Drucksache - DS/0751/III  

 
 
Betreff: Nackt sonnen in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.05.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
03.06.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.06.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg wird aufgefordert zu prüfen, ob in den bezirklichen Grünanlagen geeignete Liegewiesen als "FKK-Liegewiesen" ausgewiesen werden können.

Das Bezirksamt wird ersucht, bei neu geplanten Grünflächen ebenfalls die Möglichkeiten für FKK-Liegewiesen zu berücksichtigen.

Der BVV ist noch vor der Sommerpause zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Seit Anfang der zwanziger Jahre ist es eine Errungenschaft der ArbeiterInnenbewegung einen anderen Bezug zur Nacktheit des Menschen  entwickelt zu haben. Immer noch ist es für FKK-AnhängerInnen schwer Möglichkeiten zu finden, dem auch ungestört nachzugehen. In der Hasenheide beispielsweise ist die etwas abseits liegende "inoffizielle" FKK-Liegewiese seit nunmehr 30 Jahren ein solcher Ort. In den letzten Jahren kommt es nun jedoch öfters vor, dass Menschen behaupten, der Anblick der dort friedlich Liegenden sei störend.

Im Treptower Park fängt das Ordnungsamt an, Menschen für den Tatbestand des "Oben-ohne-Sonnens" ein Bußgeld zu verpassen.

 

Die AnhängerInnen des Nacktseins in unserem Bezirk weichen oft gerade in die oben Beschriebenen Bereiche aus, da es in Friedrichshain-Kreuzberg offensichtlich bisher keine geeignete, etwas abgelegene Fläche gibt.

 

28.05.2008

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen.

 

03.06.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg wird aufgefordert zu prüfen, ob in den bezirklichen Grünanlagen geeignete Liegewiesen als "FKK-Liegewiesen" ausgewiesen werden können.

Das Bezirksamt wird ersucht, bei neu geplanten Grünflächen ebenfalls die Möglichkeiten für FKK-Liegewiesen zu berücksichtigen.

Der BVV ist noch vor der Sommerpause zu berichten.

 

25.06.08 BVV

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg wird aufgefordert zu prüfen, ob in den bezirklichen Grünanlagen geeignete Liegewiesen als "FKK-Liegewiesen" ausgewiesen werden können.

Das Bezirksamt wird ersucht, bei neu geplanten Grünflächen ebenfalls die Möglichkeiten für FKK-Liegewiesen zu berücksichtigen.

Der BVV ist noch vor der Sommerpause zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.06.2008 folgendes Ersuchen mit der Drs. Nr. DS/0751/III an das Bezirksamt gerichtet:

„Das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg wird aufgefordert zu prüfen, ob in den bezirklichen Grünanlagen geeignete Liegewiesen als „FKK-Liegewiesen“ ausgewiesen werden können. Das Bezirksamt wird ersucht, bei neu geplanten Grünflächen ebenfalls die Möglichkeiten für FKK-Liegewiesen zu berücksichtigen.

Der BVV ist noch vor der Sommerpause zu berichten.“

 

Hierzu wird berichtet:

Das Bezirksamt hält es nicht für zweckmäßig, spezielle „FKK-Liegewiesen“ auszuweisen. Würde man eine solche Ausweisung vornehmen, wären damit entsprechend den FKK-Gepflogenheiten die dafür freigegebenen Bereiche allen bekleideten Parknutzer/innen entzogen. Friedrichshain-Kreuzberg zeichnet sich durch seine hohe soziokulturelle Mischung und Toleranz aus, die nicht neben Grill- und Hundeauslaufflächen weitere Sondernischen in öffentlichen Grünanlagen benötigt. Das Grünanlagengesetz stellt ein hüllenloses Sonnenbad nicht unter den Vorbehalt einer gezielten Zulassung, wie sie beispielsweise für das Radfahren und Grillen notwendig ist. Rechtlich ist eine Ausweisung von Bereichen, in denen eine solche Betätigung neben anderen Nutzungen zulässig sein soll, also nicht erforderlich. Es wäre für das Bezirksamt auch nicht vorstellbar, das hüllenlose Sonnenbaden durch Verbote einzuschränken, um eine ordnungsrechtliche Verfolgung zu veranlassen. Die Praxis zeigt zudem, dass sich FKK-Anhänger auch ohne behördliche Vorgaben geeignete Liegewiesen suchen.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs.1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 21.01.09

Dr. Franz Schulz                                                                                                     Jutta Kalepky

Bezirksbürgermeister                                                                                          Bezirksstadträtin

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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