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Drucksache - DS/1026/III
Sehr geehrter Herr Hehmke, Ihre mündliche Anfrage beantworte
ich wie folgt:
Das BA schließt keine Beratung der BVV zum
Bürgerhaushalt aus. Mit der DS/792/III legte das BA der BVV eine Vorlage zur
Beschlussfassung vor. Diese ist nach Beratung in den Fachausschüssen von der
BVV beschlossen worden. Die nunmehr vorliegende VzK des Bezirksamtes setzt
diese Vorlage um vor dem Hintergrund des von der BVV beschlossenen
Doppelhaushaltes. Die Umsetzung erfolgt also für das HH-Jahr 2009 im Rahmen der
Hauhaltsdurchführung, die nach dem BezVG, § 12, Abs. 2 Nr. 1 dem BA obliegt.
Siehe Antwort zu 1.
Die BVV hat mit der Beschlussfassung zum
Doppelhaushalt 2008/2009 sowie mit der Beschlussfassung zur o.g. DS/792/III „über
die Grundlinien der Verwaltungspolitik“ entschieden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Franz Schulz |
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