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Drucksache - DS/0967/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob sich der Laskersportplatz oder das Katzbachstadion nachträglich mit einer Traningsbeleuchtungsanlage ausstatten lässt und welche Kosten dafür entstünden. Darüber
hinaus soll geprüft werden, ob sich auf Berliner Sportanlagen z.B. in der
Neuköllner Innstr. eine geeignete Traningsbeleuchtungsanlage befindet, die
nicht mehr genutzt wird, vom Bezirk übernommen werden könnte und welche Kosten
entstünden. Zusätzlich sollten die Möglichkeiten einer Drittmittelfinanzierung durch EFRE bzw. der Lottostiftung geprüft werden. Begründung: Seit
seinem Aufstieg in die Regionalliga müssen die Tranings- und Spielbedingungen
des Fußballclubs Türkiyemspor den Regularien des DFB entsprechen. Zurzeit
können die Spieler von Türkiyemspor nur mit großem Aufwand, komplizierten
Traningsplänen auf verschiedenen
Sportplätzen in verschiedenen Bezirken trainieren. Zusätzlich müssen Spieler
lange Fahrtzeiten auf sich nehmen und das Material muss transportiert werden. Dadurch
entstehen dem Bezirk gravierende Nachteile, die seine Arbeit beeinträchtigen. Der BVV
ist bis im Dezember 08 zu berichten. 22.10.2008
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Ausschuss für Sport und in den Ausschuss für Personal,
Haushalt und Investition (ff) überwiesen. 05.11.2008: Der Sportausschuss empfiehlt dem HaushA
Das Bezirksamt wird beauftragt, alle Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten, insbesondere Rasenplatzflächen, für die Regionalligamannschaften der 1. Herren und A-Jugend von Türkiyemspor führen. Dabei
sind sowohl das Erweiterungspotenzial von Sportflächen sowie technische
Möglichkeiten (Trainingsbeleuchtungsanlage / mobile
Trainingsbeleuchtungsanlage) darzustellen und die damit entstehenden einmaligen
sowie dauerhaften Kosten zu quantifizieren. Dabei sollte das BA gemeinsam mit
der Landesebene (zuständige Senatssportverwaltung, Landessportbund, ggf.
Integrationsbeauftragter) nach möglichen Finanzierungswegen suchen. Der BVV
ist laufend über den Sportausschuss Bericht zu erstatten. Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, alle Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten, insbesondere Rasenplatzflächen, für die Regionalligamannschaften der 1. Herren und A-Jugend von Türkiyemspor führen. Dabei
sind sowohl das Erweiterungspotenzial von Sportflächen sowie technische
Möglichkeiten (Trainingsbeleuchtungsanlage / mobile
Trainingsbeleuchtungsanlage) darzustellen und die damit entstehenden einmaligen
sowie dauerhaften Kosten zu quantifizieren. Dabei sollte das BA gemeinsam mit
der Landesebene (zuständige Senatssportverwaltung, Landessportbund, ggf.
Integrationsbeauftragter) nach möglichen Finanzierungswegen suchen. Der BVV
ist laufend über den Sportausschuss Bericht zu erstatten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, alle Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten, insbesondere Rasenplatzflächen, für die Regionalligamannschaften der 1. Herren und A-Jugend von Türkiyemspor führen. Dabei
sind sowohl das Erweiterungspotenzial von Sportflächen sowie technische
Möglichkeiten (Trainingsbeleuchtungsanlage / mobile
Trainingsbeleuchtungsanlage) darzustellen und die damit entstehenden einmaligen
sowie dauerhaften Kosten zu quantifizieren. Dabei sollte das BA gemeinsam mit
der Landesebene (zuständige Senatssportverwaltung, Landessportbund, ggf. Integrationsbeauftragter)
nach möglichen Finanzierungswegen suchen. Der
BVV ist laufend über den Sportausschuss Bericht zu erstatten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Sportausschuss überwiesen. SportA 09.09.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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