Drucksache - DS/1036/III  

 
 
Betreff: Einnahmen durch Anliegerbeiträge nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 02.12.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

Sehr geehrter Herr Hehmke,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

1. Für welche bisher (seit Inkrafttreten des Gesetzes) durch das Bezirksamt

veranlassten Baumaßnahmen wurden Beiträge von Grundstückseigentümern nach dem

Straßenausbaubeitragsgesetz des Landes Berlin erhoben (bitte unter Angabe der

Gesamthöhe der erhobenen Forderungen pro Baumaßnahme)?

 

Antwort:

Es wurden bisher noch für keine einzige Baumaßnahme Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

2. In welcher Höhe sind bisher Beiträge nach dem o.g. Gesetz eingenommen

worden?

 

Antwort:

Deshalb sind noch keine Beiträge nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz eingenommen worden.

 

3. Gibt es noch offene Forderungen des BA bzw. Widersprüche/Klagen von

Eigentümern?

 

Antwort:

Offene Forderungen, Widersprüche/Klagen von Eigentümern liegen nicht vor.

 

1. Nachfrage:

Wenn ja, worauf beziehen sich die Widersprüche/Klagen und kann das Bezirksamt

ausschließen, dass diese schlussendlich Erfolg haben?

 

Antwort:

Entfällt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

J. Kalepky

Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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