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Drucksache - DS/1113/III
Sehr
geehrter Herr Lenk, anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage. Ich frage das Bezirksamt,
bezugnehmend auf einen Kurzbericht im aktuellen Rundbrief des bbk, verfasst vom
Geschäftsführer "Kulturwerk des bbk Berlin" Herrn Kotowsky, wonach
seit Herbst diesen Jahres in jedem Berliner JobCenter
"Ansprechpartner" für die qualifizierte Beratung professioneller
Bildender Künstler und Künstlerinnen zur Verfügung stehen: 1.
Durch welche Informationsdienstleistungen
erfahren Künstler und Künstlerinnen von diesem Beratungsangebot?
Nach Auskunft der Geschäftsführung
des JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg sind die Berliner JobCenter im
vergangenen Jahr durch die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit gebeten
wurden, einen Ansprechpartner für Verbände und Institutionen, die Künstler
repräsentieren bzw. vertreten, zu benennen. Für die Aufgabe hat das JobCenter
Friedrichshain-Kreuzberg einen Mitarbeiter aus der Vermittlung benannt. Dies
ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Funktion eines speziellen,
individuellen Ansprechpartners für die Beratung professioneller Künstler.
Insofern ist die Presseinformation der bbk Berlin vom 8.10.2008
missverständlich. Die Beratung von Künstlern erfolgt
wie die aller anderen Berufsgruppen auch entsprechend der Endziffer der
Bedarfsgemeinschaft von einem persönlichen Ansprechpartner
(Arbeitsvermittler). In diesem Zusammenhang wird regelmäßig auf das spezielle
Angebot der Künstlerbetreuung bei der Künstlervermittlung der Zentralen
Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
(ZAV) verwiesen. Im Regelfall ist es Bestandteil der
Eingliederungsvereinbarung (EinV), dass sich der Künstler bei der
Künstlervermittlung der ZAV nachweislich registrieren lassen muss. Das
Beratungsangebot der Vermittlung kann uneingeschränkt von allen Künstlern
aus eigener Initiative in den JobCentern, Agenturen und der Künstlervermittlung
der ZAV in Anspruch genommen werden.
Die Beratungen
unterliegen hinsichtlich der Dichte der Einladungen dem individuellen Bedarf
und den jeweils getroffenen Eingliederungsvereinbarungen. Eine Erhebung, wie
viele Beratungen speziell mit der Personengruppe "Künstler" erfolgt
sind, existiert nicht. Zusatzfragen: 1.
Wie
kommunizieren die "Ansprechpartner" für die KünstlerInnen innerhalb
des JobCenter die Zielvereinbarungen, die der bbk mit der Regionaldirektion der
Bundesagentur für Arbeit getroffen hat, an die jeweils zuständigen
SachbearbeiterInnen bei der Grundsicherung und im Fallmanagement? (Laut
bbk-Bericht werden diese ihrerseits von den "Ansprechpartnern"
qualifiziert beraten) 2.
Durch
welche Zugangswege ist sichergestellt, dass alle KünstlerInnen uneingeschränkt
von dem Beratungsangebot Gebrauch machen können? Diese Zielvereinbarung ist dem
Jobcenter nicht bekannt. Die Tatsache, dass es
seitens des bbk Berlin und des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg
unterschiedliche Aussagen ggf. Wahrnehmungen und Interpretationen zur
„Institution“ des Ansprechpartners für Künstler im JobCenter gibt, wird zum
Anlass genommen, dies über die Trägervertretung noch einmal mit der
Arbeitsagentur Berlin-Mitte zu besprechen, um Aufschluss über die Verabredungen
der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg mit dem bbk zu erhalten.
Mit
freundlichen Grüßen Knut
Mildner- Spindler |
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