeit, frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger,

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger und Beteiligung der Öffentlichkeit) der

Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung gemäß § 6 des Gesetzes zur

Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) vorgelegt werden.

 

-          Bei der Bezirksverordnetenversammlung die beigefügte Vorlage -zur Kenntnisnahmeeinzubringen.

 

- Mit der Durchführung des Beschlusses die Abteilung für Stadtentwicklung, Personal und

Gleichstellung zu beauftragen.

 

 

A). Begründung:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2-25 umfasst die Grundstücke Revaler Straße

99 /Modersohnstraße 18 und Teile des Grundstückes Modersohnstraße 20/32. Die

Grundstücke liegen im statistischen Gebiet 116, Block 063.

 

Der Bebauungsplan soll festsetzen:

 

- Mischgebietsnutzung (MI)

- Öffentliche Grünflächen

- Verkehrsflächen

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 2-25 sollen die planungsrechtlichen

Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung des derzeit ca. 8,6 ha großen Areals

zwischen Revaler Straße, Modersohnstraße, Bahnanlagen und Warschauer Straße

geschaffen werden. Das Gelände und die zum Teil abgängigen Gebäude werden derzeit von

verschiedenen Gruppierungen zwischengenutzt.

 

Die Fläche des ehemaligen Reichsbahn-Ausbesserungswerks (RAW) wird hinsichtlich des

künftigen städtebaulichen Gefüges sowie der Erschließung als eigenständiges Gebiet

betrachtet, das in seiner Lage zwischen Bahnanlagen und Gründerzeitquartieren das Umfeld

aufwerten soll. Das Areal des ehemaligen RAW's liegt in unmittelbarer Nähe des

Sanierungsgebietes Warschauer Straße. Die Erschließung des Geländes erfolgt derzeit nur

über die Revaler Straße. An der Revaler Straße befinden sich drei unter Denkmalschutz

stehende Gebäude, wobei der Teilbereich der Gebäude entlang der Revaler Straße ab

Warschauer Straße bis Höhe Simon-Dach-Straße ein Denkmalensemble ist.

 

Im Flächennutzungsplan Berlin ist das Gebiet als gemischte Baufläche M2 dargestellt.

Die städtebauliche Neuordnung des Areals entspricht den Entwicklungszielen des FNP.

Der Eigentümer möchte ein ganzheitliches Konzept mit generationsübergreifendem Wohnen,

Arbeiten, Kultur und Freizeitnutzungen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte

entwickeln. Die geplanten Nutzungen sollen sich hinsichtlich ihrer Funktionen in die

umliegende Umgebung einfügen, um sich nahtlos in das bestehende Stadtbild einzupassen

und dieses zu bereichern.

 

Unmittelbar am Verkehrsknotenpunkt Warschauer Straße und entlang der Revaler Straße

soll unter Berücksichtigung der denkmalgeschützten Bausubstanz eine Mischung aus

gewerblichen Nutzungen, Wohnen, Kultur und Freizeitsport entstehen.

 

Generelles Ziel ist es, das künftige Stadtquartier vor allem auch in Hinblick auf die Verteilung

der künftigen Nutzungen aus dem baulichen Bestand heraus zu entwickeln. Es stellt sich die

Aufgabe, schon heute vorhandene bauliche und insbesondere räumliche Qualitäten auch der

nicht denkmalgeschützten vorhandenen Bausubstanz in geeigneter Form beizubehalten und

als identitätsschaffenden Ansatz einer neuen Gebietsentwicklung zu integrieren.

 

Die verkehrliche Erschließung soll über Sticherschließungen an die Revaler Straße und eine

im Inneren des Quartiers liegende in Ost-West-Richtung verlaufende Straße erfolgen.

Die Versorgung des Bezirkes Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain mit

Grünflächen ist insgesamt sehr mangelhaft. Im unmittelbar angrenzenden Bereich um den

Boxhagener Platz liegt das Defizit der Versorgung mit wohnungsnahen Grünflächen bei

90%. Diese Tatsache ist bei der Neuplanung des ehemaligen RAW Geländes entsprechend

zu berücksichtigen. Das Gebiet soll durch eine städtebauliche Neuordnung zu einem

attraktiven und durchgrünten Stadtquartier entwickelt werden. Neben baulichen

Arrondierungen soll das vorhandene Freiraumpotenzial zur Entwicklung qualitätvoller

Grünstrukturen nutzbar und in Verbindung mit den kulturellen Nutzungen und

Freizeitaktivitäten erlebbar gemacht werden.

 

Für die städtebauliche Entwicklung und Ausformung des Gebietes und der Bebauung wird

von dem Grundstückseigentümer in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Friedrichshain -

Kreuzberg und unter Beteiligung der derzeitigen Nutzer ein Konzept erarbeitet, das die

Grundlage für die Qualifizierung des Bebauungsplanes und dessen Umsetzung bildet.

 

Ein dringendes Gesamtinteresse Berlins i.S.v. § 7 Abs. 1 AGBauGB liegt vor.

Der Geltungsbereich des B-Plan grenzt an bzw. enthält folgende übergeordnete Verkehrsanlagen:

- die Warschauer Straße als übergeordnete Straßenverbindung (Verbindungsfunktionsstufe

II, die im StEP Verkehr in der Planung 2015 als großräumige Straßenverbindung mit der

Verbindungsfunktionsstufe I höher gestuft ist;

- die Modersohnstraße als örtliche Straßenverbindung (Verbindungsfunktionsstufe III);

- südlich grenzen an den B-Plan die Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG mit der

Behandlungsanlage Intercity Night (Talgo);

- in der Warschauer Straße sind Anlagen der Straßenbahn enthalten;

Weiterhin berührt der B-Plan die übergeordnete Verkehrsplanung "Verlängerung der U-Bahn

vom U-Bahnhof Warschauer Straße bis zum U-Bahnhof Frankfurter Tor".

 

B). Rechtsgrundlage:

Baugesetzbuch (BauGB)

Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB)

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 18.02.2009

 

Dr. Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird überwiesen in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

 

StadtBau 22.04.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

BVV 29.04.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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