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Drucksache - DS/1036/III
Ich frage das Bezirksamt: Sehr geehrter Herr Hehmke, Ihre o.g. Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt: 1. Für welche bisher (seit
Inkrafttreten des Gesetzes) durch das Bezirksamt veranlassten Baumaßnahmen wurden
Beiträge von Grundstückseigentümern nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz des
Landes Berlin erhoben (bitte unter Angabe der Gesamthöhe der erhobenen
Forderungen pro Baumaßnahme)? Antwort: Es wurden bisher noch für keine
einzige Baumaßnahme Straßenausbaubeiträge erhoben. 2. In welcher Höhe sind bisher
Beiträge nach dem o.g. Gesetz eingenommen worden? Antwort: Deshalb sind noch keine Beiträge
nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz eingenommen worden. 3. Gibt es noch offene
Forderungen des BA bzw. Widersprüche/Klagen von Eigentümern? Antwort: Offene Forderungen, Widersprüche/Klagen
von Eigentümern liegen nicht vor. 1. Nachfrage: Wenn ja, worauf beziehen sich
die Widersprüche/Klagen und kann das Bezirksamt ausschließen, dass diese
schlussendlich Erfolg haben? Antwort: Entfällt. Mit freundlichen Grüßen J. Kalepky Bezirksstadträtin |
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