Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1096/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass in der Kriminalitätsstatistik Menschen ausschließlich nach ihrer Nationalität, nicht nach Muttersprache oder Migrationshintergrund, geführt werden.
Begründung:
Wer einen deutschen Pass besitzt, ist Deutsche/r, ohne jegliche Einschränkungen. Es gibt kein Gen, das einen Menschen kriminell werden lässt. Daher ist es nicht notwendig zu unterscheiden, ob jemand, der sich strafbar macht, deutsche Eltern hat, oder nicht. Vielmehr ist in den meisten Fällen das soziale und wirtschaftliche Umfeld eines Täters von belang. Eine solche Statistik wäre aussagekräftiger.
ÄR 27.01.2009
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass in der Kriminalstatistik Menschen ausschließlich nach ihrer Staatsangehörigkeit, nicht nach Muttersprache oder Migrationshintergrund, geführt werden.
Begründung:
Wer einen deutschen Pass besitzt, ist Deutsche/r, ohne jegliche Einschränkungen. Es gibt kein Gen, das einen Menschen kriminell werden lässt. Daher ist es nicht notwendig zu unterscheiden, ob jemand, der sich strafbar macht, deutsche Eltern hat, oder nicht. Vielmehr ist in den meisten Fällen das soziale und wirtschaftliche Umfeld eines Täters von belang. Eine solche Statistik wäre aussagekräftiger.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass in der Kriminalstatistik Menschen ausschließlich nach ihrer Staatsangehörigkeit, nicht nach Muttersprache oder Migrationshintergrund, geführt werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin