Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0818/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge
beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes zur
DS/0818/III wird zur Kenntnis genommen Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
vom 17.06.2008 beschlossen: 1. die
Einziehung der bislang als öffentliches Straßenland gewidmeten Flächen mit
einer Gesamtgröße
von ca. 419 m² (246 m² Flurstück 627, ca. 168 m² aus Flurstück 629 und ca. 5 m²
aus Flurstück 267, Flur 15). 2. Bei
der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen. 3.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und Immobilienservice
beauftragt. A). Begründung: Der
Bezirk beabsichtigt die Veräußerung der o. g., bislang als öffentliches
Straßenland gewidmeten
Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 419 m² an den Eigentümer des Nachbargrundstücks
Weidenweg 44 zu Arrondierungszwecken für dessen dortiges Bauvorhaben.
Für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs sind diese Flächen entbehrlich.
Die Straßenverkehrsbehörde teilte mit Schreiben vom 06. 05. 2008 mit, dass hiergegen
keine Bedenken bestehen. B).
Rechtsgrundlage: § 4
Berliner Straßengesetz C).
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Wegfall laufender Unterhaltungskosten b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 18.06.2008 Dr. Franz Schulz
Jutta Kalepky Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die Vorlage des Bezirksamtes wird
zur Kenntnis genommen Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
vom 17.06.2008 beschlossen: 1. die
Einziehung der bislang als öffentliches Straßenland gewidmeten Flächen mit
einer Gesamtgröße
von ca. 419 m² (246 m² Flurstück 627, ca. 168 m² aus Flurstück 629 und ca. 5 m²
aus Flurstück 267, Flur 15). 2. Bei
der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen. 3.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und Immobilienservice
beauftragt. A). Begründung: Der
Bezirk beabsichtigt die Veräußerung der o. g., bislang als öffentliches
Straßenland gewidmeten
Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 419 m² an den Eigentümer des Nachbargrundstücks
Weidenweg 44 zu Arrondierungszwecken für dessen dortiges Bauvorhaben.
Für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs sind diese Flächen entbehrlich.
Die Straßenverkehrsbehörde teilte mit Schreiben vom 06. 05. 2008 mit, dass hiergegen
keine Bedenken bestehen. B).
Rechtsgrundlage: § 4
Berliner Straßengesetz C).
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Wegfall laufender Unterhaltungskosten b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 18.06.2008 Dr. Franz Schulz
Jutta Kalepky Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin