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Drucksache - DS/0751/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg wird
aufgefordert zu prüfen, ob in den bezirklichen Grünanlagen geeignete
Liegewiesen als "FKK-Liegewiesen" ausgewiesen werden können. Das
Bezirksamt wird ersucht, bei neu geplanten Grünflächen ebenfalls die
Möglichkeiten für FKK-Liegewiesen zu berücksichtigen. Der BVV
ist noch vor der Sommerpause zu berichten. Begründung:
Seit
Anfang der zwanziger Jahre ist es eine Errungenschaft der ArbeiterInnenbewegung
einen anderen Bezug zur Nacktheit des Menschen entwickelt zu haben. Immer noch ist es für FKK-AnhängerInnen
schwer Möglichkeiten zu finden, dem auch ungestört nachzugehen. In der
Hasenheide beispielsweise ist die etwas abseits liegende
"inoffizielle" FKK-Liegewiese seit nunmehr 30 Jahren ein solcher Ort.
In den letzten Jahren kommt es nun jedoch öfters vor, dass Menschen behaupten,
der Anblick der dort friedlich Liegenden sei störend. Im
Treptower Park fängt das Ordnungsamt an, Menschen für den Tatbestand des
"Oben-ohne-Sonnens" ein Bußgeld zu verpassen. Die
AnhängerInnen des Nacktseins in unserem Bezirk weichen oft gerade in die oben
Beschriebenen Bereiche aus, da es in Friedrichshain-Kreuzberg offensichtlich
bisher keine geeignete, etwas abgelegene Fläche gibt. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg wird
aufgefordert zu prüfen, ob in den bezirklichen Grünanlagen geeignete
Liegewiesen als "FKK-Liegewiesen" ausgewiesen werden können. Das
Bezirksamt wird ersucht, bei neu geplanten Grünflächen ebenfalls die
Möglichkeiten für FKK-Liegewiesen zu berücksichtigen. Der BVV
ist noch vor der Sommerpause zu berichten. 25.06.08
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg wird
aufgefordert zu prüfen, ob in den bezirklichen Grünanlagen geeignete
Liegewiesen als "FKK-Liegewiesen" ausgewiesen werden können. Das Bezirksamt
wird ersucht, bei neu geplanten Grünflächen ebenfalls die Möglichkeiten für
FKK-Liegewiesen zu berücksichtigen. Der BVV
ist noch vor der Sommerpause zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer
Sitzung am 25.06.2008 folgendes Ersuchen mit der Drs. Nr. DS/0751/III an das
Bezirksamt gerichtet: „Das
Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg wird aufgefordert zu prüfen, ob in den
bezirklichen Grünanlagen geeignete Liegewiesen als „FKK-Liegewiesen“
ausgewiesen werden können. Das Bezirksamt wird ersucht, bei neu geplanten
Grünflächen ebenfalls die Möglichkeiten für FKK-Liegewiesen zu berücksichtigen.
Der
BVV ist noch vor der Sommerpause zu berichten.“ Hierzu
wird berichtet: Das Bezirksamt hält es nicht für
zweckmäßig, spezielle „FKK-Liegewiesen“ auszuweisen. Würde man eine solche
Ausweisung vornehmen, wären damit entsprechend den FKK-Gepflogenheiten die
dafür freigegebenen Bereiche allen bekleideten Parknutzer/innen entzogen.
Friedrichshain-Kreuzberg zeichnet sich durch seine hohe soziokulturelle
Mischung und Toleranz aus, die nicht neben Grill- und Hundeauslaufflächen
weitere Sondernischen in öffentlichen Grünanlagen benötigt. Das
Grünanlagengesetz stellt ein hüllenloses Sonnenbad nicht unter den Vorbehalt
einer gezielten Zulassung, wie sie beispielsweise für das Radfahren und Grillen
notwendig ist. Rechtlich ist eine Ausweisung von Bereichen, in denen eine
solche Betätigung neben anderen Nutzungen zulässig sein soll, also nicht
erforderlich. Es wäre für das Bezirksamt auch nicht vorstellbar, das hüllenlose
Sonnenbaden durch Verbote einzuschränken, um eine ordnungsrechtliche Verfolgung
zu veranlassen. Die Praxis zeigt zudem, dass sich FKK-Anhänger auch ohne
behördliche Vorgaben geeignete Liegewiesen suchen. Wir
bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs.1 BezVG Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen
und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine Berlin, den 21.01.09 Dr. Franz Schulz
Jutta
Kalepky Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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