Drucksache - DS/1102/III  

 
 
Betreff: Brommysteg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Panhoff, HansBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.01.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 20.01.2009 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die in der BEP im Gesamtnetz Planung Verkehr getroffene Ausweisung der Brommybrücke als Hauptverkehrsstraße Stufe III (örtliche Straßenverbindung) ist ersatzlos zu streichen.

 

In Abschlussbericht, hier: Nutzungskonzept, Kapitel Verkehr ist auf Seite 48 im 2. Abs. im letzten Satz "Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener Bahnhofs sowie der Bau der Brommybrücke geplant" wie folgt zu ändern: "Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener Bahnhofs geplant. Die Brommybrücke wird ausschließlich als Steg für Fußgänger und Radfahrer errichtet. Weitere Verbindungen über die Spree zwischen Oberbaum- und Schillingbrücke werden nur als Brücken für ÖPNV, Fußgänger und Radfahrer errichtet."

             

Begründung:

 

Die Verbindungen der beiden Spreeuferseiten sollen lediglich für  Fußgänger- und Fahrradfahrer , teilweise mit der Option für eine Tram, gebaut werden. Die Nutzung durch MIV ist auszuschließen, um die Forderungen des erfolgreichen Bürgerentscheids umzusetzen. Die Ausweisung der Brommybrücke als Verbindung ohne Straßenfunktion hat als untersuchte Variante 6 des Verkehrsgutachtens von 2007 in der Gesamtschau vielfältiger Kriterien am besten abgeschnitten und praktisch keine negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Bereich der nördlichen Wrangelstraße.

 


Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die in der BEP im Gesamtnetz Planung Verkehr getroffene Ausweisung der Brommybrücke als Hauptverkehrsstraße Stufe III (örtliche Straßenverbindung) ist ersatzlos zu streichen.

 

In Abschlussbericht, hier: Nutzungskonzept, Kapitel Verkehr ist auf Seite 48 im 2. Abs. im letzten Satz "Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener Bahnhofs sowie der Bau der Brommybrücke geplant" wie folgt zu ändern: "Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener Bahnhofs geplant. Die Brommybrücke wird ausschließlich als Steg für Fußgänger und Radfahrer errichtet. Weitere Verbindungen über die Spree zwischen Oberbaum- und Schillingbrücke werden nur als Brücken für ÖPNV, Fußgänger und Radfahrer errichtet."

 

 

 
 

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