Drucksache - DS/1026/III  

 
 
Betreff: Umsetzung des BürgerInnenhaushaltes 2009
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 28.11.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrter Herr Hehmke,

 

Ihre mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Aus welchem Grunde schließt das Bezirksamt die BVV von der Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen des im BürgerInnenhaushaltes 2009 zur Verfügung stehenden Mittel aus, indem es der BVV lediglich eine Vorlage zur Kenntnisnahme diesbezüglich zuleitet?

 

Das BA schließt keine Beratung der BVV zum Bürgerhaushalt aus. Mit der DS/792/III legte das BA der BVV eine Vorlage zur Beschlussfassung vor. Diese ist nach Beratung in den Fachausschüssen von der BVV beschlossen worden. Die nunmehr vorliegende VzK des Bezirksamtes setzt diese Vorlage um vor dem Hintergrund des von der BVV beschlossenen Doppelhaushaltes. Die Umsetzung erfolgt also für das HH-Jahr 2009 im Rahmen der Hauhaltsdurchführung, die nach dem BezVG, § 12, Abs. 2 Nr. 1 dem BA obliegt.

 

 

  1. Wie begründet das Bezirksamt seine bisherige Auffassung, dass eine Beschlussfassung durch die BVV hier nicht notwendig sei, da das BezVerwG der BVV lediglich die Beschlussfassung über den Bezirkshaushaltsplan zugestehe und die vorgesehenen 830.00,- EUR im Rahmen des BürgerInnenhaushaltes 2009 ja lediglich im Rahmen der laufenden Haushaltswirtschaft verausgabt würden?

 

Siehe Antwort zu 1.

 


  1. Spricht die Regelung im BezVerG, dass die BVV "über die Grundlinien der Verwaltungspolitik entscheidet", nicht dafür, dass die Beteiligung der BVV auch an der konkreten Entscheidung der Erhöhung von Mittelansätzen für einzelne Aufgabenfelder in Höhe von 830.000 Euro sichergestellt werden muss, oder sieht das Bezirksamt diese Entscheidungen in dieser beträchtlichen Größenordnung nur als Nebenlinie oder Randstrich im Vergleich zu anderen politischen Entscheidungen?

 

Die BVV hat mit der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2008/2009 sowie mit der Beschlussfassung zur o.g. DS/792/III „über die Grundlinien der Verwaltungspolitik“ entschieden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Franz Schulz

 

 

 

 
 

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